upādāna

'Anhaftung', ist nach Vis. XVII ein starker Grad des Begehrens (siehe tanhā).

Klammern, Ergreifen: Dummerweise an etwas festhalten, das heißt, es als "Ich" oder "Mein" zu betrachten; Dinge persönlich nehmen.

 Die 4 Anhaftungen sind: 

  1. Sinnliches Anhaften (kāmūpādāna),
  2. Anhaften an Ansichten (ditthūpādāna),
  3. Anhaften an Regeln und Riten (sīlabbatūpādāna),
  4. Anhaften am Persönlichkeitsglauben (attavādūpādāna).
  1. »Was ist da das Sinnliche Anhaften? Was da hinsichtlich der Sinnenobjekte sinnliche Absicht ist, sinnliche Gier, sinnliche Lust, sinnliches Begehren, sinnliche Anhänglichkeit, sinnliche Glut, sinnliches Betörtsein, sinnliches Gefesseltsein: dies bezeichnet man als das Sinnliche Anhaften. Als ein 'starker Grad des Begehrens' gilt eben das durch das frühere Begehren als Anlaß bedingte, stark gewordene spätere Begehren.« (Dhs, §1214; Vibh. XVII).
  2. »Was ist da das Anhaften an Ansichten? 'Almosen und Opfergaben sind wertlos . . . (usw. = M.117) . . . nicht gibt es in der Welt Mönche und Priester, die diese wie die nächste Welt selber erkannt und verwirklicht haben und sie erklären können': alle solche Ansichten . . . und verkehrten Auffassungen bezeichnet man als das Anhaften an Ansichten.« (Dhs. § 1215).
  3. »Das Festhalten an der Ansicht, daß man durch bloße Sittenregeln und Riten Heiligung erlange, das gilt als das Anhaften an Regeln und Riten« (Vis. XVII) ». . . was da solcherart an Ansichten besteht . . . an verkehrten Auffassungen, das bezeichnet man als das Anhaften an Regeln und Riten« (Dhs. §216).
  4. »Die 20 Arten von 'Ich-Ansichten mit Hinsicht auf die bestehenden Daseinsgruppen' (sakkāyaditthi, siehe ditthi) bezeichnet man als das Anhaften am Persönlichkeitsglauben« (Vis. XVII).

 

Diese in den Suttentexten überlieferte Vierer-Einteilung der Anhaftungen befriedigt nicht, denn sie umfaßt nicht alles Anhaften. Würde es nämlich bloß diese vier Arten des Anhaftens geben, so könnte der anāgāmī, in dem doch diese erloschen sind, nicht mehr wiedergeboren werden, da es eben ohne Anhaften zu keiner Wiedergeburt mehr kommt. Da er aber doch noch wiedergeboren wird, muß es eben noch Anhaftungen in ihm geben. Der Kom. zu Vis. XVII sucht sich einfach so zu helfen, daß er kāmūpādāna (Sinnliches Anhaften) als alles übrige Begehren einschließend erklärt. Meiner Meinung nach aber hätte man nach Analogie von kāmāssava und bhavāsava (siehe āsava) noch bhavūpādāna zu erwarten; oder nach Analogie von kāma-, rūpa-, arūpa-rāga (siehe samyojana) noch rūpūpādāna und arūpūpādāna.


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