indriya

'Fähigkeiten', werden sowohl in den Sutten als auch dem Abhidhamma folgende 22, z.T. physische, z.T. geistige, Dinge genannt, nämlich:  

 

6 Grundlagen (siehe āyatana):

1 Sehorgan (cakkhu)
2 Hörorgan (sota)
3 Riechorgan (ghāna)
4 Schmeckorgan (jivhā)
5 Körperorgan (kāya)
6 Geist (Bewußtsein) (mano)

Geschlecht (siehe bhāva):

7 Weiblichkeit (itthi)
8 Männlichkeit (purisa)
9 Vitalität (körp. wie geist.) (jīvita)

5 Gefühle (siehe vedanā):

10 körp. Wohlgefühl (sukha)
11 körp. Wehegefühl (dukkha)
12 Frohsinn (somanassa)
13 Trübsinn (domanassa)
14 Indifferenz (upekkhā)

5 geistige Fähigkeiten (siehe bala):

15 Vertrauen (saddhā)
16 Tatkraft (viriya)
17 Achtsamkeit (sati)
18 Sammlung (samādhi)
19 Wissen (paññā)

3 überweltliche Fähigkeiten:

20 Die Gewißheit: 'Das noch nicht Erkannte werde ich erkennen' (anaññātañ-ñassāmīt'indriya)
21 Höchstes Wissen, Gnosis (aññindriya)
22 Die Fähigkeit des Erkannthabenden (aññātāvindriya)

 

1-5 und 7-8 sind körperlich; 9 ist entweder körperlich oder geistig; alle übrigen sind geistig.

14 (siehe upekkhā) ist hier lediglich indifferentes Gefühl (= adukkham-asukhā vedanā) und nicht identisch mit dem hohen ethischen Geistesfaktor 'Gleichmut', der, obzwar genau so als upekkhā bezeichnet, der Gruppe der Geistesformationen zugehört.

20 entsteht beim Eintritt in den Sotapanpfad,

21 bei Erreichung des unmittelbar darauf folgenden Sotapanfrucht-Momentes,

22 im Arahatfruchtmomente. Vgl. ariya-puggala.

 

1-5 sind karmisch-neutral (avyākata);

13 ist karmisch-unheilsam (akusala), da stets mit Widerwillen, Ärger usw. verbunden.

 

In Vibh. V werden die 22 Fähigkeiten in der obigen Reihenfolge behandelt, während S. 48 sie in den oben angedeuteten Gruppen aufzählt und ebenfalls alle, mit Ausnahme von 20-22, ausführlich bespricht und erklärt. -

 

Die Fähigkeiten (indriya) bilden eine der 24 Abhängigkeitsbedingungen (paccaya).


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