viññāna kicca

'Bewußtseinsfunktionen', 

werden 14 in den Abhidhamma-Kommentaren gelehrt (nicht im Kanon), nämlich:

    1. die Funktion der 'Wiedergeburt' (siehe patisandhi),
    2. des 'Unterbewußtseins' (bhavanga; siehe bhavanga-sota),
    3. des 'Aufmerkens' (siehe āvajjana),
    4. des Sehens,
    5. Hörens,
    6. Riechens,
    7. Schmeckens,
    8. Empfindens von körperlichen Eindrücken,
    9. des 'Rezipierens' des Sinnenobjektes (siehe sampaticchana),
    10. des 'Prüfens' (siehe santīrana),
    11. des 'Feststellens' (siehe votthapana),
    12. der 'Impulsion siehe javana),
    13. des 'Registrierens' (tad-ārammana),
    14. des 'Abscheidens' (cuti: Tod).

 

Der durch das Sinnenorgan und das Sinnenobjekt bedingt entstehende sinnliche Bewußtseinsvorgang ist in Wirklichkeit ein äußerst komplexer Prozeß, in welchem die einzelnen Bewußtseinsphasen in ungeheurer Geschwindigkeit aufeinanderfolgen und ihre Funktionen verrichten.

 

»Sobald z.B. ein Sehobjekt in den Gesichtskreis eingetreten ist, findet eine Einwirkung auf das sensitive Sehorgan (cakkhu-pasāda) statt. Darauf erfolgt, durch diese Einwirkung bedingt, eine Erregung des unterbewußten Daseinsstromes (bhavanga).

»Sobald aber das Unterbewußtsein geschwunden ist, steigt das funktionelle Geist-Element (s. Tab. I, 70) auf, indem es eben dieses Objekt ergreifend und den unterbewußten Daseinsstrom durchbrechend, die Funktion des 'Aufmerkens' (āvajjana) erfüllt . . .

»Unmittelbar darauf steigt an der Sehpforte das das sensitive Sehorgan zur Grundlage habende 'Sehbewußtsein' (cakkhu-viññānā) auf, indem es die Funktion des 'Sehens' (dassana) erfüllt . . .

»Unmittelbar darauf aber entsteht das Geist-Element (Tab. I, 39, 55), indem dieses das Objekt jenes Bewußtseins 'rezipiert' (Rezipieren: sampaticchana) . . .

»Unmittelbar darauf entsteht . . . das Geistbewußtseins-Element (Tab. I. 40 oder 41), indem es das durch das Geist-Element rezipierte Objekt 'prüft' (Prüfen: santīrana) . . .

»Unmittelbar darauf steigt das von Indifferenz begleitete funktionelle wurzelfreie Geistbewußtseins-Element (Tab. I. 71) auf, indem es eben jenes Objekt 'feststellt' (Feststellen: votthapana) . . .

»Unmittelbar darauf kommt es, falls das Objekt groß ist, zusammen mit irgend einem der 8 heilsamen oder 12 unheilsamen oder 9 übrigen, funktionellen Bewußtseinszuständen zum Aufblitzen von 6 oder 7 'Impulsivmomenten' (javana) . . .

»Ist nun aber am Ende der Impulsivmomente das Fünfsinnenobjekt sehr groß und an der Geistespforte (Tab. I. 71) sehr deutlich, so kommt es . . . einmal oder zweimal zum Aufsteigen von irgend einer der 8 wurzelbegleiteten karmagewirkten Bewußtseinsklassen (Tab. I. 42 bis 49) der Sinnensphäre oder der 3 wurzelfreien karmagewirkten Geistbewußtseinselemente (Tab. I. 40, 51, 56) . . . Weil nun dieses Bewußtsein die Fähigkeit besitzt, nach Ablauf der Impulsivmomente mit dem Objekte des Unterbewußtseins fortzufahren, indem es das Objekt jenes Impulsivbewußtseins zum Objekte nimmt, darum wird es als 'registrierendes' (tad-ārammana, wörtl. 'jenes Objekt' oder 'jenes zum Objekt habend;) bezeichnet« (Vis. XVII). Ist das Sinnenobjekt schwach, so erreicht es bloß das Stadium der Impulsion (javana) oder des Feststellens (votthapana); ist es sehr schwach, so kommt es bloß zu einer Erregung des unterbewußten Daseinsstromes.

 

Was den inneren Bewußtseinsvorgang anbetrifft, so durchläuft dieser, falls das in die Geistpforte eingetretene Geistobjekt deutlich ist, vor seinem Versinken in den unterbewußten Daseinsstrom, das Stadium des 'Aufmerkens an der Geistpforte' (manodvārāvajjana), der Impulsion und des Registrierens. Wenn undeutlich, so folgt bereits nach den Impulsivmomenten das Versinken ins Unterbewußtsein.

Siehe auch Vis. XIV.


 Home Oben Zum Index Zurueck Next