Vor allem das Töten von Tieren führt zur Gespensterwelt, nämlich Schlachter
und Jäger (Pv.III.1, Pv.III.2, Pv.III.7, Pv.III.8; S.19.1 - 6), auch bloßes Insekten töten (Pv.II.1),
auch Tierquälerei als Tierbändiger oder Kutscher (S.19.8).
Das Umbringen von Menschen kommt vor als Abtreibung (Pv.I.6 - 7), als Tun des
Scharfrichters (S.19.16) oder Blutrichters (S.19.7). Ein regelrechter Mord
kommt nur einmal vor, nämlich an einem Einzelerwachten (Pv.IV.16). Das führte sogar
zunächst zur Erzhölle und erst danach als Überrest von Unheil zu höllennahen
Gespenstern. So läßt sich sagen, daß Mord, wenn wiederholt und gemein, eher zur
Hölle als zur Petawelt führt.
Als Stehlen im engeren Sinne kommt vor allem das Wegnehmen von Kleidern vor
(Pv.I.10, Pv.II.3, Pv.IV.1), das Stehlen von Fleisch (Pv.III.4), das Unterschlagen von Gaben
(Pv.I.5), die Beteiligung an Einbruch (Pv.I.1). Ein Berufsräuber wird zum Tode
verurteilt, und ihm steht die Hölle bevor, aber er wird begnadigt und dann sogar
ein Heiliger (Pv.IV.1).
Entreißen als Sachbeschädigung kommt vor als Brandstiftung (Pv.I.5) oder Zerbrechen
der Almosenschale eines Einzelerwachten (Pv.IV.7) oder als Wegschütten von guter
Salbe in die Latrine (Pv.II.3). Auch die Körperverletzung, die jemandem sein Wohl
entreißt, gehört hierher: Schlagen der Mutter als Strafe (Pv.III.4), Überschütten
einer Rivalin mit glühender Kohle aus Eifersucht (S.19.15), Verabreichung eines
Mittels für Haarausfall aus Neid (Pv.I.10), Überschütten mit Schmutz und Schütten
von Stacheln ins Bett (Pv.II.3).
Eine Ehefrau verkehrt mit anderen Männern (Pv.II.12; S.19.13). Männer verführen
Ehefrauen (Pv.IV.6 u. Pv.IV.15; S.19.11). Frauen versuchen, Mönche zur Aufgabe der
Keuschheit zu veranlassen (Pv.I.11; Pv.II.11). Auch die "schlechten" Ordensangehörigen
(S.19.17 - 21) dürften sich gegen das Keuschheitsgebot vergangen haben.
Sexuelle Gedanken in der Todesstunde verhindern für Gute eine Wiedergeburt in
der Götterwelt und führen nur zu götternahen Gespenstern (Pv.II.11; Pv.IV.11).
Die Unwahrheit meineidig beschwören, kommt öfter vor, um Untaten nicht
zugeben zu müssen (Pv.I.6-7, Pv.II.12). Etwas Gutes fälschlich vorgeben, nämlich
Uposatha halten, kommt einmal vor (Pv.III.9). Öfter ist das Verleumden guter
Mönche, die schlecht gemacht werden (Pv.I.3, Pv.IV.8 - 9). Eine betrügerische
Wahrsagerin kommt vor (S 19, 14), bestechliche Richter, die falsche Urteile
fällen (Pv.III.9; S.19.10), Betrug beim Verkauf (Pv.III.4; Pv.IV.14).
Nur ein Fall von echtem Hintertragen kommt vor als Denunziant (S.19.9),
dagegen mischen sich manchmal Verleumden (Falsches sagen) und Hintertragen
(Wahres verbreiten, das anderen unangenehm ist).
In vielen der oben genannten Fälle von geizigem Materialismus wurden Asketen,
Bettler und Gebende auch beschimpft: Der Orden wurde beschimpft oder verflucht
(Pv.I.9 u. Pv.I.11; Pv.II.3) oder durch höhnisches Anbieten von Kot verhöhnt (S.19.12).
Bettler wurden beschimpft (Pv.III.1), Gebende wurden beschimpft oder verflucht
(Pv.II.2 u. Pv.II.7 u. Pv.II.10; Pv.IV.3). Allgemeines Schimpfen mit ungezügelter Rede (Pv.I.2) oder
speziell gegenüber dem Ehepartner (Pv.II.4)
Alkohol verkaufen (Pv.I.10), andere am Besuch von Stupas hindern wollen (Pv.III.10),
verdrehte Irrlehren der Unmoral verbreiten (Pv.IV.3), nicht näher bezeichneter
übler Wandel (ducarita: Pv.III.3). Besonders bezeichnend ist ein Kaufmann, der
nichts Ungutes tat, aber eben auch nichts Gutes, der in den Tag hinein lebte und
dadurch ein gutes Peta-Dasein erlangte (Pv.IV.12).