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(451) - II. Die Bewußtseinsgruppe (viññāna-kkhandha)  - (Pali)

 

Was die übrigen Gruppen anbetrifft, so hat man alles, was das Merkmal des Fühlens besitzt, zusammenfassend, als die Gefühlsgruppe zu betrachten; alles, was das Merkmal des Wahrnehmens hat, als die Wahrnehmungsgruppe; alles, was das Merkmal des Gestaltens besitzt, als die Formationengruppe; alles, was das Merkmal des Bewußtseins hat, als die Bewußtseinsgruppe. Da nun, sobald man die Bewußtseinsgruppe verstanden hat, einem die übrigen Gruppen leicht verständlich werden, darum wollen wir mit der Beschreibung der Bewußtseinsgruppe beginnen.

 

Es wurde also gesagt: 'Alles, was das Merkmal des Bewußtseins besitzt, das hat man, zusammenfassend, als die Bewußtseinsgruppe zu betrachten.'

 

Inwiefern aber hat die Bewußtseinsgruppe das Merkmal des Bewußtseins? Wie es heißt (M.43): "Weil man sich bewußt ist, weil man sich bewußt ist, darum spricht man von Bewußtsein."

 

Bewußtsein, Erkennen, Geist (viññāna, citta, mano) sind der Bedeutung nach ein und dasselbe.

 

Das Bewußtsein ist seiner Natur nach, nämlich hinsichtlich seines Merkmals des Bewußtwerdens, von einer einzigen Art.

 

Hinsichtlich seiner Qualität (jāti) ist es von dreierlei Art:

  1. karmisch heilsam, kusala
  2. unheilsam, akusala
  3. neutral avyākata

     

Vis. XIV. 1. Karmisch heilsames Bewußtsein: kusala-viññāna

Darunter ist das karmisch-heilsame (kusala) Bewußtsein, nach Einteilung in Stufen, von viererlei Art:
 

1.1 Bewußtsein der Sinnensphäre, kāmāvacara
1.2 der Feinkörperlichen Sphäre, rūpāvacara
1.3 der Unkörperlichen Sphäre, arūpāvacara
1.4 Überweltliches Bewußtsein, lokuttara

 

Vis. XIV. 1.1 Karmisch heilsames Bewußtsein der Sinnensphäre (kāmāvacara)

Hierunter wiederum ist das der Sinnensphäre angehörende Bewußtsein, nach der Einteilung mit Rücksicht auf Freude, Indifferenz, Wissen und Vorbereitung (spontan oder nicht spontan), von achtfacher Art, nämlich: -
 

(1) von Freude begleitet, mit Wissen verbunden unvorbereitet,
(2) von Freude begleitet, mit Wissen verbunden, vorbereitet,
(3) von Freude begleitet, ohne Wissen, unvorbereitet,
(4) von Freude begleitet, ohne Wissen, vorbereitet,
(5) von Indifferenz begleitet, mit Wissen verbunden, unvorbereitet,
(6) von Indifferenz begleitet, mit Wissen verbunden, vorbereitet,
(7) von Indifferenz begleitet, ohne Wissen, unvorbereitet,
(8) von Indifferenz begleitet, ohne Wissen, vorbereitet.

 

(Die hier eigeklammerten Zahlen von (1) bis (89) entsprechen denen der Tabelle I und Tabelle III.)

(1) Wenn man da z.B. infolge Antreffens eines würdigen Gabenempfängers oder aus irgend einem anderen freudigen Anlasse hochbeglückt - und von der rechten Erkenntnis geleitet, daß Geben etwas Gutes ist usw. - ohne Zagen oder ohne erst von Anderen dazu angespornt zu werden, gute Werke verübt, wie Almosengabe u. dgl., zu einer solchen Zeit hat man einen von Freude begleiteten, mit Wissen verbundenen, unvorbereiteten (asankhāra) Bewußtseinszustand.

 

(2) Wenn man aber, in besagter Weise, ganz beglückt und von rechter Erkenntnis geleitet, infolge der Unfreigebigkeit u. dgl. aber zagend, oder von anderen erst dazu angespornt, das Gute tut, in diesem Falle ist der Bewußtseinszustand vorbereitet (sa-sankhāra).

In diesem Zusammenhange nämlich bezeichnet das Wort 'sankhāra' die durch einen selber oder durch andere bedingte Vorbereitung. ('sa-sankhāra', oder auch 'sa-sankhārika',bedeutet also, daß diese als Willens- und Bewußstseinszustand geltende Tat (kamma) vorbereitet ist, nicht etwa spontan entsteht, sondern daß sie vorher erst äußerer oder innerer Anregung zu ihrer Entstehung bedarf. Dieser Fall tritt z.B. ein, wenn man erst auf den Antrieb durch andere hin sich dazu entschließt, Almosen zu geben usw. oder infolge angeborenen Geizes usw. sich erst zu solcher Tat zwingen muß).

 

(3) Wenn da aber kleine Kinder, die, dadurch daß sie das Verhalten ihrer Verwandten beobachtet haben, sich ans Almosengeben gewöhnt haben, beim Anblicke der Mönche ganz beglückt, denselben eiligst irgend etwas in ihren Händen Befindliches überreichen oder sie vor ihnen verbeugen, zu dieser Zeit steigt der dritte Bewußtseinszustand (ohne Wissen, unvorbereitet) auf.

 

(4) Wenn aber die Kinder, von ihren Verwandten mit den Worten: 'Gebt etwas!' oder 'Verbeugt euch!' angespornt, in dieser Weise handeln, so steigt die vierte Art des Bewußtseins (ohne Wissen, vorbereitet) auf.

 

(5 bis 8) Wenn aber, dadurch, daß man keinen würdigen Gabenempfänger antrifft, oder dadurch, daß keine anderen Gründe zur Freude vorliegen, bei allen vier Bewußtseinszuständen die Freude abwesend ist, in diesem Falle steigen die 4 übrigen von Indifferenz begleiteten Bewußtseinszustände auf.

 

Auf diese Weise ist, nach Einteilung mit Rücksicht auf Freude, Indifferenz, Wissen und Vorbereitung, das karmisch heilsame Bewußtsein der Sinnensphäre von achtfacher Art.

 

Vis. XIV. 1.2. Karmisch-heilsames Bewußtsein der Feinkörperliche Sphäre (rūpāvacara)

(9 bis 13) Das Bewußtsein der Feinkörperlichen Sphäre aber ist, nach Einteilung gemäß der Vertiefungsglieder (jhānanga) fünffach, nämlich:
 

  1. die mit Gedankenfassung, Diskursivem Denken, Verzückung (Interesse), Glücksgefühl und Sammlung (vitakka, vicāra, pīti, sukha, samādhi) verbundene erste Vertiefung;
  2. die der Gedankenfassung entrückte zweite Vertiefung;
  3. die dem Diskursiven Denken entrückte dritte Vertiefung;
  4. die von Verzückung losgelöste vierte Vertiefung;
  5. die freudlose, mit Gleichmut (upekkhā) und Sammlung verbundene fünfte Vertiefung (jhāna).

Vis. XIV. 1.3. Karmisch-heilsames Bewußtsein der Unkörperliche Sphäre (arūpāvacara)

(14 bis 17) Das Bewußtsein der Unkörperlichen Sphäre ist mit Rücksicht auf die 4 Unkörperlichen Zustände (s.X) vierfach. In der besprochenen Weise nämlich ist der erste unkörperliche Zustand verbunden mit der Vertiefung des Raumunendlichkeitsgebietes, der zweite, dritte und vierte mit der Vertiefung des Bewußseinsunendlichkeitsgebietes, des Nichtsheitgebietes, des Gebietes der Weder-Wahrnehmung-Noch-Nichtwahrnehmung.

 

Vis. XIV. 1.4. Überweltliches karmisch-heilsames Bewußtsein (lokuttara)

(18 bis 21) Das überweltliche (lokuttara) Bewußtsein ist mit Hinsicht auf die 4 Pfade (des Stromeingetretenen, Einmalwiederkehrenden, Niewiederkehrenden und Heiligen) vierfach. (s.XXII).
 

Auf diese Weise gibt es 21 Arten von karmisch heilsamem Bewußtsein.

 
 

Vis. XIV. 2. Karmisch unheilsames Bewußtsein (akusala-viññāna)

Das karmisch unheilsame (akusala) Bewußtsein aber ist hinsichtlich der drei Daseinsstufen nur von einer Art, nämlich der Sinnensphäre angehörend. Hinsichtlich der Wurzelbedingungen (mūla) ist es dreifach:

in Gier wurzelnd (lobha-mūla),
in Haß wurzelnd (dosa),
in Verblendung wurzelnd (moha).

 
Hierunter ist, nach Einteilung mit Hinsicht auf Freude, Indifferenz, Ansichten und Vorbereitung,

das 'in Gier wurzelnde' (lobha-mūla) Bewußtsein von 8facher Art, nämlich:

 

(22) von Freude begleitet, mit Ansichten verbunden, unvorbereitet,
(23) von Freude begleitet, mit Ansichten verbunden, vorbereitet,
(24) von Freude begleitet, ohne Ansichten, unvorbereitet,
(25) von Freude begleitet, ohne Ansichten, vorbereitet,
(26) von Indifferenz begleitet, mit Ansichten verbunden, unvorbereitet,
(27) von Indifferenz begleitet, mit Ansichten verbunden, vorbereitet,
(28) von Indifferenz begleitet, ohne Ansichten, unvorbereitet,
(29) von Indifferenz begleitet, ohne Ansichten, vorbereitet.

 

(22) Wenn nämlich, geleitet von der verkehrten Ansicht, daß in sinnlichen Vergnügungen kein Schaden zu sehen sei, man freudig und zufrieden die sinnlichen Dinge genießt oder die Glück bringende Vorbedeutung eines Anblicks usw. für etwas Wirkliches hält, u. zw. mit natürlichem Eifer und nicht erst angetriebenen Geiste, in diesem Falle steigt der erste Bewußtseinszustand auf.

 

(23) Geschieht dies aber mit langsamem, erst dazu ermutigtem Geiste, so ist dies der zweite Bewußtseinszustand.

 

(24) Wenn man aber, ohne von verkehrter Ansicht geleitet zu sein, ganz freudig und zufrieden der Begattung pflegt oder nach dem Reichtum anderer giert oder fremden Besitz entwendet, u. zw. mit natürlichem Eifer und nicht erst dazu angetriebenen Geiste, so ist dies der dritte Bewußtseinszustand.

 

(25) Geschieht dies aber mit langsamem, erst dazu angetriebenem Geiste, so ist dies der vierte Bewußtseinszustand.

 

(26-29) Wenn aber auf Grund der Nichtgewinnung von Sinnenfreuden, oder durch das Fehlen eines anderen Grundes zur Freude, bei diesen vier Bewußtseinszuständen die Freude abwesend ist, in diesem Falle entstehen die übrigen vier von Indifferenz begleiteten Bewußtseinszustände.

Auf diese Weise ist, gemäß der Einteilung nach Freude, Indifferenz, Ansicht und Vorbereitung, das in Gier wurzelnde Bewußtsein als von achtfacher Art aufzufassen.

 

 

(30, 31) Das 'in Haß wurzelnde' (dosa-mūla) Bewußtsein aber ist von 2facher Art: von Trübsal begleitet und mit Groll verbunden, unvorbereitet oder vorbereitet. Sein Aufsteigen ist zu verstehen beim Töten usw., u. zw. insofern es dabei entweder heftig oder matt auftritt.

 

(32, 33) Das 'in Verblendung wurzelnde' (moha-mūla) Bewußtsein ist von 2facher Art: von Indifferenz begleitet und 'mit Zweifel verbunden' (vicikicchā-sahagata), oder (frei von Zweifel und bloß) mit 'Aufgeregtheit verbunden' (uddhacca-sahagata). Sein Auftreten ist zu verstehen zu der Zeit, wo es entweder unentschlossen oder (bloß) zerstreut ist.

 

Auf diese Weise ist das karmisch unheilsame Bewußtsein von zwölffacher Art.

 


Vis. XIV. 3. Karmisch neutrales Bewußtsein (avyākata-viññāna)

Das 'karmisch neutrale' (avyākata) Bewußtsein ist, gemäß der Einteilung nach seiner Beschaffenheit, zweifach:

 

3.1. karma-gewirkt (vipāka) oder
3.2. rein funktionell (kiriya)

 

Vis. XIV. 3.1. Karmisch neutrales Bewußtsein, karma-gewirkt (vipāka)

Hierbei ist das 'karmagewirkte' (vipāka) Bewußtsein den Gebieten nach vierfach:
 

3.1.1. der Sinnensphäre,
3.1.2. Feinkörperlichen Sphäre,
3.1.3. Unkörperlichen Sphäre oder
3.1.4. dem Überweltlichen angehörend.

 
Vis. XIV. 3.1.1. Karmisch neutrales Bewußtsein der Sinnensphäre (kāmāvacara)

Darunter ist das Bewußtsein der Sinnensphäre zweifach:
 

3.1.1.1. durch heilsames Karma gewirkt (kusala-vipāka) oder
3.1.1.2. durch unheilsames Karma gewirkt (akusala-vipāka)

 

Vis. XIV. 3.1.1.1. Karmisch neutrales Bewußtsein der Sinnensphäre durch heilsames Karma gewirkt (kusala-vipāka)

Das durch heilsames Karma gewirkte Bewußtsein ist wiederum von zweierlei Art:
 

wurzelfrei oder
wurzelbegleitet.

Als wurzelfreies (ahetuka) Bewußtsein gilt hierbei das von karmagewirkten Wurzeln, wie Gierlosigkeit usw., freie Bewußtsein. Dasselbe ist 8fach, nämlich: (34-38) Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperbewußtsein; ferner (39) das die (das Sinnenobjekt) rezipierende Funktion (sampaticchana) ausübende 'Geist-Element' (mano-dhātu); und (40, 41) die beiden die Funktionen des Prüfens (santīrana) und Registrierens (tad-ārammana) ausübenden 'Geistbewußtseins-Elemente' (manoviññānadhātu).

 

Darunter hat (34) das Sehbewußtsein (cakkhu-viññāna) als Merkmal das aufs Sehorgan gegründete Erkennen der Sehobjekte. Sein Wesen besteht darin, daß es bloß die Sehobjekte zum Objekte hat, seine Äußerung darin, daß es auf die Sehobjekte gerichtet ist, seine Grundlage im Verschwinden des das Sehobjekt zum Objekte habenden rein funktionellen Geist-Elementes (kiriya-mano-dhātu; 70), (35 bis 38) Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperbewußtsein haben als Merkmal das auf das Hörorgan usw. gegründete Erkennen der Töne usw. Ihr Wesen besteht darin, daß sie bloß die Töne usw. zum Objekte haben, ihre Äußerung darin, daß sie auf die Töne usw. gerichtet sind, ihre Grundlage im Verschwinden des die Töne usw. zum Objekt habenden rein funktionellen Geist-Elements (70).

 

(39) Das 'Geist-Element' (mano-dhātu) hat als Merkmal das auf das Sehbewußtsein usw. unmittelbar folgende Erkennen der Sehobjekte usw. Sein Wesen besteht im Rezipieren (sampaticchana) der Sehobjekte usw., seine Äußerung in ebensolcher Eigenschaft, seine Grundlage im Verschwinden von Sehbewußtsein usw.

 

(40, 41) Das wurzelfreie (ahetuka), karmagewirkte und die Funktion des Prüfens (santīrana) usw. verrichtende zweifache (freude- oder indifferenz-verbundene) Geist- Bewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu) hat als Merkmal das Erkennen der sechs Objekte. Sein Wesen besteht im Prüfen usw., seine Äußerung in ebensolcher Eigenschaft, seine Grundlage bildet das Herz (hadaya). Es wird eingeteilt als mit Freude oder Indifferenz verbunden und gemäß seinem Auftreten bei zwei bzw. fünf Gelegenheiten. Unter diesen beiden Geistbewußtseinselementen nämlich tritt (40) das eine (freude-verbundene) an zwei Stellen auf; denn auf Grund des Vorhandenseins und Auftretens bei äußerst erwünschten Objekten (itthārammana) mit Freude verbunden, steigt es als 'prüfendes' (santīrana) und 'registrierendes' (tad-ārammana) Bewußtsein sowohl bei den fünf Sinnentoren als auch nach Schwinden der Impulsivmomente (javana) auf. Das andere (41) aber, auf Grund seines Vorhandenseins und Auftretens bei erwünscht-indifferenten (ittha-majjhatta) Objekten mit Indifferenz verbunden, steigt bei fünf Gelegenheiten auf, nämlich: beim Prüfen (santīrana), Registrieren (tad-ārammana), im Wiedergeburtsmomente (patisandhi), als Unterbewußtsein (bhavanga) und im Sterbemomente (cuti).

 

Obwohl dieses wurzelfreie karmagewirkte Bewußtsein von achtfacher Art ist, so ist es doch, mit Rücksicht darauf ob sein Objekt (ārammana) bestimmt (niyata) oder unbestimmt (aniyata) ist, von zweifacher Art. Gemäß der Einteilung nach Indifferenz, Wohlgefühl und Freude ist es dreifach. Hierunter nämlich eignen den fünf Arten des Sinnenbewußtseins ganz bestimmte Objekte, weil dieses eben, der Reihe nach, bloß bei den Sehobjekten, Hörobjekten usw. entsteht. Das übrige (d.i. das Geistbewußtsein) ist ohne bestimmtes Objekt (Irgend eine nämlich von den 6 Arten von Objekten mag im Geistbewußsein (mano-viññāna) auftreten, im Sehbewußtsein aber nur das Sehobjekt, im Hörbewußtsein nur das Hörobjekt usw.). Dabei entsteht das Geist-Element (mano-dhātu) bei den fünf Sinnenobjekten, das zweifache Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu) bei allen sechs Objekten. Das Körperbewußtsein (kāya-viññāna) ist dabei mit Wohlgefühl verbunden, das an zwei Stellen auftretende Geistbewußtseins-Element mit Freude, das übrige mit Indifferenz. Auf diese Weise hat man das durch heilsames Karma gewirkte wurzelfreie achtfache Bewußtsein aufzufassen.

 

(42 bis 49) Das 'wurzelbegleitete' (sahetuka) Bewußtsein aber ist verbunden mit karmagewirkten Wurzeln, wie Gierlosigkeit, Haßlosigkeit, Unverblendung. Dasselbe ist, analog dem karmisch heilsamen Bewußtsein der Sinnensphäre (1 bis 8), gemäß der Einteilung nach Freude usw., von achtfacher Art. Es entsteht aber nicht, etwa in der Weise wie das karmisch-heilsame Bewußtsein, auf Grund von Almosengeben usw. bei den sechs Objekten, sondern bloß bei den in den begrenzten Geistobjekten (dhamma) eingeschlossenen sechs Objekten steigt es auf, u. zw. als Wiedergeburtsbewußtsein, Unterbewußtsein, Sterbebewußtsein und Registrierendes Bewußtsein. Sein Vorbereitetsein und Nichtvorbereitetsein aber ist hier gemäß seiner Entstehung usw. (Ist das wurzelverbundene Bewußtsein nämlich die Wirkung (vipaka: 42, 44, 46, 48) eines 'vorbereiteten' (sa-sankhārika) karmisch-heilsamen Bewußtseinszustandes (2, 4, 6, 8), so ist es auch selber vorbereitet; entsprechend verhält es sich mit dem 'unvorbereiteten' Bewußtsein) zu verstehen. Auch wenn zwischen den (mit dem karmisch heilsamen und den mit dem karmagewirkten Bewußtsein (vipāka) verbundenen Geistesfaktoren kein Unterschied besteht, so ist doch das karmisch gewirkte Bewußtsein, genau wie der im Spiegel usw. erscheinende Reflex des Gesichtes, als etwas Passives (Untätiges) zu betrachten, und das karmisch heilsame Bewußtsein, genau wie das Gesicht, als etwas Aktives.

 

 

Vis. XIV. 3.1.1.2 Karmisch neutrales Bewußtsein der Sinnensphäre durch unheilsames Karma gewirkt (akusala-vipāka)

Alles durch unheilsames Karma gewirkte (akusala-vipāka) Bewußtsein ist stets 'wurzelfrei' (ahetuka), Es ist siebenfach (50 bis 56): Seh-, Hör-, Riech-, Schmeck-, Körperbewußtsein; das die Funktion des Rezipierens (sampaticchana) ausübende 'Geist-Element' (mano-dhātu) und das bei fünf Gelegenheiten, nämlich als Prüfendes (santīrana) Bewußtsein usw. funktionierendes, Geistbewußtseins-Element' (mano-viññāna-dhātu). Hinsichtlich der Merkmale usw. ist es genau wie in der Besprechung des durch gutes Karma gewirkten wurzelfreien Bewußtseins (34 bis 41), zu verstehen. Bloß haben die durch heilsames Karma gewirkten Bewußtseinszustände erwünschte oder erwünscht-indifferente Objekte. Jene sind, gemäß der Einteilung nach Indifferenz, Wohlgefühl und Freude, dreifach; diese aber sind zweifach: schmerzhaft oder indifferent. Bei letzteren nämlich ist das Körperbewußtsein (kāya-viññāna) stets von Schmerz begleitet und das übrige (Sehbewußtsein usw.), ebenso Geist- und Geistbewußtseins-Element, von Indifferenz; die Indifferenz in diesen Bewußtseinszuständen aber ist niedrig und ist nicht so intensiv wie der Schmerz. Bei ersteren aber ist die Indifferenz edel und ist nicht so intensiv wie das Wohlgefühl.

 

Auf diese Weise besteht das karmisch-gewirkte Bewußtsein der Sinnensphäre aus 23 Arten, nämlich: diesen 7 durch unheilsames Karma gewirkten (akusala-vipāka) Bewußtseinszuständen und jenen früheren 16 durch heilsames Karma gewirkten (kusala-vipāka) Zuständen.

 

 

Vis. XIV. 3.1.2. Karmisch neutrales Bewußtsein der Feinkörperliche Sphäre (rūpāvacara)

(57 bis 61) Das (durch heilsames Karma gewirkte Bewußtsein) der Feinkörperlichen Sphäre (rūpāvacara) aber ist, genau wie das entsprechende karmisch-heilsame Bewußtsein (9 bis 13), fünffach.

Das karmisch heilsame Bewußtsein jedoch tritt auf im Impulsivprozesse (javana-vīthi) in den vier Vertiefungen, diese hingegen als Wiedergeburtsbewußtsein, Unterbewußtsein und Sterbebewußtsein in einer neuen Geburt.

 

 

Vis. XIV. 3.1.3. Karmisch neutrales Bewußtsein der Unkörperliche Sphäre (arūpāvacara)

(62 bis 65) Genau nun wie das Bewußtsein der Feinkörperlichen Sphäre, so ist auch das Bewußtsein der Unkörperlichen Sphäre, wie das entsprechende heilsame Bewußtsein (14 bis 17), vierfach.

Auch über die Art seines Auftretens gilt die für das Bewußtsein der Feinkörperlichen Sphäre gegebene Erklärung.

 

 

Vis. XIV. 3.1.4. Karmisch neutrales Bewußtsein der Überweltlichkeit (lokuttara)

(66 bis 69) Das überweltlich gewirkte (lokuttara-vipāka) Bewußtsein ist, als Wirkung (phala, wörtl. Frucht) des mit den vier Pfaden (18 bis 21) verbundenen Bewußtseins, vierfach. Es tritt auf bei zwei Gelegenheiten: im Pfadprozesse (*) (magga-vīthi) und bei Fruchterreichung.

 

(*) Dieser besteht aus den irgend ein Gebilde als Erkenntnisobjekt habenden 7 Impulsivmomenten (javana), nämlich: dem der Vorbereitung (parikamma), Annäherung (upacāra) und Anpassung (anuloma), gefolgt von dem das Nirwahn zum Objekt habenden Moment der Reife (gotrabhū), dem Pfadmomente (magga) und den als Pfadwirkung geltenden 2 Fruchtmomenten (phala)

   

Auf diese Weise besteht das karmagewirkte Bewußtsein in den vier Sphären zusammen aus 36 Arten.

 

 

Vis. XIV. 3.2. Karmisch neutrales, rein funktionelles Bewußtsein (kiriya)

Das (karmisch unabhängige) rein funktionelle Bewußtsein aber ist, mit Hinsicht auf die 3 Sphären, dreifach:

3.2.1. der Sinnensphäre angehörend,
3.2.2. der Feinkörperlichen Sphäre angehörend und
3.2.3. der Unkörperlichen Sphäre angehörend.

 

Vis. XIV. 3.2.1. Das funktionelle Bewußtsein der Sinnensphäre

Dabei ist das der Sinnensphäre angehörende Bewußtsein zweifach:
 

wurzelfrei
wurzelbegleitet.

(70 bis 72) Als 'wurzelfrei' (ahetuka) gilt hier das von den funktionellen Wurzelbedingungen, wie Gierlosigkeit, Haßlosigkeit, Unverblendung, freie Bewußtsein. Dasselbe zerfällt in zwei Arten: in

(70) das Geist-Element (mano-dhātu) und

(71, 72) das Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu).

 

Unter diesen beiden hat das (70) Geist-Element (mano-dhātu) als Merkmal, daß es ein Vorläufer ist für das Sehbewußtsein usw. und als Erkennen der Sehobjekte usw. fungiert. Sein Wesen besteht im Aufmerken (āvajjana), seine Äußerung im Hinzielen auf die Sinnenobjekte, seine Grundlage im Abbrechen des Unterbewußtseins. Es ist stets mit Indifferenz verbunden.

 

Das Geistbewußtseins-Element aber ist zweifach:
 

gewöhnlich
ungewöhnlich.

(71) Unter diesen hat das gewöhnliche (sādhārana) von Indifferenz begleitete wurzelfreie funktionelle Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu) als Merkmal das Erkennen der 6 Objekte. Sein Wesen besteht hinsichtlich seiner Funktion im Feststellen (votthapana) an den 'fünf Sinnenpforten' (pañca-dvāra), und im Aufmerken (āvajjana) an der Geistpforte (mano-dvāra), seine Äußerung in der entsprechenden Tätigkeit, seine Grundlage im Verschwinden entweder des wurzelfreien karmagewirkten Geistbewußtseins-Elementes (40, 41) oder des Unterbewußtseins (bhavanga).

 

(72) Das ungewöhnliche (asādhārana), von Freude begleitete, wurzelfreie funktionelle Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu) (Im Abhidhammattha-Sangaha 'hasituppāda-citta' (,Heiterkeit erzeugendes Bewußtsein') genannt) hat als Merkmal das Erkennen der 6 Objekte. Sein Wesen besteht hinsichtlich seiner Funktion darin, daß es in den Heiligen (arahat) bei unbedeutenden Anlässen Heiterkeit (hasita, Lächeln) hervorruft. Seine Äußerung besteht in der entsprechenden Tätigkeit. Seine Grundlage bildet stets das Herz.

 

 
Auf diese Weise ist das funktionelle wurzelfreie Bewußtsein der Sinnensphäre dreifach.

 

(73 bis 80) Das 'wurzelbegleitete' (funktionelle Geistbewußtseins-Element der Sinnensphäre) ist, gemäß der Einteilung nach Freude usw., genau wie das karmisch-heilsame Bewußtsein (1 bis 8), achtfach. Das karmisch-heilsame Bewußtsein jedoch steigt bei allen Weltlingen (puthu-jjana) und Schulungbeflissenen (sekha) auf, dieses (funktionelle) aber nur im Heiligen. Darin besteht hier der Unterschied.

 

Auf diese Weise ist das funktionelle Bewußtsein der Sinnensphäre elffach.

 

 

Vis. XIV. 3.2.2. Das funktionelle Bewußtsein der Feinkörperlichen und (3.2.3.) der Unkörperlichen Sphäre

(81 bis 89) Das funktionelle Bewußtsein der Feinkörperlichen und der Unkörperlichen Sphäre ist, genau wie das entsprechende heilsame Bewußtsein (9 bis 13), fünffach, bzw. vierfach (14 bis 17). Sein Unterschied vom karmisch-heilsamen Bewußtsein ist darin zu sehen, daß es bloß im Heiligen aufsteigt.

 

Auf diese Weise ist das funktionelle Bewußtsein in den drei Sphären zusammen zwanzigfach. 


Die 14 Bewußtseinsfunktionen eines Bewußtseinmomentes

Somit gibt es insgesamt 89 Bewußtseinszustände: -

21 karmisch heilsame (kusala),
12 karmisch-unheilsame (akusala),
36 karmagewirkte (vipāka) und
20 funktionelle (kiriya).

 
Und diese entstehen bei 14 Anlässen: -

  1. bei Wiedergeburt (patisandhi),
  2. im Unterbewußtsein (bhavanga),
  3.  beim Aufmerken (āvajjana),
  4.  Sehen,
  5.  Hören,
  6.  Riechen,
  7.  Schmecken,
  8.  körperlichen Fühlen,
  9.  Rezipieren (des Sinnenobjektes) (sampaticchana),
  10.  Prüfen (santīrana),
  11.  Feststellen (votthapana),
  12.  im Impulsivprozesse (javana),
  13.  beim Registrieren (tad-ārammana) und
  14.  beim Sterben (cuti).

[Ein normaler Bewusstseinsprozess oder einfacher ausgedrückt ein Gedanke beginnt bei 2 und endet bei 13. Der darauf folgende Bewusstseinsprozess beginnt wieder bei 2 und so reiht sich Bewusstseinsmoment an Bewusstseinmoment, Gedanke an Gedanke seit unendlichen Zeiten. Nur bei der Geburt und beim Tod steigen zusätzlich die beiden Bewusstseinsmomente 1 und 14 auf. Von 4 bis 8 kann allerdings nur eins zur Zeit aufsteigen. Auch läuft ein Bewusstseinsprozess nicht immer bis Ende. Z.B. während des Schlafs steigt nur 2 (bhavanga) unzählige Male auf. Ausführlich erklärt weiter unten.WG]
 
 

Und in welcher Weise?
 

Wiedergeburtsprozeß: patisandhi

Werden z.B. kraft der 8 karmisch-heilsamen Bewußtseinszustände der Sinnensphäre (1 bis 8) die Wesen unter Menschen und Himmelswesen wiedergeboren, so steigt bei ihrer Wiedergeburt (im Empfängnismomente) einer von 9 karmagewirkten Bewußtseinszuständen auf -

mit einem im Sterbemomente jener Wesen anwesend gewesenen Objekte, als wie

nämlich:


 

Wenn die Wesen kraft heilsamen Karmas der Feinkörperlichen Sphäre (5fach) oder Unkörperlichen Sphäre (4fach) im Feinkörperlichen oder Unkörperlichen Dasein wiedererscheinen, so entsteht bei ihrer Wiedergeburt einer von 9 karmagewirkten Bewußtseinszuständen der Feinkörperlichen Sphäre oder Unkörperlichen Sphäre (57 his 65), mit einer
 

 

Werden aber kraft unheilsamen Karmas (Wirkens) die Wesen in niederer Welt (Tierreich, Gespensterreich, Dämonenreich, Hölle) wiedergeboren, so entsteht bei ihrer Geburt bloß (56) das durch unheilsames Karma gewirkte wurzelfreie Geistbewußtseins-Element mit irgend einem im Sterbemomente des Wesens anwesend gewesenen Objekte, nämlich
 

 
Auf diese Weise hat man hier das Auftreten von 19 karmagewirkten (vipāka) Bewußtseinszuständen im Wiedergeburtsmomente (patisandhi) zu verstehen.

 

Unterbewußtsein: bhavanga

Sobald aber das Wiedergeburtsbewußtsein geschwunden ist, tritt mit genau demselben Objekte jedesmal das dementsprechende Unterbewußtsein auf, unmittelbar auf das betreffende Wiedergeburtsbewußtsein folgend und die Wirkung dieser oder jener Tat (kamma) darstellend. Und wieder von neuem tritt ein ähnliches Unterbewußtsein auf. Solange nun kein anderes die Fortdauer (des Unterbewußtseinsprozesses) unterbrechendes Bewußtsein aufsteigt, solange tritt das Unterbewußtsein, der Strömung eines Flusses vergleichbar, selbst während des traumlosen Schlafes und anderer Zeiten, immer wieder in derselben Weise unzählige Male auf. Auf diese Weise ist das fortgesetzte Auftreten eben jener (Wiedergeburts-) Bewußseinszustände in dem unterbewußten Daseinsstrome zu verstehen.

 

Sind aber, während die Kontinuität des Unterbewußten (bhavanga-santāna) auf diese Weise im Gange ist, die Sinnenfähigkeiten der Wesen zum Erfassen der Objekte tauglich geworden, so findet, sobald ein Sehobjekt in den Gesichtskreis eingetreten ist, durch das Sehobjekt bedingt, eine Einwirkung auf das sensitive Sehorgan (cakkhu-pasāda) statt. Darauf erfolgt durch diese Einwirkung eine 'Erregung des unterbewußten Daseinsstromes (bhavanga-calana).

 

Aufmerken: āvajjana

Sobald aber das Unterbewußtsein geschwunden ist, steigt das rein funktionelle 'Geist-Element' (mano-dhātu, 70) auf, indem es, eben dieses Sehobjekt zum Objekte nehmend und den unterbewußten Daseinsstrom gleichsam durchbrechend, die Funktion des 'Aufmerkens' (avajjana) erfüllt. Auch hinsichtlich der Hörpforte gilt dieselbe Erklärung. Sobald aber die sechs Arten der Objekte (Seh-, Hör-, Rich-, Schmeck-, Tast- und Geistobjekt) in die Geistpforte (mano-dvāra) eingetreten sind, steigt das von Indifferenz begleitete wurzelfreie funktionelle 'Geistbewußtseins-Element' (mano-viññāna-dhātu) (71) auf, indem es, unmittelbar auf die Erregung des Unterbewußtseins hin, das Unterbewußtsein gleichsam durchbrechend, die Funktion des Aufmerkens erfüllt. Auf diese Weise hat man das Entstehen dieser beiden funktionellen Bewußtseinszustände (70, 71) beim geistigen Aufmerken zu verstehen. (Tabelle 1)

 

Sehen, Hören usw.

Unmittelbar auf das geistige Aufmerken aber steigt an der Sehpforte das die Augensensitivität zur (physischen) Grundlage habende 'Sehbewußtsein' (cakkhu-viññāna) auf, indem es die Funktion des Sehens erfüllt; an der Hörpforte usw, aber steigt das Hör-, Riech-, Schmeck- und Körperbewußtsein auf, die Funktion des Hörens usw. erfüllend.

Auf diese Weise hat man die Entstehung der 10 karmagewirkten Bewußtseinszustände zu verstehen, nämlich: jener (fünf) durch heilsames Karma gewirkten Bewußtseinszustände (34 bis 38) mit erwünschten und erwünscht-indifferenten Objekten, und jener (fünf) durch unheilsames Karma gewirkten Bewußtseinszustände (50 bis 54) mit unerwünschten und unerwünscht-indifferenten Objekten.

 

Rezipieren (aufnehmen, annehmen): sampaticchana

"Unmittelbar nach dem Schwinden des aufgestiegenen Sehbewußtseins-Elementes (cakkhu-viññāna-dhātu) steigt Bewußtsein auf, Geist, Geistigkeit .... das entsprechende 'Geist-Element' ": nach diesen und den folgenden Worten (Vibh. III) aber entsteht unmittelbar auf das Sehbewußtsein usw. das 'Geist-Element' (mamo-dhātu, 39 oder 55), indem dieses das Objekt eben jenes Bewußtseins 'rezipiert' und unmittelbar nach einem durch heilsames Karma gewirkten Bewußtsein (Sehbewußtsein usw.) die Wirkung heilsamen Karmas ist, unmittelbar aber nach einem durch unheilsames Karma gewirkten Bewußtsein, die Wirkung unheilsamen Karmas ist. Auf diese Weise ist das Auftreten der beiden karmagewirkten Bewußtseinsarten (39, 55) beim 'Rezipieren' (des Sinnenobjektes) zu verstehen.

 

Prüfen: santīrana

"Unmittelbar nach dem Schwinden des aufgestiegenen Geist-Elementes steigt Bewußtsein auf, Geist, Geistigkeit .... das entsprechende Geistbewußtseins-Element (mano-viññāna-dhātu)": nach diesen Worten (ib.) aber entsteht:

 

unmittelbar auf das durch unheilsames Karma gewirkte Geist-Element (55):

(a) das durch unheilsames Karma gewirkte Geistbewußtseins-Element (56), das durch das Geist-Element rezipierte Objekt 'prüfend'.

Unmittelbar auf das durch heilsames Karma gewirkte Geist-Element (39) aber steigt bei einem erwünschten Objekte:

(b) das von Freude begleitete Geistbewußtseins-Element (40) auf,

bei einem erwünscht indifferenten Objekte:

(c) aber das von Indifferenz begleitete karmagewirkte wurzelfreie 'Geistbewußtseins-Element' (41 ).

 

Auf diese Weise ist das Entstehen von drei karmagewirkten Bewußtseinszuständen (56, 40, 41) beim geistigen 'Prüfen' (santīrana) zu verstehen.

 

Feststellen: votthapana

Unmittelbar auf das prüfende Bewußtsein aber steigt das von Indifferenz begleitete funktionelle wurzelfreie 'Geistbewußtseins-Element' (71) auf, eben jenes Objekt 'feststellend'. Auf diese Weise ist das Entstehen von einem einzigen funktionellen Bewußtseinszustand beim 'Feststellen' (votthapana) zu verstehen.

 

Impulsiv-Bewußtsein: javana

Unmittelbar aber auf das feststellende Bewußtsein (71) kommt es, falls das Objekt, wie Sehobjekt usw., groß ist, entsprechend dem festgestellten Objekte, zusammen mit irgend einem der 8 heilsamen (1-8) oder 12 unheilsamen (22-33) oder 9 übrigen, funktionellen Bewußtseinszustände (72 bis 80) der Sinnensphäre zum Aufblitzen von 6 oder 7 Impulsivmomenten (javana). Dies ist vorerst die Erklärung hinsichtlich der fünf Sinnenpforten (pañca-dvāra). - Bei der Geistespforte (mano-dvāra) jedoch entstehen diese (29 Bewußtseinszustände) unmittelbar nach dem Aufmerken an der Geistpforte (mano-dvārāvajjana, 71). - Nach dem 'Reifemoment' (gotrabhū) aber kommt von den folgenden 26 Impulsivmomenten jedesmal derjenige zum Aufblitzen, der die Voraussetzung dazu besitzt, nämlich: einer von den der Feinkörperlichen Sphäre angehörenden fünf Arten von heilsamen (9 bis 13) oder funktionellen Impulsivmomenten (81 bis 85) oder von den der Unkörperlichen Sphäre angehörenden 4 Arten von heilsamen (14 bis 17) oder funktionellen Impulsivmomenten (86 bis 89) oder von den dem Überweltlichen angehörenden 4 Pfadbewußtseinen (18 bis 21) oder 4 Fruchtbewußtseinsmomenten (66 bis 69).

 

Auf diese Weise ist das Entstehen der 55 heilsamen, unheilsamen, funktionellen und karmagewirkten Bewußtseinszustände mit Hinsicht auf die 'Impulsivmomente' (javana) zu verstehen.

 

Registrieren: tad-ārammana

Nach dem Impulsstadium aber, wenn das Objekt an der Fünfsinnen-Pforte sehr groß oder an der Geist-Pforte sehr deutlich ist, so steigt bei den Wesen der Sinnensphäre am Ende der Sinnensphäre-Impulsmomente zweimal oder einmal ein karmagewirktes (registrierendes) Bewußtsein auf, und zwar auf Grund von Bedingungen wie früherem Wirken, Impulsivbewußtsein usw., mit erwünschten und anderen Objekten. Und zwar ist es eines der 8 wurzelbegleiteten karmagewirkten Bewußtseinsklassen der Sinnensphäre (42 bis 49) oder der drei wurzelfreien karmagewirkten Geistbewußtseins-Elemente (40, 41, 56). Dieser karmagewirkte Bewußtseinsmoment aber folgt auf den, bei irgend einem anderen Objekte als dem des Unterbewußtseins aufgeblitzten Impulsivmoment, gerade etwa wie das Wasser für eine Weile dem stromaufwärts fahrenden Schiffe folgt.

 

Obwohl nun dieses (karmagewirkte Bewußtsein) bereit sein sollte, nach Ablauf der Impulsivmomente mit dem Objekte des Unterbewußtseins fortzufahren, so tritt es doch auf, indem es das Objekt jenes Impulsivbewußtseins zum Objekte nimmt; darum wird es als 'registrierendes' (tad-ārammana, wörtl. 'jenes Objekt' oder 'jenes zum Objekt habend') bezeichnet. Auf diese Weise ist das Enstehen der 11 karmagewirkten Bewußtseinsmomente (40 bis 49,56) beim 'Registrieren' (tad-ārammana) zu verstehen.

 

 

Nach Ablauf des registrierenden Bewußtseins aber tritt wiederum das Unterbewußtsein (bhavanga) ein. Sobald aber das Unterbewußtsein wieder durchbrochen wird, entstehen von neuem das 'aufmerkende' Bewußtsein usw. Auf diese Weise besteht die auf Bedingungen gestützte 'Bewußtseins-Kontinuität' (citta-santāna), indem unmittelbar auf das Unterbewußtsein (wie oben gezeigt) das geistige Aufmerken (āvajjana) entsteht, unmittelbar darauf das Sehbewußtsein usw. Und so tritt denn dieses im Sinne einer geistigen Ordnung (citta-niyāma) immer wieder von neuem auf, bis schließlich in einem Dasein dieses Unterbewußtsein versiegt.

 

Kurz gesagt also durchläuft, nach stattgehabter Erregung und Aufhebung des 'Unterbewußtseins' (bhavanga), das in die Fünfsinnenpforte eingetretene Sinnenobjekt, vor seinem Versinken im Unterbewußtsein, mit ungeheurer Geschwindigkeit der Reihe nach das Stadium des 'Aufmerkens' (āvajjana), des Sehens (Sehbewußtsein: viññāna) oder Hörens usw., des 'Rezipierens' (sampaticchana), 'Prüfens' (santīrana), 'Feststellens' (votthapana), der 'Impulsion' (javana) und des 'Registrierens' (tad-ārammana); oder es erreicht bloß das Stadium der Impulsion oder bloß des Feststellens; oder bei ganz schwachem oder kleinem Objekte kommt es bloß zu einer Erregung des Unterbewußtseins.

 

Beim Prozesse an der Geistespforte aber durchläuft das Geistobjekt, vor seinem Versinken im Unterbewußtsein, das Stadium des 'Aufmerkens' (āvajjana), der 'Impulsion' (javana) und des 'Registrierens' (tad-ārammana). Ist es aber undeutlich, so versinkt es bereits nach den Impulsivmomenten ins Unterbewußtsein.

 

Abscheiden: cuti

Der allerletzte Unterbewußtseinsmoment in einem Dasein nämlich wird wegen seines Schwindens als das 'Abscheiden' (cuti, Sterben) bezeichnet. Somit ist auch dieses Sterbebewußtsein (genau wie das Wiedergeburtsbewußtsein) von 19facher Art. Auf diese Weise ist das Entstehen (einer) dieser 19 karmagewirkten Bewußtseinsarten (41 bis 49, 56, 57 bis 65) beim 'Abscheiden' (cuti) zu verstehen.

 

Nach dem Abscheiden aber kommt von neuem die Wiedergeburt, nach der Wiedergeburt von neuem das Unterbewußtsein. Auf diese Weise bleibt die 'geistige Kontinuität' der diese drei Daseinsarten, fünf Fährten, sieben Bewußtseinsstätten und neun Wesenswelten durchkreisenden Wesen ununterbrochen im Gange. Wer da aber die Heiligkeit (Arahatschaft) erreicht, bei dem ist nach Erlöschen seines Sterbebewußtseins die Bewußtseinskontinuität endgültig erloschen.

 

Hier endet die ausführliche Darlegung der Bewußtseinsgruppe. 


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