'Die Schulungtüchtigen' oder 'sich Übende', d.i. in den 3 Schulungen (siehe sikkhā), sich Übenden, ist eine Bezeichnung für 7 Arten von Jüngern, die die ersten sieben der folgenden acht Heiligkeitsstufen erreicht haben:
- 1.-2. Pfad bzw. Frucht des Stromeintritts (sotāpatti-magga;-phala)
- 3.-4. Pfad bzw. Frucht der Einmalwiederkehr (sakadāgāmi-magga; -phala),
- 5.-6. Pfad bzw. Frucht der Nichtwiederkehr (anāgāmi-magga;-phala),
- 7. Pfad der Heiligkeit (arahatta-magga),
- 8. Frucht der Heiligkeit (arahatta-phala). -
Wer die letzte, achte, Stufe erreicht hat, gilt als ein 'Schulungslediger' oder 'Meister' (asekha).
'Weltlinge' (puthujjana), die keine dieser Stufen erreicht haben, gelten als 'weder schulungstüchtig noch schulungsledig' (n'eva-sekha-n'āsekha).
(siehe asekha)
(vgl. Pug. 23-25). Diese Menschen werden aufgezählt in D. 33.
In A.III.86. heißt es: »Weil man sich schult, o Mönch, darum gilt man als Schulungbeflissener. Und worin schult man sich? In hoher Sittlichkeitsschulung, hoher Geistesschulung und hoher Wissensschulung«.