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Die Reinheit des Erkenntnisblickes (ñānadassana-visuddhi) [Pali]

Einleitung
1. Stromeintritt
2. Einmalwiederkehr
3. Niewiederkehr
4. Heiligkeit
A. Das vollständige Gebiet der zur Erleuchtung gehörenden 37 Dinge
B. Das Sicherheben: vutthāna
C. Das Miteinanderverbundensein der Kräfte
D. Die Überwindung
E. Die Funktionen
Tabelle über die 37 zur Erleuchtung führenden Dinge

Vis. XXII. Einleitung
 

Hierauf nun folgt die Reife-Erkenntnis (gotrabhū-ñāna).
 

Da diese im geistigen Sichhinwenden (āvajjana) zum Pfad besteht, fällt sie weder unter die 'Reinheit des Fortschreitenden Erkenntnisblickes' (patipadā-ñānadassana-visuddhi) noch unter die 'Reinheit des Erkenntnisblickes' (ñānadassana-visuddhi). Als dazwischenstehend ist sie unter diesen beiden klassifizierbar. Weil sie aber in den Hellblickstrom eingetreten ist, darum gilt sie als Hellblick.

 

Als 'Reinheit des Erkenntnisblickes' nun gilt die Erkenntnis der 4 Pfade (magga-ñāna), d. i.


Vis. XXII. 1. Stromeintritt

 

1. Pfad des Stromeintritts: sotāpatti-magga

 

Wer da nunmehr die 1. Pfaderkenntnis (magga-ñāna) zustande zu bringen wünscht, für den gibt es dabei nichts Weiteres zu tun. Was nämlich für ihn zu tun wäre, das hat er bereits getan, als er den in 'Anpassungserkenntnis' (anuloma-ñāna) endenden Hellblick erweckte.

Ist nämlich in dem so von der Anpassungserkenntnis Erfüllten durch diese dreifache Anpassungserkenntnis, deren jeweiligen Fähigkeit entsprechend, jedes Mal die die Wahrheit verhüllende dichte Finsternis (der Verblendung) zerstört, so treibt sein Geist nicht mehr zu all jenen Daseinsgebilden hin, haftet und hängt nicht mehr daran, wird nicht mehr dadurch gefesselt. Gerade so wie das Wasser vom Lotusblatte, löst sich sein Geist von jenen Daseinsgebilden ab, wendet sich davon weg, weicht davor zurück, und jedes eine Daseinsbedingung bildende Objekt wie auch jedes dem Daseinsfortgang angehörende Objekt erscheint ihm als Hindernis.

Sobald ihm aber jedes eine Bedingung bildende Objekt und jedes dem Daseinsfortgang angehörende Objekt als Hindernis erschienen ist, steigt ihm unmittelbar nach der Wiederholung der 'Anpassungserkenntnis' die 'Reife-Erkenntnis' (gotrabhū-ñāna) auf, indem diese das Bedingungslose, den Stillstand, die Entwerdung, die Aufhebung, das Nirwahn zum Objekte nehmend, über den Rang (gota = gotra), die Bezeichnung und Stufe der Weltlinge hinausgeht und eintritt in den Rang, die Bezeichnung und Stufe der Edlen (ariya), die das erste Sichhinwenden zum Nirwahn als Objekt, die erste Bezugnahme darauf, das erste Heranbringen (des Geistes) bildet und in sechsfacher Weise die Bedingungen für den Pfad liefert, nämlich im Sinne von Angrenzung und Unmittelbarkeit, Aufeinanderfolge, Wiederholung, Anlaß, Abwesenheit, Geschwundensein (anantara-samanantara-āsevana-upanissaya-natthi-vigata) die den Gipfel des Hellblicks bildende und nie mehr wiederkehrende 'Reife-Erkenntnis'.

Darum heißt es auch (Pts. I.p. 66) : "Inwiefern aber gilt das Wissen hinsichtlich des Sicherhebens über die äußeren Dinge, des Sichabwendens von ihnen als die Reife-Erkenntnis? Als Reife-Erkenntnis gilt es, weil es die Daseinsentstehung überwindet, den Daseinsprozess überwindet . . . die Verzweiflung überwindet, die in den äußeren Gebilden bestehenden Bedingungen überwindet, zum Nichtmehrentstehen hindrängt, zum Stillstand des Daseinsprozesses . . . zum Ende der Verzweiflung, zur Erlöschung, zum Nirwahn ; weil es eben die Daseinsentstehung überwindet und zum Nichtmehrentstehen hindrängt." Hier nun bildet das folgende Gleichnis die Erläuterung der Art und Weise, wie bei den verschiedenen Objekten die 'Anpassungserkenntnis' und die 'Reife-Erkenntnis' auftreten können, obzwar sie doch durch ein und dasselbe geistige Aufmerken und in demselben Bewußtseinprozesse entstehen: -

 

Hierbei nun besitzt die Anpassungserkenntnis die Fähigkeit, die die Wahrheit verhüllende Finsternis der trübenden Leidenschaften zu vertreiben, nicht aber das Nirwahn zum Objekte zu nehmen. Das Reifebewußtsein vermag lediglich das Nirwahn zum Objekt zu nehmen, nicht aber die die Wahrheit verhüllende Finsternis zu vertreiben. Hierzu folgendes Gleichnis:

 

Ein Mann mit gesunden Augen begibt sich mit der Absicht, den Stand des Mondes zu erfahren, zur Nachtzeit ins Freie und schaut zum Himmel auf, um den Mond zu beobachten. Der Mond ist aber nicht zu sehen, da er von Wolken verhüllt ist. Da erhebt sich ein Wind und verscheucht alle die dicken Wolken, während ein anderer Wind die mittelgroßen Wolken verscheucht und ein dritter die feinen Wölkchen. Als jener Mann dann am wolkenlosen Himmel den Mond erblickt, erkennt er den Stand des Mondes.

 

Hierbei nun gelten als die dreierlei Wolken das die Wahrheit verhüllende dichte, mittlere und feine Dunkel der trübenden Leidenschaften. Als die drei Winde gelten die 3 Anpassenden Bewußtseinsmomente, als der sehfähige Mann die Reife-Erkenntnis, als der Mond das Nirwahn. Wie nun der Reihe nach jeder einzelne Wind die Wolken verscheucht, so vertreibt jeder einzelne Anpassende Bewußtseinsmoment die die Wahrheit verhüllende Finsternis (der trübenden Leidenschaften). Wie am wolkenlosen Himmel jener Mann den lauteren Mond deutlich wahrnimmt, so erkennt, wenn die Wahrheit verhüllende Finsternis gewichen ist, die Reife-Erkenntnis das lautere Nirwahn. Wie nun aber die drei Winde bloß imstande sind, die den Mond verhüllenden Wolken zu verscheuchen, nicht aber selber den Mond zu sehen, so auch besitzen die Anpassenden Erkenntnisse bloß die Fähigkeit, die die Wahrheit verhüllende Finsternis zu vertreiben, nicht aber selber das Nirwahn zu schauen. Und wie jener Mann bloß die Fähigkeit besitzt, den Mond zu sehen, nicht aber die Wolken zu verscheuchen, so auch vermag die Reife-Erkenntnis bloß das Nirwahn zu schauen, nicht aber die Finsternis der trübenden Leidenschaften zu vertreiben. Eben deshalb bezeichnet man diese Reife-Erkenntnis als das Sichhinwenden zum Pfade. Denn obzwar sie nicht selber das Hinwenden zum Pfade ist, steht sie doch an Stelle des Sichhinwendens, indem sie dem Pfade gleichsam das Zeichen gibt: 'So steige denn auf!' und dann wieder verschwindet. Und ohne das von jener Reife-Erkenntnis gegebene Zeichen zu verfehlen, und als unmittelbare Fortsetzung auf jene (Reife-) Erkenntnis folgend, steigt der Pfad auf, indem er die zuvor noch nie zersprengte, nie zertrümmerte Giermasse, Haßmasse und Verblendungsmasse zersprengt und zertrümmert. Hierzu das folgende Gleichnis:

 

Da hat ein Bogenschütze an einem acht Usabha langen Platze hundert Pfosten aufrichten lassen; und nachdem er sein Gesicht mit einem Tuche umwickelt und den Pfeil bereit gemacht hat, stellt er sich auf die Radscheibe. Ein anderer Mann setzt die Radscheibe in drehende Bewegung, und sobald dem Bogenschützen die Zielscheibe zugekehrt ist, gibt der Mann mit einem Stocke das Zeichen. Ohne das Stockzeichen aber zu verpassen, schießt der Bogenschütze seinen Pfeil ab und trifft so die hundert Zielscheiben. Hier nun gilt als das Stockzeichen die Reife-Erkenntnis, als der Bogenschütze die Pfaderkenntnis. Gleichwie nun der Bogenschütze, ohne das Stockzeichen zu verpassen, die hundert Scheiben trifft, so auch bringt die Pfaderkenntnis, indem sie das ihr durch die Reife-Erkenntnis gegebene Zeichen nicht verpaßt und das Nirwahn zum Objekte nimmt, die zuvor noch nie durchbohrte, nie zerschmetterte Gier-, Haß- und Verblendungsmasse zur Durchbohrung und Zerschmetterung. Nicht aber bringt dieser Pfad bloß die Giermasse usw. zur Durchbohrung; sondern auch das Leidensmeer der in ihrem Anfang unausdenkbaren Daseinsrunde bringt er zum Versiegen, verschließt alle Zugänge zu den Niederen Welten, läßt die sieben edlen Schätze (A. VII. 6) erscheinen, überwindet den achtfachen üblen Pfad (= 8 Verkehrtheiten), stillt alle Übel und Gefahren, macht einen zu des Allerleuchteten eingeborenen Sohn und führt zur Erlangung von vielen Hunderten von weiteren Segnungen. Somit also gilt die mit dem solch mannigfachen Segen spendenden Pfade des Stromeintritts verbundene Erkenntnis als die 'Erkenntnis des Pfades des Stromeintritts'.


Vis. XXII. 2. Frucht des Stromeintritts: sotāpatti-phala

 

Unmittelbar auf diese Pfaderkenntnis aber steigen als Wirkung 2 oder 3 pfadgewirkte Bewußtseinsmomente (phala-citta, eig. 'Fruchtbewußtsein') auf (vgl. Guide 115 §9). Weil eben alle überweltlichen heilsamen (lokuttara-akusala) Zustände von unmittelbarer Wirkung (Frucht) gefolgt werden. (Im Gegensatz zu allen weltlichen karmischen Ursachen (Karma), die niemals unmittelbar von der Wirkung (vipāka) gefolgt werden), darum heißt es (Snp.226): "das, was man als die von unmittelbarer Wirkung gefolgte Sammlung bezeichnet . . ." und (A. IV.162): . . . . langsam erreicht er die von unmittelbarer Wirkung gefolgte und zur Triebversiegung führende Sammlung usw." Einige nun behaupten, daß es sich um 1, 2, 3 oder 4 Fruchtmomente handle. Solches hat man nicht anzunehmen, denn unmittelbar nach Wiederholung des Anpassungsmomentes (anuloma) steigt der Reife-Moment (gotrabhū) auf. Daher müßten es zumindest 2 Anpassende Bewußtseinsmomente sein, denn nicht findet mam so etwas wie eine einzelne in Wiederholung bestehende Bedingung. Eine Impulsivreihe (javana-vīthi) aber hat höchstens 7 Bewußtseinsmomente. Wem also 2 Anpassungsmomente aufsteigen, der hat als 3. den Reife-Moment (gotrabhū), als 4. den Pfadmoment (magga), ferner 3 Fruchtmomente (phala). Wem aber 3 Anpassungsmomente aufsteigen, der hat als 4. den Reife-Moment, als 5. den Pfadmoment, ferner 2 Fruchtmomente. Daher also sagt man, daß 2 oder 3 Fruchtmomente aufsteigen.

 

Andere wieder behaupten, wer 4 Anpassungsmomente habe, habe als 5. den Reifemoment, als 6. den Pfadmoment, ferner 1 Fruchtmoment. Solches aber wird verworfen, da eben wegen des nahen Unterbewußtseins nur der 4. oder 5. Impulsivmoment den Pfad erreicht, keiner darüber hinaus. Daher hat man solche Behauptung nicht als richtig anzusehen.

 

Insofern also gilt dieser in den Strom Eingetretene (sotāpanna) als der zweite Edle Mensch (gemeint ist der die Frucht des Stromeintritts verwirklicht habende Edle Jünger). Auch selbst wenn ein solcher sehr lässig sein sollte, besitzt er dennoch die Fähigkeit, nachdem er siebenmal unter Himmelswesen und Menschen die Daseinsrunde durcheilt und durchwandert hat, dem Leiden ein Ende zu machen.

 

Rückblick: paccavekkhana

 

Am Ende des Fruchtmoments aber sinkt das Bewußtsein in den unterbewußten Daseinsstrom (bhavanga). Darauf den Daseinsstrom durchbrechend, steigt das 'Aufmerken an der 'Geistespforte' (manodvārāvajjana) auf zwecks 'Rückblickes auf den Pfad' (magga-paccavekkhana-ñāna). Ist aber jenes geschwunden, so steigen der Reihe nach 7 auf den Pfad zurückblickende Impulsivmomente (javana) auf. Wiederum in den Daseinsstrom versunken seiend, steigen in genau derselben Weise zwecks Rückblicks auf den Pfad usw. das Aufmerken und die übrigen Bewußtseinsmomente auf. Bei deren Aufsteigen blickt der Übende auf den Pfad zurück, auf die Pfadwirkung (Frucht), auf die geschwundenen Flecken, auf die übriggebliebenen Flecken, auf das Nirwahn zurück.

  1. In dieser Weise nämlich blickt er auf den Pfad zurück: 'Auf diese Weise bin ich gekommen'.
  2. Dann blickt er auf die Pfadwirkung zurück: 'Diesen Segen habe ich erreicht'.
  3. Dann blickt er auf die geschwundenen Flecken zurück: 'Die und die Flecken sind in mir geschwunden.'
  4. Dann blickt er auf die durch die drei höheren Pfade noch zu beseitigenden Flecken zurück: 'Die und die Flecken sind in mir übrig geblieben.'
  5. Zum Schlusse aber blickt er auf das todlose Nirwahn zurück: 'Dieses Objekt habe ich in der Vorstellung durchdrungen'.

 

Somit gibt es für den in den Strom eingetretenen Edlen Jünger 5 Rückblick-Erkenntnisse (paccavekkhana-ñāna), und wie für den in den Strom Eingetretenen, so auch für den Einmalwiederkehrenden und Niewiederkehrenden. Für den Heiligen aber gibt es den Rückblick auf übriggebliebene Flecken nicht mehr. Somit gibt es insgesamt 19 Rückblickerkenntnisse. Dies aber ist eine bloß für den Höchstfall gültige Einteilung. Denn der Rückblick auf die geschwundenen und auf die noch übrig gebliebenen Flecken mag, oder mag nicht, bei den Schulungbeflissenen (sekha) eintreten. Mit Hinsicht auf die Abwesenheit dieser Erkenntnisse hat Mahānāma den Erhabenen befragt (M.14): "Welches Ding ist da wohl in meinem Innern noch nicht geschwunden, daß mir da bisweilen noch gierhafte Zustände den Geist gefesselt halten!" Dies alles sollte man ausführlich kennen.  


Vis. XXII. 2. Einmalwiederkehr
 

3. Pfad der Einmalwiederkehr: sakadāgāmi-magga

 

Nach solchem Rückblicke aber - sei es daß er noch auf eben jenem Sitze sitzt oder sei es bei einer späteren Gelegenheit - da strebt der in den Strom eingetretene Edle Jünger, um Sinnengier und Übelwollen abzuschwächen, nach der zweiten Stufe. Seine Fähigkeiten, Kräfte und Erleuchtungsglieder darauf einstellend, betrachtet er eben jene in Körperlichkeit, Gefühl, Wahrnehmung, Geistesformationen und Bewußtsein bestehenden Gebilde als vergänglich, elend, unpersönlich; und so bearbeitet und untersucht er diese Dinge mit seiner Erkenntnis und tritt wieder in die Reihe der Hellblickerkenntnisse ein. Während er sich aber so übt, kommt es genau wie in der besprochenen Weise - sobald am Ende des 'Gleichmutes hinsichtlich der Gebilde' (sankhārupekkha) durch ein einziges Hinmerken (avajjana) die Anpassungs- und Reife-Erkenntnis aufgestiegen sind - unmittelbar auf den Reifemoment zum Aufsteigen des 'Pfades der Einmalwiederkehr' (sakādagami-magga). Die damit verbundene Erkenntnis aber gilt als die Erkenntnis des Pfades der Einmalwiederkehr.

 

4. Frucht der Einmalwiederkehr: sakadāgāmi-phala

 

Auch unmittelbar nach dieser Erkenntnis hat man, wie in der oben erklärten Weise, das Aufsteigen der pfadgewirkten Bewußtseinsmomente (Frucht-Bewußtsein) zu verstehen. Insofern nun ist dieser Einmalwiederkehrende (sakadāgāmī) der vierte Edle Mensch. Nur noch einmal zu dieser Welt zurückgekehrt, vermag er dem Leiden ein Ende zu machen. Darauf folgt die Rückblick-Erkenntnis in der besagten Weise.   


Vis. XXII. 3. Niewiederkehr

 

5. Pfad der Niewiederkehr: anāgāmi-magga

 

Nach solchem Rückblicke aber strebt jener einmalwiederkehrende Edle Jünger . . . um Sinnengier und Übelwollen restlos zu überwinden, nach der 3. Stufe. Seine Fähigkeiten, Kräfte und Erleuchtungsglieder darauf einstellend, betrachtet er eben jene in Körperlichkeit usw. bestehenden Gebilde als vergänglich, elend unpersönlich; und so bearbeitet er und durchsucht er diese Dinge mit seiner Erkenntnis und tritt wieder in die Reihe der Hellblickerkenntnisse ein. Während er sich aber so übt, kommt es genau wie in der besprochenen Weise . ' . unmittelbar auf den Reifemoment zum Aufsteigen des 'Pfades der Niewiederkehr' (anāgami-magga). Die damit verbundene Erkenntnis aber gilt als die Erkenntnis des Pfades der Niewiederkehr.

 

6. Frucht der Niewiederkehr: anāgāmi-phala

 

Auch unmittelbar nach dieser Erkenntnis hat man wie in der erklärten Weise das Aufsteigen der pfadgewirkten Bewußtseinsmomente (Fruchtbewußtsein) zu verstehen. Insofern nun ist dieser Niewiederkehrende (anāgāmī) der sechste Edle Mensch: "in höherer Welt wiedererscheinend (apapātika), erreicht er dort das Nirwahn und ist keiner Rückkehr mehr unterworfen", kehrt im Sinne des Wiedergeborenwerdens nicht mehr zu dieser Welt zurück. Darauf folgt die Rückblick-Erkenntnis in der besagten Weise.     


Vis. XXII. 4. Heiligkeit

 

7. Pfad der Heiligkeit: arahatta-magga

 

Nach solchem Rückblicke aber . . . strebt jener nie-wiederkehrende Edle Jünger, um das Begehren nach Feinkörperlichem und Unkörperlichem Dasein sowie Dünkel, Aufgeregtheit und Unwissenheit restlos zu überwinden, nach der 4. Stufe. Während er sich aber so übt, kommt es wie in der besprochenen Weise . . . unmittelbar auf den Reifemoment zum Aufsteigen des 'Pfades der Heiligkeit' (arahatta-magga). Die damit verbundene Erkenntnis aber gilt als die Erkenntnis des Pfades der Heiligkeit.

 

8. Frucht der Heiligkeit: arahatta-phala

 

Auch unmittelbar nach dieser Erkenntnis hat man, wie in der erklärten Weise, das Aufsteigen der pfadgewirkten Bewußtseinsmomente (Fruchtbewußtsein) zu verstehen. Insofern nun ist dieser Heilige (arahat) der achte Edle Jünger, der hohe Triebversiegte, der seinen letzten Körper trägt, die Bürde von sich geworfen und sein Ziel erreicht hat, in dem die Daseinsfessel zerstört ist, der in vollkommenem Wissen Erlöste, in der Welt mitsamt den Himmelswesen der höchsten Gaben Würdige.

 

Wenn also gesagt wurde, daß die Erkenntnis dieser 4 Pfade des Stromeintritts, der Einmal-Wiederkehr, der Nie-Wiederkehr und der Heiligkeit als die 'Reinheit des Erkenntnisblickes' (ñānadassana-visuddhi) zu gelten habe, so wurde dies eben mit Hinsicht auf diese in solcher Reihenfolge zu erlangenden 4 Erkenntnisse gesagt.

 

Um hier nun die Macht dieser im vierfachen Wissen bestehenden Reinheit des Erkenntnisblickes zu verstehen, sollte man alle die folgenden Dinge ihrer wahren Natur nach kennen, nämlich: -

 

(A) Das vollständige Gebiet der zur Erleuchtung gehörenden 37 Dinge;

(B) Das Sicherheben;

(C) Das Miteinanderverbundensein der Kräfte;

(D) Die Überwindung der zu überwindenden Dinge und diejenigen Dinge, durch die jene zu überwinden sind;

(E) Die Funktionen wie die der Durchdringung usw., die, wie gelehrt wird, zur Zeit der Verwirklichung bestehen.

   


Vis. XXII. A. Das vollständige Gebiet der zur Erleuchtung gehörenden 37 Dinge

 

diese 37 Dinge gelten deshalb als 'zur Erleuchtung gehörend' (bodhi-pakkhiya), weil sie sich auf den im Sinne des Erleuchtetseins als Erleuchtung bezeichneten Edlen Pfad (des Sotāpanna usw.) beziehen; wobei 'sich beziehen' soviel heißt wie 'eine Stütze bilden'.

 

'Patthāna' sagt man wegen des 'Gewahrseins' (upatthāna) beim Hindrängen und Hinstreben zu diesen und jenen Objekten. 'Grundlage (Gewahrsein) der Achtsamkeit' bedeutet soviel wie, daß Achtsamkeit selber die Grundlage (das Gewahrsein) ist ("sati yeva patthānam"). Ihre Einteilung ist vierfach, insofern sie hinsichtlich des Körpers, des Gefühls, des Bewußtseins und der Geistobjekte auftritt - während man diese als ekelhaft, elend, vergänglich und unpersönlich erfaßt - und die Überwindung der Vorstellung von Lieblichkeit, Glück, Beständigkeit und Persönlichkeit vollzieht. Darum spricht man von den 4 Grundlagen der Achtsamkeit.

 

'Anstrengung' (padhāna) sagt man, weil man sich dadurch anstrengt. 'Rechte Anstrengung' aber ist edle Anstrengung. Oder weil man sich dadurch in rechter Weise anstrengt, spricht man von rechter Anstrengung (samma-ppadhāna). Oder aber sie gilt als rechte Anstrengung, insofern sie das Nichtmehraufsteigen der befleckenden Leidenschaften bewirkt und durch Hervorbringung von Segen und Wohl zum Edelsten hinführt und die Grundlage bildet zum Höchsten. Sie ist eine Bezeichnung für Willenskraft. Diese aber ist vierfach, denn sie verrichtet

  1. die Funktion des 'Überwindens' der aufgestiegenen unheilsamen Dinge,
  2. die Funktion des 'Nichtaufsteigenlassens' der noch nicht aufgestiegenen unheilsamen Dinge,
  3. die Funktion des 'Aufsteigenlassens' der noch nicht aufgestiegenen heilsamen Dinge,
  4. die Funktion des 'Erhaltens' der aufgestiegenen heilsamen Dinge;

Darum also werden sie die 4 Rechten Anstrengungen genannt.

 

'Macht' (iddhi) ist zu verstehen in dem bereits oben erklärten Sinne von 'Erfolg haben' (ijjhana). 'Machtfährte' (iddhi-pāda) sagt man, weil diese zu der damit verbundenen Macht, im Sinne eines Führers, den Weg angibt und, im Sinne einer Vorbereitung, zu der das Pfadergebnis bildenden Macht die Fährte bildet. Diese nun ist vierfach, u. zw. als Absicht, Bewußtsein, Willenskraft und Erwägung. Darum spricht man von 4 Machtfährten.

Wie es heißt (Vibh. IX): "Vier Machtfährten gibt es:

Diese sind als solche 'überweltlich' (lokuttara). 'Weltlich' (lokiya) aber sind sie als 'vorherrschende Einflüsse' (adhipati) sich erweisende Dinge, nämlich Absicht usw., wie es heißt in den Worten (ib.): "Hat da der Mönch die 'Absicht' zum vorherrschenden Einfluß gemacht und erlangt er die Sammlung, so gilt dies als 'Sammlung der Absicht' (chanda-samādhi) usw."

 

Von 'Fähigkeit' (indriya: Vertrauen usw.) spricht man im Sinne eines die Übermacht besitzenden vorherrschenden Einflusses, insofern eben dieser die Vertrauenslosigkeit, Trägheit, Unachtsamkeit, Zerstreutheit und Verblendung überwältigt.

 

Von 'Kraft' (bala) spricht man im Sinne von Unerschütterlichsein, weil sie nicht durch Vertrauenslosigkeit usw. überwältigt werden kann. - Jede dieser beiden Gruppen (Fähigkeiten und Kräfte) ist fünffach, nämlich:

  1. Vertrauen (saddhā),
  2. Willenskraft (viriya),
  3. Achtsamkeit (sati),
  4. Sammlung (samādhi) und
  5. Wissen (paññā).

Daher wird hier von den 5 Fähigkeiten und 5 Kräften gesprochen.

 

Als 'Erleuchtungsglieder' (bojjhanga) gelten sieben Dinge, weil diese die Eigenschaften eines einsichtigen Mannes bilden, nämlich:

  1. Achtsamkeit (sati-sambojjhanga),
  2. Wahrheitsergründung (dhamma-vicaya),
  3. Willenskraft (viriya),
  4. Verzückung (pīti),
  5. Gestilltheit (passaddhi),
  6. Sammlung (samādhi),
  7. Gleichmut (upekkhā).

 

Im Sinne der Erlösung gibt es acht 'Glieder des Pfades', nämlich:

  1. rechte Erkenntnis,
  2. rechte Gesinnung,
  3. rechte Rede,
  4. rechte Tat,
  5. rechter Lebenserwerb,
  6. rechte Anstrengung,
  7. rechte Achtsamkeit,
  8. rechte Sammlung.

 

- Daher wurde von den 7 Erleuchtungsgliedern und dem achtgliedrigen Pfade gesprochen.

 

Somit gibt es diese 37 zur Erleuchtung gehörenden Dinge (bodhi-pakkhiya-dhamma; vgl. M. 77).  


Wer da, während im Anfange noch der weltliche Hellblick tätig ist, in vierzehnfacher Weise den Körper erforscht (Ein- und Ausatmung, 4 Körperhaltungen usw.), der übt die in der Körperbetrachtung (kāyānupassanā) bestehende Grundlage der Achtsamkeit (satipatthāna).

Wer in neunfacher Weise das Gefühl (angenehmes, unangenehmes usw.) erforscht, der übt die in der Gefühlsbetrachtung (vedanānupassanā) bestehende Grundlage der Achtsamkeit.

Wer in fünfzehnfacher Weise das Bewußtsein (gierhaftes, gierloses, gehässiges, haßloses usw.) erforscht, der übt die in der Bewußtseinsbetrachtung (cittānupassanā) bestehende Grundlage der Achtsamkeit.

Wer in fünffacher Weise die Geistobjekte erforscht (Hemmungen usw.), der übt die in der Geistobjektbetrachtung' (dhammānupassanā) bestehende Grundlage der Achtsamkeit (s. D. 22; M. 10).

 

Hat da einer bei einem anderen ein aufgetretenes unheilsames Ding bemerkt, das bei ihm selber in diesem Leben noch nicht aufgetreten ist, und er denkt: 'Nicht will ich so handeln wie jener, bei dem solches aufgetreten ist; nicht soll bei mir solches auftreten!': zu einer Zeit, wo er sich so bemüht, die unheilsamen Dinge nicht aufsteigen zu lassen, zu einer solchen Zeit übt er die erste 'rechte Anstrengung' (samma-ppadhāna). Zu einer Zeit aber, wo er bei sich selber etwas zur Gewohnheit gewordenes Unheilsames bemerkt und sich bemüht, dies zu überwinden, zu einer solchen Zeit übt er die zweite rechte Anstrengung. Bemüht er sich aber, die in diesem Leben zuvor noch nicht aufgestiegene Vertiefung oder den Hellblick zu erwecken, so übt er die dritte rechte Anstrengung. Bringt er aber diese bereits aufgestiegenen Dinge immer wieder zum Aufsteigen, sodaß sie nicht mehr schwinden, so gilt das als die vierte rechte Anstrengung.

 

Gibt er nun z. B. der Absicht die Vorherrschaft, so ist eben, während er das Heilsame zum Aufsteigen bringt, die 'Machtfährte' (iddhi-pāda) der Absicht anwesend . . . ist. Während er von verkehrter Rede absteht, ist die rechte Rede anwesend . . . : somit sind diese (zur Erleuchtung gehörenden 37 Dinge beim weltlichen Hellblick) in den verschiedenen Bewußtseinszuständen anwesend.

 

Beim Aufsteigen der 4 Pfaderkenntnisse aber sind sie in ein und demselben Bewußtseinszustande anzutreffen. Im Fruchtmomente sind, abgesehen von den 4 rechten Anstrengungen, alle die übrigen 33 zur Erleuchtung gehörenden Dinge anzutreffen. Von diesen allen so in ein und demselben Bewußtseinszustande anzutreffenden Dingen jedoch wird bloß eines, nämlich die das Nirwahn zum Objekte habende Achtsamkeit, da sie eben bei Körper, Gefühl, Bewußtsein und Geistobjekten die Überwindung der Lieblichkeitsvorstellung usw. bewirkt, als die vierfache Grundlage der Achtsamkeit bezeichnet. Und bloß ein einziges Ding, nämlich die Willenskraft, wird, da sie das Nichtaufsteigenlassen der noch nicht aufgestiegenen Dinge bewirkt usw., als die vierfache rechte Anstrengung bezeichnet. Bei den übrigen Dingen (den 4 Machtfährten usw.) aber gibt es weder ein Wenigerwerden noch ein Mehrwerden (durch Zerlegung). Von diesen (zur Erleuchtung gehörenden Dingen) nämlich gilt folgendes:
 

Neun einfach sind, und eins ist zweifach,
Und eines vierfach, eines fünffach,
Eins achtfach und ein andres neunfach:
Sechs Gruppen also bilden sie.

 

'Neun einfach sind' bedeutet: Absicht, Bewußtsein (Machtfährte); Verzückung, Gestilltheit, Gleichmut (Erleuchtungsglieder); Gedanke, rechte Rede, rechte Tat, rechter Lebensunterhalt (Pfadglieder): diese 9 Dinge sind mit Rücksicht auf die Machtfährten und die anderen Dinge jedesmal bloß von einer einzigen Art, haben keinen Anteil an einem anderen Gebiete.

 

'Und eins ist zweifach': d. i. Vertrauen (saddhā) ist zweifach, nämlich als Fähigkeit (indriya); und als Kraft (bala).

 

'Und eines vierfach, eines fünffach' bedeutet: und ein anderes ist vierfach und wieder ein anderes fünffach'. Das eine davon, nämlich Sammlung (samādhi), ist vierfach, u. zw. als Fähigkeit, Kraft, Erleuchtungsglied und Pfadglied. Wissen ist fünffach, u. zw. im Sinne dieser 4 (Fähigkeit, Kraft, Erleuchtungsglied (: Wahrheitsergründung), Pfadglied (: rechte Erkenntnis) und als Machtfährte (: Erwägung).

 

'Eins achtfach und ein andres neunfach'; Achtsamkeit ist achtfach, u. zw. als die 4 Grundlagen der Achtsamkeit, ferner als Fähigkeit, Kraft, Erleuchtungsglied und Pfadglied. Willenskraft (viriya) ist neunfach, u. zw. als die 4 rechten Anstrengungen und ferner als Machtfährte, Fähigkeit, Kraft, Erleuchtungsglied und Pfadglied (rechte Anstrengung). (Hier sei nochmals eine übersichtliche Zusammenfassung der 37 zur Erleuchtung führenden Dinge (bodhi-pakkhiya-dhamma) gegeben: s. Tabelle am Ende dieses Abschnitts)

Somit also gilt:  
 

Die zur Erleuchtung gehörenden Dinge
Vierzehn sind, wenn nicht einander verbunden.
Sieben jedoch sind's nach den Gebieten,
Siebenunddreißig, wenn einzeln zerlegt.
 
Weil sie die eignen Funktionen verrichten,
Auftretend in ihrer wahren Natur,
Müssen beim Eintritt des edlen Pfades
All miteinander zum Aufsteigen kommen.

 

Auf diese Weise sollte man hier 'das vollständige Gebiet der zur Erleuchtung gehörenden Dinge' kennen.


Vis. XXII. B. Das Sicherheben (vutthāna)

 

Weil der weltliche Hellblick (lokiya-vipassanā) nämlich eine Daseinsbedingung (nimitta: Karma) zum Objekte hat und die die Bedingung zum künftigen Daseinsfortgange (pavatta) bildende Daseinsentstehung nicht abschneidet, darum erhebt er sich weder über die Daseinsbedingung noch über den Daseinsfortgang.

Weil aber die Reife-Erkenntnis (gotrabhū-ñāna) nicht die Daseinsentstehung abschneidet, darum erhebt sie sich nicht über den Daseinsfortgang; weil sie aber das Nirwahn zum Objekte hat, darum erhebt sie sich über die Daseinsbedingung. Damit findet das Sicherheben über nur eines statt.

Darum wurde gesagt (Pts. I. p. 66 f) :

"Das über die äußeren Dinge sich erhebende und davon abwendende Wissen gilt als die Reife-Erkenntnis." Dies alles sollte man wissen. Weil diese 4 Pfaderkenntnisse das Bedingungslose (Nirwahn) zum Objekte haben, darum erheben sie sich über die 'Daseinsbedingung' (nimitta); weil sie die 'Daseinsentstehung' abschneiden, darum erheben sie sich über den 'Daseinsfortgang' (pavatta). Somit findet ein Sicherheben über beide Dinge statt.

Darum heißt es (Pts. I. p 69 f):

"Inwiefern gilt das über beide Dinge (Daseinsbedingung und Daseinsfortgang) sich erhebende und davon abwendende Wissen als die Erkenntnis des Pfades?"

 

Funktion der 8 Pfadglieder

 

"Im Momente des Pfades des Stromeintritts erhebt sich, im Sinne des Erkennens, die rechte Erkenntnis über die verkehrte Erkenntnis und die hierdurch bedingten befleckenden Leidenschaften und Daseinsgruppen; erhebt sich über alle äußeren Daseinsbedingungen. Darum gilt das über beide Dinge sich erhebende und davon abwendende Wissen als die Pfaderkenntnis. Im Sinne des Sichentschließens (abhiniropana) erhebt sich die rechte Gesinnung über die verkehrte Gesinnung . . . im Sinne des Begriffsbildens erhebt sich die rechte Rede über die verkehrte Rede . . . im Sinne des Sichbetätigens erhebt sich die rechte Tat über die verkehrte Tat . . . im Sinne der Lauterkeit erhebt sich der rechte Lebensunterhalt über den verkehrten Lebensunterhalt . . . im Sinne des Willensdranges erhebt sich die rechte Anstrengung über die verkehrte Anstrengung . . . im Sinne des geistigen Gewärtigseins erhebt sich die rechte Achtsamkeit über die verkehrte Achtsamkeit . . . im Sinne der Unzerstreutheit erhebt sich die rechte Sammlung über die verkehrte Sammlung und die dadurch bedingten befleckenden Leidenschaften und Daseinsgruppen, erhebt sich über alle äußeren Daseinsbedingungen; Darum gilt das über beide Dinge sich erhebende und davon abwendende Wissen als die Pfaderkenntnis."

 

Im Momente des Pfades der Einmalwiederkehr erhebt sich im Sinne des Erkennens die rechte Erkenntnis . . . im Sinne der Unzerstreutheit die rechte Sammlung über die gröberen Fesseln und Neigungen der Sinnengier und des Grolles . . . Im Momente des Pfades der Niewiederkehr erhebt sich im Sinne des Erkennens die rechte Erkenntnis . . . im Sinne der Unzerstreutheit die rechte Sammlung über die nur ganz schwach auftretenden Fesseln und Neigungen der Sinnengier und des Übelwollens . . . Im Momente des Pfades der Heiligkeit erhebt sich im Sinne des Erkennens die rechte Erkenntnis . . . im Sinne der Unzerstreutheit die rechte Sammlung über das Begehren nach Feinkörperlichem Dasein, das Begehren nach Unkörperlichem Dasein, Dünkel, Aufgeregtheit und Unwissenheit; erhebt sich über die Neigung des Dünkels, der Daseinsgier und der Verblendung und über die dadurch bedingten befleckenden Leidenschaften und Daseinsgruppen, erhebt sich über alle äußeren Daseinsbedingungen. Darum gilt das über beide Dinge sich erhebende und davon abwendende Wissen als die Pfaderkenntnis."

 

Auf diese Weise sollte man hier das Sicherheben verstehen.


Vis. XXII. C. Das Miteinanderverbundensein der Kräfte

 

Zu einer Zeit, wo man die 8 weltlichen Errungenschaften (Vertiefungen) entfaltet, zu einer solchen Zeit ist die 'Kraft der Gemütsruhe' (samatha-bala) vorherrschend.

Zu einer solchen Zeit aber, wo man die Betrachtung der Vergänglichkeit usw. entfaltet, zu einer solchen Zeit ist die 'Kraft des Hellblicks' (vipassanā-bala) vorherrschend.

Im Augenblick des Edlen Pfades aber treten diese Dinge zu Paaren verbunden auf, u. zw. in solcher Weise, daß sie sich gegenseitig nicht überbieten.

Darum besteht in diesen 4 Pfaderkenntnissen ein gleichmäßiges Miteinanderverbundensein der Kräfte.

Wie es heißt (Pts. II. p. 98): "Dem über die mit Aufgeregtheit (udhacca) verbundenen befleckenden Leidenschaften und Daseinsgruppen sich erhebenden Geiste eignet Einspitzigkeit, Unverwirrtheit, Sammlung, und zum Objekte hat er die Erlöschung. Dem über die mit Unwissenheit (avijjā) verbundenen befleckenden Leidenschaften und Daseinsgruppen sich erhebende Geiste eignet Hellblick im Sinne von Betrachtung, und zum Objekte hat er die Erlöschung. Somit besitzen, mit Hinsicht auf das Sicherheben, Gemütsruhe und Hellblick die gleiche Natur und sind zum Paare verbunden, ohne sich gegenseitig zu überbieten.

Daher heißt es: 'Um sich über die Dinge zu erheben, entfaltet er Gemütsruhe und Hellblick zum Paare verbunden.'

 

Auf diese Weise sollte man hier das gleichmäßige Miteinanderverbundensein der Kräfte verstehen.


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