'Wissenserlösung',
bezeichnet nach dem Kommentar zu A.V.142 das mit der Frucht der Arahatschaft (arahatta-phala, siehe ariya-puggala) verbundene Wissen.
In Pug.31, und ähnlich in M.70, heißt es:
Da hat ein Mönch zwar nicht leibhaftig die 8 Freiungen (siehe jhāna) erreicht, aber nach weiser Einsicht sind in ihm die Triebe zur Versiegung gelangt: einen solchen Menschen bezeichnet man als wissenserlöst.«
In S.12.70 (4) wird gezeigt, wie die Heiligkeit keineswegs durch Erreichung der einem ganz anderen Gebiete angehörenden 5 weltlichen Höheren Geisteskräfte (siehe abhiññā) und der Vertiefungszustände (jhāna) bedingt ist, sondern auf intensivem Hellblick in die Vergänglichkeit, das Elend, die Unpersönlichkeit und die bedingte Entstehung aller Daseinsformen. Vgl. samatha-yānika, sukkha-vipassaka.