'Überwindung, Aufhebung'.
Man unterscheidet 5 Arten der Überwindung:
(1) »Hierunter gilt als 'Überwindung durch Zurückdrängung' (vikkhambhana-pahāna) das Zurückdrängen der widerstrebenden Dinge, wie der 5 Hemmungen (nīvarana), usw., durch diese oder jene weltliche Sammlung (vipassanā), gerade so wie ein in moosbedecktes Wasser geworfener Krug das Moos verdrängt . . .
(2) "Als 'Überwindung durchs Gegenteil' (tadanga-pahāna) gilt die Überwindung dieser oder jener zu überwindenden Dinge durch dieses oder jenes einen Bestandteil des Hellblicks (vipassanā) bildenden Erkenntnisfaktors (ñān'anga), u. zw. im Sinne des Entgegenwirkens, gleichwie eine in der Nacht leuchtende Lampe die Finsternis vertreibt. So überwindet man z.B. den Persönlichkeitsglauben (sakkāyaditthi, siehe ditthi) durch Zerlegung des Geistigen und Körperlichen, die Ansicht von der Ursachlosigkeit durch Erforschen der Entstehungsbedingungen . . . die Unvergänglichkeitsvorstellung durch Betrachtung der Vergänglichkeit . . ." (vgl. vipassanā).
(3) »Eine Überwindung, die bewirkt, daß infolge der Erkenntnis des Pfadwissens (d.i. durch Erreichung einer der 4 Pfade der Heiligkeit, siehe ariya-puggala) die Fesseln und anderen üblen Dinge nicht länger fortbestehen können, gleichwie ein vom Blitz getroffener Baum, diese gilt als die 'Überwindung durch Vernichtung' (samuccheda-pahāna) . . .« (Vis. XXII).
(4) Als 'Überwindung durch Stillung' (patippassaddhi-pahāna) gilt es, daß die bei Eintritt in einen der 4 Heiligkeitspfade schwindenden Fesseln vom Momente des entsprechenden Pfadergebnisses (phala) ab für immer erloschen und gestillt sind.
(5) Als 'Überwindung durch Erlöschung' (nissarana-pahāna) gilt die restlose Erlöschung, das Nirwahn (siehe nibbāna) (Pts. I. 27).
Die 5 Überwindungen werden auch als Befreiungen (vimutti) oder Abgeschiedenheiten (viveka; z. B. Pts. II. 223) bezeichnet.