Achtzehn Elemente (dhātu) gibt es, Ananda:
1. Sehorgan | 7. Sehobjekt | 13. Sehbewußtsein |
2. Hörorgan | 8. Ton | 14. Hörbewußtsein |
3. Riechorgan | 9. Duft | 15. Riechbewußtsein |
4. Schmeckorgan | 10. Saft | 16. Schmeckbewußtsein |
5. Körper | 11. Körpereindruck | 17. Körperbewußtsein |
6. Geistelement (mano-dhātu) | 12. Geistobjekt (alles Bewußtsein umfassend) | 18. Geistbewußtseinselement (manoviññāna-dhātu) |
(1-5) und (7-12) sind identisch mit den entsprechenden elf Grundlagen (āyatana). Das Geistelement (mano-dhātu) (6), ist jedoch nicht identisch mit der alles Bewußtsein umfassenden Geist-Grundlage (manāyatana), wohl aber darin eingeschlossen. Es besteht aus jenen Bewußtseinsklassen, die lediglich die Funktionen des Aufmerkens (āvajjana) am Fünfsinnen- oder Geisttore (Unterbewußtsein) sowie des Rezipierens (sampaticchana) des Sinnenobjektes ins Geistbewußtsein verrichten. Das Geistbewußtseinselement (18) umfaßt im weitesten Sinne alles Bewußtsein außer den fünf Arten des Sinnenbewußtseins.
Das Geistelement ist stets mit Gedankenfassen und Überlegen verbunden, das Geistbewußtseinselement bisweilen frei davon, z. B. in der zweiten bis vierten Vertiefung.
Zwei Elemente (Geistobjekt und Geistbewußtsein) mögen karmisch heilsam, unheilsam oder neutral sein.
Nach den Kommentaren hat man die folgenden Stadien in dem durch Sinnentätigkeit, z. B. Sehen, bedingten Bewußtseinsprozeß zu unterscheiden:
Sobald das Sehobjekt ins Gesichtsfeld eintritt, entsteht im Unterbewußtsein (bhavanga) eine Erschütterung (bhavanga-calana) und ein Abbrechen des Bewußtseins (bhavangupaccheda), das mit blitzartiger Geschwindigkeit gefolgt wird von dem Aufmerken auf die Schwelle des Fünfsinnentores (pañcadvārāvajjana), dem Sehbewußtsein (cakkhu-viññāna), dem das Sinnenobjekt rezipierenden (sampaticchana) Geistelement, dem das Objekt prüfenden (santírana) Geistbewußtseinselement, den fünf bis sieben karmischen Impulsivmomenten (javana) und schließlich dem das Objekt registrierenden (tadārammana) Geistbewußtseinselement, worauf das Objekt ins Unterbewußte sinkt.
Nach Vis. XV erklären ,die alten Meister’ die Entstehung des Sehbewußtseins usw. so: „Durch Sehorgan, Sehobjekt, Licht und geistiges Aufmerken bedingt, entsteht das Sehbewußtsein; . . . durch Riechorgan, Riechobjekt, Luft und Aufmerken bedingt das Schmeckbewußtsein; . . . durch Unterbewußtsein (bhavanga-mano), Geistobjekt und Aufmerken bedingt das Geistbewußtsein.
Kurz zusammengefaßt bezeichnen die achtzehn Elemente, genau so wie die zwölf Grundlagen, das Geistige und Körperliche (nāma-rúpa), mit anderen Worten: die ganze Welt.
|
Sechs Grundlagen |
|
Geschlecht |
|
Fünf Gefühle |
|
Fünf ethische Fähigkeiten |
|
Drei überweltliche Fähigkeiten |
In Vibh. V werden diese, teils in physischen, teils in geistigen Dingen bestehenden Fähigkeiten in dieser Reihenfolge aufgezählt und besprochen, während in S. 48 alle in den hier angedeuteten Gruppen an verschiedenen Stellen aufgezählt, besprochen und erklärt werden. Die Fähigkeiten 20-22 werden dort zwar aufgezählt, aber nicht weiter erklärt.
Folgende sechs Fähigkeiten gibt es, ihr Mönche: Welche sechs? Die Fähigkeiten Sehorgan, Hörorgan, Riechorgan, Schmeckorgan, Körper und Geist (man’indriya).
Alle die Mönche und Priester, ihr Mönche, die dieser sechs Fähigkeiten Entstehung, Untergang, Genuß und Elend und die Entrinnung daraus nicht der Wirklichkeit gemäß erkennen, alle diese gelten unter den Mönchen nicht als Mönche, unter den Priestern nicht als Priester, und nicht werden diese Verehrten schon bei Lebzeiten das Ziel des Mönchtums und Priestertums selber erkennen, verwirklichen und sich zu eigen machen.
Alle aber unter den Mönchen und Priestern, ihr Mönche, die dieser sechs Fähigkeiten Entstehung, Untergang, Genuß und Elend und die Entrinnung daraus der Wirklichkeit gemäß erkennen, alle diese gelten unter den Mönchen als Mönche, unter den Priestern als Priester, und diese Verehrten werden schon bei Lebzeiten das Ziel des Mönchtums und Priestertums selber erkennen, verwirklichen und sich zu eigen machen.
Fünf Fähigkeiten, Brahmane, haben verschiedene Gebiete und verschiedene Objekte, und nicht nimmt die eine Fähigkeit teil an dem Gebiet und den Objekten der anderen. Welche fünf? Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperorgan. Für diese fünf Fähigkeiten aber bildet der Geist eine Stütze, und der Geist nimmt teil an ihren Gebieten und Objekten.
Folgende drei Fähigkeiten gibt es, ihr Mönche: Welche drei? Weiblichkeit, Männlichkeit, Lebensfähigkeit.
Folgende fünf Fähigkeiten gibt es, ihr Mönche: Welche fünf? (Körperliches) Wohlgefühl, Schmerz, Frohsinn, Trübsinn, Indifferenz.
Upekkhā (Indifferenz) ist hier nicht identisch mit der hohen ethischen Fähigkeit (Gleichmut) gleichen Namens, welch letztere der Geistesformationengruppe angehört, während Indifferenz (weder wohliges noch wehes Gefühl) zur Gefühlsgruppe gehört.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit (körperliches) Wohlgefühl (sukh’indriya)? Was da körperlich wohlig und angenehm ist, was durch Körpereindrücke bedingt an wohligem und angenehmem Gefühl besteht, das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Wohlgefühl.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Schmerz (dukkh’indriya)? Was da körperlich wehe und unangenehm ist, durch Körpereindrücke bedingt an wehem und unangenehmem Gefühl besteht, das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Schmerz.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Frohsinn (somanass’indriya)? Was da geistig wohlig und angenehm ist, durch geistige Eindrücke bedingt an wohligem und angenehmem Gefühl besteht, das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Frohsinn.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Trübsinn (domanass’indriya)? Was da geistig wehe und unangenehm ist, durch geistige Eindrücke bedingt an wehem und unangenehmem Gefühl besteht, das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Trübsinn.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Indifferenz (upekkh’indriya)? Was da körperlich oder geistig weder angenehm noch unangenehm empfunden wird, das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Indifferenz.
Was da nun, ihr Mönche, die Fähigkeit körperliches Wohlgefühl und die Fähigkeit Frohsinn betrifft, so hat man diese als Wohlgefühl (sukha vedanā) zu betrachten. Was da die Fähigkeiten körperlicher Schmerz und Trübsinn betrifft, so hat man diese als Wehegefühl (dukkha vedanā) zu betrachten. Was da die Fähigkeit Indifferenz betrifft, so hat man diese als Weder-Wohl-noch-Wehegefühl (adukkha-m-asukha vedanā) zu betrachten.
Somit also erscheinen diese fünf Fähigkeiten als drei, und diese drei wieder als fünf, je nach der Darlegung.
. . . Insofern, ihr Mönche, der edle Jünger dieser fünf Fähigkeiten Entstehung und Untergang, Genuß und Elend und die Entrinnung daraus der Wirklichkeit gemäß erkennt, so heißt es von diesem edlen Jünger, ihr Mönche, daß er eingetreten ist in den Strom (sotāpanna), nicht mehr ausgesetzt ist den verstoßenen Welten, gesichert, der Erleuchtung gewiß.
(15-19) Folgende fünf Fähigkeiten gibt es, ihr Mönche. Welche fünf? Die Fähigkeiten Vertrauen, Willenskraft, Achtsamkeit, Sammlung und Wissen.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Vertrauen (saddh’indriya)? Da, ihr Mönche, ist der edle Jünger von Vertrauen erfüllt. Er glaubt an die Erleuchtung des Vollendeten, so nämlich: ,Dieser Erhabene wahrlich ist ein Heiliger, vollkommen Erleuchteter, im Wissen und Wandel Vollendeter, ein Gesegneter, ein Weltenkenner, der unvergleichliche Lenker der zu bezähmenden Menschen, ein Erleuchteter, ein Erhabener.’ Das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Vertrauen.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Willenskraft (viriy‘indriya)? Da, ihr Mönche, setzt der edle Jünger seine Willenskraft ein, um die unheilsamen Dinge zu überwinden, die heilsamen Dinge aber zu gewinnen, ist standhaft, von unermüdlichem Streben, und hinsichtlich der heilsamen Dinge vernachlässigt er nicht seine Pflichten . . . Er weckt seinen Willen, müht sich ab, setzt seine Willenskraft ein und kämpft, um die noch unaufgestiegenen üblen, unheilsamen Dinge (Gier, Haß usw.) nicht aufsteigen zu lassen . . . die bereits aufgestiegenen üblen, unheilsamen Dinge zu überwinden . . . die noch nicht aufgestiegenen heilsamen Dinge zum Aufsteigen zu bringen . . . die aufgestiegenen heilsamen Dinge zu festigen, nicht schwinden zu lassen, sondern zum Wachen, zur Fülle und vollen Entfaltung zu bringen. Das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Willenskraft.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Achtsamkeit (sat’indriya)? Da, ihr Mönche, ist der edle Jünger mit höchster Achtsamkeit und Überlegung ausgestattet. Was vor langer Zeit getan oder gesprochen wurde, dessen entsinnt er sich, dessen erinnert er sich . . . Beim Körper verweilt er in der Betrachtung des Körpers . . . bei den Gefühlen in der Betrachtung der Gefühle . . . beim Geiste in der Betrachtung des Geistes . . . bei den Geistobjekten in der Betrachtung der Geistobjekte, eifrig, klar bewußt, achtsam, nach Überwindung weltlicher Begierde und Trübsal. Das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Achtsamkeit.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Sammlung (samādh’indriya)? Da, ihr Mönche, gewinnt der edle Jünger, auf Loslösung gestützt, die Sammlung und Einheit des Geistes . . . Abgeschieden von den Sinnendingen, abgeschieden von den unheilsamen Geisteszuständen, verweilt er im Gewinne der von Gedankenfassen und Überlegen begleiteten, durch Abgeschiedenheit gezeugten, von Verzückung und Glücksgefühl erfüllten ersten Vertiefung . . . der zweiten Vertiefung . . . der dritten Vertiefung . . . der vierten Vertiefung. Das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Sammlung.
Was aber, ihr Mönche, ist die Fähigkeit Wissen (paññ’indriya)? Da, ihr Mönche, ist der edle Jünger weise, ausgestattet mit dem zum beiderseitigen Segen (in dieser und der nächsten Welt) führenden Wissen, dem edlen, durchdringenden, zur vollen Leidensversiegung führenden . . . ,Dies ist das Leiden’ erkennt er der Wirklichkeit gemäß; ,Dies ist die Entstehung des Leidens’ erkennt er der Wirklichkeit gemäß; ,Dies ist die Erlöschung des Leidens, erkennt er der Wirklichkeit gemäß; ,Dies ist der zur Erlöschung des Leidens führende Pfad, erkennt er der Wirklichkeit gemäß. Das, ihr Mönche, nennt man die Fähigkeit Wissen.
Woran aber, ihr Mönche, hat man die Fähigkeit Vertrauen zu erkennen? An den vier Kennzeichen des Stromeintritts (d. i. entweder: unerschütterliches Vertrauen zu dem Erleuchteten, der Lehre und Jüngerschaft und vollkommene Sittlichkeit; oder: Umgang mit edlen Menschen, Hören der edlen Lehre, weise Erwägung, Wandel gemäß der Lehre. - D. 33)
Woran die Fähigkeit Willenskraft? An den vier rechten Anstrengungen (s. Kap. 12, Kap. 55, Kap. 196).
Woran die Fähigkeit Achtsamkeit? An den vier Grundlagen der Achtsamkeit (s. Kap. 14, Kap. 56 f, Kap. 196).
Woran die Fähigkeit Sammlung? An den vier Vertiefungen (s. Kap. 196).
Woran die Fähigkeit Wissen? An den vier edlen Wahrheiten (s. Kap. 196).
Folgende drei Fähigkeiten gibt es, ihr Mönche: Welche drei? Die Gewißheit: ,Das noch nicht Erkannte werde ich erkennen’, die Fähigkeit Höchstes Wissen, die Fähigkeit des Erkannthabenden. Diese drei Fähigkeiten gibt es, ihr Mönche.
Die Gewißheit: ,Das noch nicht Erkannte werde ich erkennen’ (anaññātañ ñassāmí t’indriya) diese Fähigkeit ist verbunden mit dem als der Pfad des Stromeintritts geltenden überweltlichen Bewußtseinszustand (s. Vibh., Dhs. u. Yam.) und bildet somit die Grundlage auf dem Wege zur Heiligkeit.
Die Fähigkeit Höchstes Wissen (aññā) ist verbunden mit dem unmittelbar auf den vorerwähnten Bewußtseinszustand folgenden und als Frucht des Stromeintritts geltenden Bewußtseinszustand, ebenso mit dem Pfad und der Frucht der Einmalwiederkehr und Niewiederkehr und dem Pfad der Heiligkeit.
Die Fähigkeit des Erkannthabenden (aññātāv’indriya) aber ist nur verbunden mit der Frucht der Heiligkeit.
Von den zweiundzwanzig Fähigkeiten sind (1-5) und (7-8) körperlich; (9) ist entweder körperlich oder geistig. Alle übrigen sind geistig.
(1-11) sind an sich karmisch neutral. (13) ist karmisch unheilsam, da mit gehässigem Bewußtsein verbunden. Die übrigen sind, wenn mit Karmagewirktem (oder überweltlichem Fruchtbewußtsein; hierzu s. Vis. S. 840 ff.) verbunden, karmisch neutral, sonst karmisch heilsam.