upādāna
'Anhaftung', ist nach Vis. XVII ein
starker Grad des Begehrens (siehe tanhā).
Klammern, Ergreifen: Dummerweise an etwas festhalten, das
heißt, es als "Ich" oder "Mein" zu betrachten; Dinge persönlich nehmen.
Die 4 Anhaftungen sind:
- Sinnliches Anhaften (kāmūpādāna),
- Anhaften an Ansichten (ditthūpādāna),
- Anhaften an Regeln und Riten (sīlabbatūpādāna),
- Anhaften am Persönlichkeitsglauben (attavādūpādāna).
- »Was ist da das Sinnliche Anhaften? Was da hinsichtlich der
Sinnenobjekte sinnliche Absicht ist, sinnliche Gier, sinnliche Lust,
sinnliches Begehren, sinnliche Anhänglichkeit, sinnliche Glut, sinnliches
Betörtsein, sinnliches Gefesseltsein: dies bezeichnet man als das Sinnliche
Anhaften. Als ein 'starker Grad des Begehrens' gilt eben das durch das
frühere Begehren als Anlaß bedingte, stark gewordene spätere Begehren.«
(Dhs, §1214; Vibh. XVII).
- »Was ist da das Anhaften an Ansichten? 'Almosen und Opfergaben sind
wertlos . . . (usw. = M.117) . . . nicht
gibt es in der Welt Mönche und Priester, die diese wie die nächste Welt
selber erkannt und verwirklicht haben und sie erklären können': alle solche
Ansichten . . . und verkehrten Auffassungen bezeichnet man als das Anhaften
an Ansichten.« (Dhs. § 1215).
- »Das Festhalten an der Ansicht, daß man durch bloße Sittenregeln und
Riten Heiligung erlange, das gilt als das Anhaften an Regeln und Riten« (Vis.
XVII) ». . . was da solcherart an Ansichten besteht . . . an verkehrten
Auffassungen, das bezeichnet man als das Anhaften an Regeln und Riten« (Dhs.
§216).
- »Die 20 Arten von 'Ich-Ansichten mit Hinsicht auf die bestehenden
Daseinsgruppen' (sakkāyaditthi, siehe ditthi)
bezeichnet man als das Anhaften am Persönlichkeitsglauben« (Vis.
XVII).
Diese in den Suttentexten überlieferte Vierer-Einteilung der Anhaftungen
befriedigt nicht, denn sie umfaßt nicht alles Anhaften. Würde es nämlich bloß
diese vier Arten des Anhaftens geben, so könnte der anāgāmī, in dem
doch diese erloschen sind, nicht mehr wiedergeboren werden, da es eben ohne
Anhaften zu keiner Wiedergeburt mehr kommt. Da er aber doch noch wiedergeboren
wird, muß es eben noch Anhaftungen in ihm geben. Der Kom. zu Vis. XVII sucht
sich einfach so zu helfen, daß er kāmūpādāna (Sinnliches Anhaften) als
alles übrige Begehren einschließend erklärt. Meiner Meinung nach aber hätte
man nach Analogie von kāmāssava und bhavāsava (siehe
āsava) noch bhavūpādāna zu erwarten;
oder nach Analogie von kāma-, rūpa-, arūpa-rāga (siehe
samyojana) noch rūpūpādāna und
arūpūpādāna.