oder einfach ariya, 'Edle'.
A. Die 8 ariya-puggala sind solche Menschen, die einen der 8 Stufen der Heiligkeit verwirklicht haben.
Die 8 Stufen der Heiligkeit sind:
Das ergibt 4 Paare:
Zusammengefaßt gibt es 4 Edle Personen (ariya-puggala):
In A.X.16 wird noch eine 9. edle Person aufgezählt, der Gereifte (siehe gotrabhū).
Nach dem Abh. ist der 'überweltliche Pfad', oder einfach 'Pfad' (magga) eine Bezeichnung für den beim Eintritt in eine der 4 Stufen der Heiligkeit aufblitzenden und das Leben für immer umgestaltenden Hellblick in die Vergänglichkeit (anicha), das Elend (dukkha) und die Unpersönlichkeit (anattā) alles Daseins. Die unmittelbar darauf als Wirkung folgenden und bis zur Erreichung der höheren Pfade unter Umständen noch unzählige Male sich wiederholenden Bewußtseinsmomente gelten als das Ziel, wörtlich die Frucht des Pfades.
(I) Durch den Pfad des Stromeintritts (sotāpanna-magga) wird man frei von den 3 ersten an den Daseinskreislauf kettenden 10 Fesseln (siehe samyojana), nämlich:
1. Persönlichkeitsglauben (sakkāya-ditthi siehe ditthi),
2. Zweifelsucht (siehe vicikicchā),
3. Hang an Regeln und Riten (sīlabbata-parāmāsa). Vgl. upādāna 3.
(II) Durch den Pfad der Einmalwiederkehr (sakadāgāmī-magga) wird man fast frei von der 4. u. 5. Fessel, d.i.
4. Sinnlichem Begehren (kāma-cchanda = kāma-rāga, siehe rāga) und
5. Übelwollen (vyāpāda = patigha, dosa; siehe mūla).
(III) Durch den Pfad der Niewiederkehr (anāgāmī-magga) wird man völlig frei von diesen ersten 5 niederen Fesseln.
(IV) Durch den Pfad der Vollkommenen-Heiligkeit (arahatta-magga) wird man außerdem frei von den 5 höheren Fesseln, d.i.
6. Begehren nach Feinkörperlichem Dasein (rūpa-rāga),
7. Begehren nach Unkörperlichem Dasein (arūpa-rāga),
8. Dünkel (siehe māna),
9. Aufgeregtheit (siehe uddhacca),
10. Unwissenheit (siehe avijjā).
Der stereotype Suttentext hierzu lautet:
(I) »Da ist ein Mönch durch Vernichtung der 3 Fesseln (1-3) in den Strom (zum Nibbāna) eingetreten, für immer dem Verderben entronnen, gesichert, der vollen Erleuchtung gewiß.
(II) »Nach Vernichtung der 3 Fesseln und äußerster Abschwächung von Sinnlicher Begier und Übelwollen (4, 5), kehrt er nur noch einmal wieder, und nur noch einmal zu dieser Welt zurückgekehrt, macht er dem Leiden ein Ende.
(III) »Nach Vernichtung der 5 niederen Fesseln aber erscheint er in einer höheren Welt wieder, um dort das Nirwana zu erreichen und nicht mehr zu dieser Welt zurückzukehren.
(IV) »Nach Versiegung aller Triebe (āsava-kkhaya) aber erreicht er schon in diesem Leben die von allen Trieben freie Gemütserlösung und Wissenserlösung, indem er sie selber erkennt und verwirklicht.«
B. Die 7fache Gruppierung der edlen Jünger ist folgende:
- Der Vertrauensergebene (saddhānusārī),
- der Vertrauenserlöste (saddhāvimutta),
- der Körperzeuge (kāya-sakkhī),
- der Beiderseits-Erlöste (ubhato-bhāga-vimutta),
- der Wahrheitsergebene (dhammānusārī),
- der Erkenntnisgereifte (ditthippatta),
- der Wissenserlöste (paññā-vimutta). Ausf. s. Pfad.
Diese 7 Jünger werden in Vis. XXI kurz erklärt in den Worten:
(1) »Wer ganz von Entschlossenheit (adhimokkha) erfüllt ist und beim Erwägen der Gebilde als vergänglich (anicca) die Fähigkeit des Vertrauens (A.1) gewinnt, der gilt im Augenblick des Pfades des Stromeintritts als Vertrauensergebener (saddhānusārī);
(2) auf den 7 übrigen Stufen (d.i. der Frucht des Stromeintritts und den 3 höheren Pfaden und Früchten, A. 2-8) aber als Vertrauenserlöster (saddhā-vimutta).
(3) »Wer ganz von Ruhe erfüllt ist und beim Erwägen der Gebilde als elend (dukkha) die Fähigkeit der Sammlung gewinnt, der gilt in jeder Beziehung als Körperzeuge (kāya-sakkhī).
(4) »Wer aber nach Erreichung der unkörperlichen Vertiefungen (siehe jhana 5-8) die höchste Frucht (der Heiligkeit) gewonnen hat, gilt als Beiterseits-Erlöster (ubhato-bhāga-vimutta).
(5) »Wer ganz von Wissen erfüllt ist und beim Erwägen der Gebilde als unpersönlich (anattā) die Fähigkeit der Einsicht gewinnt, der gilt im Augenblick des Stromeintritts als Wahrheitsergebener (dhammānusārī), auf den nächsten 6 Stufen (A. 2-7) als Erkenntnisgereifter (ditthippatta), auf der höchsten Fruchtstufe (A. 8) aber als Wissenserlöster (paññāvimutta).«
Ausführliche Erklärungen bieten M.70; A.IX.44; S.12.70; Pts. II. p. 33. Vgl. auch kāya-sakkhī, ubhato-bhāga-vimutta, paññā-vimutta.
Siehe A.III.21 über ein Gespräch wer der edlere ist: der Vertrauensergebene, Körperzeugen oder der Erkenntnisgereifte.