Mahāvagga

VI. Der Medizin-Abschnitt

2. Kapitel (163-169)

163. Zucker-Vorschriften

272. Nachdem der Erhabene so lange es ihm gefiel in Sāvatthi verweilt hatte, brach er zu einer Reise nach Rājagaha auf. Der ehrwürdige Kaṅkhārevata [639] sah unter­wegs eine Zuckerfabrik. Nachdem er vom Weg abgegangen war, sah er, dass in den Rohzucker Mehl und Asche [640] getan wurde. Als er das sah, dachte er: ‘Uner­laubt ist Zucker, der mit Fleisch [641] vermengt ist. Nicht erlaubt ist es, auf diese Weise gemischten Zucker zur Unzeit [642] zu essen.’ Derart gewissenhaft [643] aßen er und seine Gruppe keinen Zucker. Diejenigen, die meinten, darauf hören zu sollen, aßen auch keinen Zucker. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, zu welchem Zweck wurden Mehl und Asche in den Rohzucker getan?“ – „Zum Zweck der Verfestigung, Erhabener.“ – „Ihr Mönche, wenn zum Zweck der Verfestigung Mehl und Asche in den Rohzucker getan wird, heißt auch dieses nur Zucker. Ihr Mönche, ich erlaube nach Belieben Zucker zu verzehren.“

Dann sah der ehrwürdige Kaṅkhārevata unterwegs auf Mist [644] Mung­bohnen wachsen. Als er das sah, dachte er: ‘Unerlaubt sind Mungbohnen. Sogar gekochte Mungbohnen wachsen.’ [645] Derart gewissenhaft aßen er und seine Gruppe keine Mungbohnen. Diejenigen, die meinten, darauf hören zu sollen, aßen auch keine Mungbohnen. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, wenn gekochte Mungbohnen auch wachsen würden, ich erlaube nach Belieben Mungbohnen zu verzehren.“

273. Zu jener Zeit bekam ein gewisser Mönch die Magenwindkrankheit [646] . Jener trank gesalzenen Haferschleim [647] . Dadurch verschwand diese Magenwindkrank­heit. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube einem Kranken gesalzenen Haferschleim. Ein Gesunder mag das mit Wasser gemischt verzehren.“

164. Innen Zubereitetes ablehnen

274. Da der Erhabene wanderte, kam er allmählich in Rājagaha an. Hier weilte der Erhabene im Bambushain von Rājagaha, am Eichhörnchenfutterplatz. Zu dieser Zeit bekam der Erhabene die Magenwindkrankheit. Da dachte der ehrwürdige Ānanda: ‘Auch früher ist dem Erhabenen mittels Reisschleim und dreierlei Schärfe [648] die Blähung beruhigt geworden.’ Nachdem er eigenst Sesam, Reis und Mungbohnen [649] erbeten hatte, bereitete er das innen vor, kochte es innen [650] selber und brachte es dem Erhabenen dar: „Der Erhabene möge den dreifach scharfen Reisschleim trinken.“

Wissend fragen die Vollendeten, wissend fragen sie nicht, die rechte Zeit wissend fragen sie, die rechte Zeit wissend fragen sie nicht. Mit Bedacht fragen Vollendete, nicht ohne Bedacht, Unbedachtes tun Vollendete nicht. Aus zweierlei Gründen fragt der Erhabene, Erwachte die Mönche: Um die Lehre zu verkünden oder um den Zuhörern Übungsregeln zu erlassen. Dann sprach der Erhabene zum ehrwürdigen Ānanda: „Woher ist diese Reisbrühe?“ Da erzählte der ehrwürdige Ānanda dem Erhabenen den Sachverhalt. Da tadelte der Buddha, der Erwachte heftig [651] : „Unpassend, Ānanda ist das, ungeeignet, unangemessen, nicht asketen­würdig, nicht erlaubt und nicht zu tun! Ānanda, wie kannst du bloß zu solch einer Üppigkeit neigen? Ānanda, das, was bereits drinnen vorbereitet wurde, das ist nicht erlaubt; das, was drinnen gekocht wurde, das ist nicht erlaubt; das, was du selbst gekocht hast, das ist nicht erlaubt. Ānanda, das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt hatte hielt er eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Man soll nicht was innen vorbereitet wurde, was innen gekocht wurde, was selbst gekocht wurde verzehren. Wer das verzehrt, begeht ein Dukka­ṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn man etwas, das innen vorbereitet, innen gekocht und selbst gekocht wurde isst, das ist ein dreifaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn man etwas, das innen vorbereitet, innen gekocht, aber von einem anderen gekocht wurde isst, das ist ein zweifaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mön­che, wenn man etwas, das innen vorbereitet und draußen gekocht, aber selbst gekocht wurde isst, das ist ein zweifaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn man etwas, das draußen vorbereitet, aber innen gekocht und selbst gekocht wurde isst, das ist ein zweifaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn man etwas, das innen vorbereitet, aber draußen und von einem anderem gekocht wurde isst, das ist ein einfaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn man etwas isst, das drau­ßen vorbereitet, aber innen von einem anderen gekocht wurde, das ist ein einfaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mönche, wenn man etwas isst, das draußen vorbereitet, draußen selbst gekocht wurde, das ist ein einfaches Dukkaṭa-Vergehen. Ihr Mön­che, wenn man etwas isst, das draußen vorbereitet und draußen von einem anderen gekocht wurde, das ist kein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu dieser Zeit dachten die Mönche: ‘Selbstgekochtes ist vom Erhabenen abgelehnt worden.’ Sie waren im Zweifel, ob früher Gekochtes wieder erwärmt werden darf. Dem Erhabenen, erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube das Erwärmen von früher Gekochtem.“

Zu einer Zeit waren in Rājagaha schlecht Almosen [652] zu bekommen. Die Menschen brachten Salz, Öl, (geschälten) Reis und feste Speise zum Kloster­bezirk. Die Mönche verwahrten es außerhalb [653] . Schädlinge [654] fraßen es, Diebe nahmen es weg. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ihr Mönche, ich erlaube, drinnen aufzubewahren.“ Innen Aufbewahrtes kochten sie draußen. Die von den Essensresten Lebenden [655] standen darum herum. Die Mönche aßen misstrauisch. [656] Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, ich erlaube, innen zu kochen.“ Während schlecht Almosen zu bekommen waren, nah­men die Erlaubtmacher viel, gaben aber den Mönchen wenig. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, selbst zu kochen. Ihr Mönche, ich erlaube, innen Aufbewahrtes, innen Gekochtes und Selbstgekochtes.“ [657]

165. Genommenes annehmen

275. Zu jener Zeit hatten viele Mönche in Kāsi [658] gemeinsam die Regenzeit ver­bracht. Um den Erhabenen zu sehen, gingen sie nach Rājagaha. Sie erhielten unterwegs spärlicher Getränke und Nahrung als sie benötigten. Es gab zwar viele essbare Früchte, jedoch keine Erlaubtmacher [659] . Da kamen jene Mönche mit einem schwachen Körper nach Rājagaha zum Eichhörnchenfutterplatz im Bam­bushain. Dann gingen sie zum Erhabenen. Dort angekommen verehrten sie den Erhabenen und setzten sich beiseite nieder. Es war Brauch, dass der Erwachte, Erhabene mit den Gastmönchen freundliche Worte wechselt. Da sprach der Erha­bene zu den Mönchen: „Ihr Mönche, wie geht es euch? Habt ihr die Zeit passabel verbracht? Hattet ihr auf der Reise wenige Unannehmlichkeiten? Woher, ihr Mönche, seid ihr gekommen?“ – „Erhabener, es geht so. Wir haben in Kāsi die Regenzeit verbracht. Um den Erhabenen zu sehen, brachen wir nach Rājagaha auf. Unterwegs erhielten wir spärlicher Getränke und Nahrung als wir benötigten. Es gab zwar viele essbare Früchte, jedoch keine Erlaubtmacher. Da kamen wir mit einem schwachen Körper nach Rājagaha zum Eichhörnchenfutterplatz im Bam­bushain.“ Nachdem der Erhabene aus diesem Grund und in diesem Zusammen­hang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, ich erlaube, wenn zwar essbare Früchte zu sehen sind, aber kein Erlaubtmacher da ist, sie selber aufzusammeln, sie mitzunehmen [660] und sobald ein Erlaubtmacher zu sehen ist, die Früchte auf den Boden zu legen und sie durch ihn anzunehmen und dann zu verzehren. Ihr Mönche, ich erlaube, genommene Früchte anzunehmen.“ [661]

276. Zu einer Zeit bekam ein gewisser Brahmane jungen Sesam und frischen Honig. Da kam diesem Brahmanen der Gedanke: ‘Wie wäre es, wenn ich den jungen Sesam und den frischen Honig dem Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze geben würde?’ Dann ging der Brahmane zum Erhabenen. Dort wech­selte er freundliche Worte mit dem Erhabenen. Nachdem er freundliche Worte und die Begrüßung ausgetauscht hatte, stand er beiseite. Beiseite stehend sprach der Brahmane zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, möge der Herr Gotama morgen mein Essen zusammen mit dem Mönchsorden akzeptieren.“ Durch Schweigen akzep­tierte der Erhabene. Als der Brahmane wusste, dass der Erhabene akzeptiert hatte, ging er fort. Als die Nacht vergangen war hat jener Brahmane veranlasst, dass Getränke und Speisen vorbereitet wurden und ließ dem Erhabenen ankündigen: „Herr Gotama, es ist Zeit, das Essen ist zubereitet.“ Nachdem sich der Erhabene am Morgen angezogen hatte, nahm er Almosenschale und Robe und ging zum Anwesen des Brahmanen. Dort angekommen setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder, ebenso wie der Mönchsorden. Nun bewirtete dieser Brahmane den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze mit vorzüglicher fester und wei­cher Speise. Als der Erhabene gegessen und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzte er sich beiseite nieder. Nachdem er den beiseite sitzen­den Brahmanen durch ein Lehrgespräch veranlasst hatte, zu verstehen, aufzuneh­men, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen, stand der Erhabene auf und ging fort.

Nicht lange, nachdem der Erhabene gegangen war, kam dem Brahmanen der Gedanke: ‘Den Zweck, warum ich den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze eingeladen hatte, nämlich um jungen Sesam und frischen Honig zu spenden, hatte ich vergessen. Ich werde nun veranlassen, dass junger Sesam und frischer Honig in Gefäßen und Behältern zum Kloster gebracht wird.’ Nachdem der Brahmane veranlasste, dass junger Sesam und frischer Honig in Gefäßen und Behältern zum Kloster gebracht wurde, ging er zum Erhabenen. Dort angekom­men, stellte er sich seitwärts hin. Beiseite stehend sprach der Brahmane zum Erhabenen: „Herr Gotama, den Zweck, warum von mir der Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze eingeladen war, nämlich um jungen Sesam und frischen Honig zu spenden, den hatte ich vergessen. Möge der Herr Gotama von mir diesen jungen Sesam und frischen Honig annehmen.“ – „Das, Brahmane, kannst du den Mönchen geben.“ Zu dieser Zeit waren die Mönche, weil Almosenspeise schwer zu bekommen war, mit wenigem zufrieden. Sie lehnten aber, nachdem sie überleg­ten, ab. Der ganze Orden war eingeladen. Die gewissenhaften Mönche nahmen es nicht an. [662] „Ihr Mönche, nehmt es an und verzehrt es. Ihr Mönche, ich erlaube, dass einer, der gegessen und [weiteres] verworfen hat, wenn er dazu eingeladen wird, nicht Übriggebliebenes verzehrt.“ [663]

166. Annahme-Anweisungen

277. Bei einer Gelegenheit schickte die Familie, die Upananda Sakyaputta [664] , unterstützte, Speisen für den Orden [mit dem Hinweis]: ‘Nachdem es dem Herrn Upananda gezeigt wurde, soll es dem Orden gegeben werden.’ Zu dieser Zeit war der ehrwürdige Upananda Sakyaputta im Dorf auf Almosengang. Als nun die Leute zum Klosterbezirk gegangen waren, fragten sie die Mönche: „Wo, ihr Ehrwürdigen, ist der Herr Upananda?“ – „Ihr Freunde, der ehrwürdige Upananda Sakyaputta ist im Dorf auf Almosengang.“ – „Ihr Herren, diese Speisen sollen wir dem Orden geben, nachdem wir sie dem Herren Upananda gezeigt haben.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, nehmt es an, bis Upananda zurückgekommen ist.“ Nachdem der ehrwürdige Upananda Sakyaputta vor dem Essen Unterstützerfamilien besucht hatte, kam er am Tag [665] zurück. Zu dieser Zeit waren die Mönche, weil Almosenspeise schwer zu bekommen war, mit wenigem zufrieden. Sie lehnten aber, nachdem sie überlegten, ab. Der ganze Orden war ein­geladen. Die gewissenhaften Mönche nahmen es nicht an. „Ihr Mönche, nehmt es an und verzehrt es. Ihr Mönche, ich erlaube zu verzehren, was vor dem [Mittag-] Essen angenommen wurde, auch wenn man [bereits] gegessen hat und, sofern man dazu eingeladen wird, auch nicht Übriggebliebenes.“

278. Nachdem der Erhabene in Rājagaha solange geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Reise nach Sāvatthi auf. Allmählich wandernd kam er auf dieser Reise in Sāvatthi an. Dort weilte der Erhabene im Kloster des Anāthapiṇḍika, im Jetahain von Sāvatthi. Zu dieser Zeit hatte der ehrwürdige Sāriputta eine Krankheit mit Körperbrennen [666] . Da ging der ehrwürdige Mahāmoggallāna zum ehrwürdi­gen Sāriputta. Dort angekommen sprach er zum ehrwürdigen Sāriputta: „Bruder Sāriputta, wodurch wurde früher das Körperbrennen erträglich?“ [667] – „Durch Lotoswurzeln [668] , Bruder, und durch Lotosstrünke [669] .“ Da verschwand der ehrwür­dige Mahāmoggallāna aus dem Jetahain so schnell wie ein kräftiger Mann den gebeugten Arm streckt oder den gestreckten Arm beugt und erschien am Ufer des Mandākinī-Lotosteiches [670] . Ein gewisser Nāga [671] sah den ehrwürdigen Mahāmog­gallāna aus der Ferne kommen. Ihn sehend, sprach er zum ehrwürdigen Mahā­moggallāna: „Komm heran, ehrwürdiger Herr Mahāmoggallāna. Willkommen ehrwürdiger Herr Mahāmoggallāna. Woran hat der ehrwürdige Herr Bedarf? Was kann ich geben?“ – „Ich benötige Lotoswurzeln, Bruder, und Lotosstrünke.“ Der Nāga sprach einen anderen Nāga [672] an: „Freund, gib diesem Herrn so viele Lotos­wurzeln und -strünke, wie er benötigt.“ Nachdem jener Elefant in den Teich Mandākinī hineingestiegen war, zog er mit seinem Rüssel Lotoswurzeln und -strünke heraus, wusch sie sorgfältig ab, band sie zu einem Bündel und kam damit zum ehrwürdigen Mahāmoggallāna zurück. Nun verschwand der ehrwürdige Mahāmoggallāna so schnell wie ein kräftiger Mann den gebeugten Arm streckt oder den gestreckten Arm beugt vom Teich Mandākinī und tauchte im Jetahain wieder auf. Auch der Nāga verschwand vom Ufer des Mandākinīteiches und tauchte im Jetahain auf. Nachdem der Nāga dem ehrwürdigen Mahāmoggallāna die Lotoswurzeln und -strünke dargereicht hatte, verschwand er aus dem Jetahain und tauchte am Ufer des Teiches Mandākinī wieder auf. Nun brachte der ehr­würdige Mahāmoggallāna die Lotoswurzeln und -strünke zum ehrwürdigen Sāri­putta. Nachdem ehrwürdige Sāriputta die Lotoswurzeln und -fasern gegessen hatte [673] , verschwand die Fieberkrankheit. Es blieben viele Lotoswurzeln und

-strünke übrig. Zu dieser Zeit waren die Mönche, weil Almosenspeise schwer zu bekommen war, mit wenigem zufrieden. Sie lehnten aber, nachdem sie überlegten, ab. Der ganze Orden war eingeladen. Die gewissenhaften Mönche nahmen es nicht an. „Ihr Mönche, nehmt es an und verzehrt es. Ihr Mönche, ich erlaube zu verzeh­ren, was im Wald und im See wächst, auch wenn man [bereits] gegessen hat und, sofern man dazu eingeladen wird, auch nicht Übriggebliebenes.“

Zu dieser Zeit gab es in Sāvatthi viele Speisefrüchte [674] , aber keine Erlaubt­macher. Die gewissenhaften Mönche verzehrten diese Früchte nicht. Dem Erhabe­nen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, ich erlaube, dass samenlose Früchte oder Früchte, aus denen der Samen entfernt wurde gegessen werden können, ohne dass sie erlaubt gemacht [675] wurden.“

167. Operationen ablehnen

279. Nachdem der Erhabene so lange in Sāvatthi geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Reise nach Rājagaha auf. Nach und nach wandernd kam er in Rājagaha an. Dort weilte der Erhabene am Eichhörnchenfutterplatz im Bambus­hain von Rājagaha. Zu dieser Zeit war ein gewisser Mönch an einer Fistel [676] erkrankt. Der Arzt Ākāsagotta nahm eine Operation [677] vor. Während der Erhabene bei den Unterkünften umherwanderte, kam er zur Behausung dieses Mönches. Der Arzt Ākāsagotta sah den Erhabenen von weitem kommen. Ihn ansehend, sprach er zum Erhabenen: „Kommt heran, Herr Gotama und schaut Euch den After dieses Mönches an, er sieht aus wie ein Leguanmaul [678] .“ Da dachte der Erhabene: ‘Dieser törichte Mensch verspottet mich!’, schwieg, drehte sich um und ging zurück. Nachdem er aus diesem Grund, aus diesem Anlass den Mönchsorden zusammen­gerufen hatte, befragte er die Mönche: „Ihr Mönche, man sagt, in diesem Kloster sei ein Mönch krank?“ – „So ist es, Erhabener.“ – „Ihr Mönche, welche Krankheit hat dieser Mönch?“ – „Ehrwürdiger, dieser Ehrwürdige hat eine Fistel und der Arzt Ākāsagotta hat ihn operiert.“ Da tadelte der Buddha, der Erwachte heftig: „Ihr Mönche, das ist unpassend für diesen Törichten, ungeeignet, nicht ange­messen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß dieser törichte Mensch im Intimbereich [679] eine Operation vornehmen lassen? Im Intimbereich ist die Haut zart, schwierig zu handhaben ist die Klinge und die Wunde heilt schlecht. Das ist nicht erfreulich für die, die [noch] nicht [an der Lehre] erfreut sind, noch vermehrt es die Zahl derer, die erfreut sind.“ Nachdem er heftig getadelt hatte hielt er eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Man soll nicht im Intimbereich eine Operation vornehmen lassen. Wer das tun lässt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“

Zu dieser Zeit dachten die Mönche der Sechser-Gruppe: ‘der Erhabene hat Operationen abgelehnt.’ Sie veranlassten mittels Klistier [680] zu behandeln. Die­jenigen Mönche, die gemäßigt waren, wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Mönche der Sechser-Gruppe Klistiere machen lassen?“ Dem Erhabenen erzählten sie diesen Vorfall. „Ihr Mönche, ist wahr, was man sagt, dass die Mönche der Sechser-Gruppe Klistiere veranlassen?“ – „Das ist wahr, Erhabener.“ Nachdem er heftig getadelt und eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, man soll keine Operation innerhalb einer Breite von zwei Fingern [681] um den Intimbereich herum vornehmen lassen und/oder ein Klistier machen lassen. Wer das tun lässt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen.“ [682]

168. Menschenfleisch ablehnen

280. Nachdem der Erhabene so lange in Rājagaha geweilt hatte, wie es ihm gefiel, brach er zu einer Reise nach Benares auf. Nach und nach wandernd kam er in Benares an. Dort weilt der Erhabene im Tierpark von Isipatana. Damals hatten in Benares die beiden Laienanhänger Suppiya und Suppiyā Vertrauen gewonnen, waren Spender, Wohltäter und Ordenunterstützer. Nachdem die Laienanhängerin Suppiyā zum Klosterbezirk ging und dort von Behausung zu Behausung, von Mönchszelle zu Mönchszelle, fragte sie die Mönche: „Ehrwürdige, ist wer krank? Wem soll etwas herbeigebracht werden und was?“ Zu jener Zeit hatte ein gewisser Mönch Abführmittel [683] getrunken. Da sagte dieser Mönch zur Laienanhängerin Suppiyā: „Schwester, ich habe Abführmittel getrunken. Bei mir besteht Bedarf an Fleischbrühe.“ – „In Ordnung Herr. Ich werde es bringen lassen.“ Nachdem sie nach Hause gegangen war, befahl sie einem Schüler [684] : „Geh mein Lieber, und erkundige dich nach rohem Fleisch.“ – „So sei es, Meisterin.“ antwortete dieser Mensch der Laienanhängerin Suppiyā und ging in ganz Benares herum aber fand kein rohes Fleisch. Dann ging dieser Mensch zur Laienanhängerin Suppiyā zurück. Dort angekommen sprach er zur Laienanhängerin Suppiyā: „Herrin, es gibt kein rohes Fleisch. Heute ist das Töten verboten.“ [685] Da dachte sich die Laienanhängerin Suppiyā: ‘Wenn der kranke Mönch die Fleischbrühe nicht erhält, dann wird seine Krankheit stärker oder er wird sterben. Das ist für mich nicht in Ordnung, erst zuzusagen und dann nichts hinbringen zu lassen.’ Nachdem sie ein Messer genommen hatte, schnitt sie aus ihrem Oberschenkel Fleisch heraus, gab es einer Dienerin und sprach: „He du da! [686] Nachdem du dieses Fleisch zubereitet hast, gib es dem kranken Mönch in dem und dem Kloster. Wenn jemand nach mir fragt, antworte: ‘Sie ist krank.’“ Nachdem sie den Oberschenkel mit dem Ober­gewand umwickelt hatte, trat sie in den Innenraum und legte sich ins Bett. Nach­dem der Laienanhänger Suppiya zum Haus gekommen war, fragte er die Dienerin: „Wo ist Suppiyā?“ – „Herr, sie hat sich im Innenraum etwas hingelegt.“ Da ging der Suppiya zu Suppiyā. Dort sagte der Laienanhänger Suppiya zu ihr: „Warum hast du dich hingelegt?“ – „Ich bin krank.“ – „Welche Krankheit hast du?“ Da erzählte die Laienanhängerin Suppiyā dem Suppiya die Sache. Da dachte der Laienanhänger Suppiya: ‘Ach wie wunderbar! Ach wie erstaunlich! So viel Ver­trauen hat Suppiyā. So vertrauensvoll ist sie, dass sie sogar ihr eigenes Fleisch verschenkt. Hat sie irgend etwas anderes, dass sie nicht hergeben würde?’ Freudig erregt und begeistert ging er zum Erhabenen. Dort angekommen verehrte er den Erhabenen und setzte sich beiseite nieder. Seitwärts sitzend sprach der Laienan­hänger Suppiya zum Erhabenen: „Bei mir möge morgen der Buddha, der Erha­bene, das Essen zusammen mit dem Mönchsorden annehmen.“ Durch Schweigen nahm der Erhabene an. Dann, nachdem der Laienanhänger Suppiya wusste, dass der Erhabene angenommen hatte, stand er vom Sitz auf, verehrte den Erhabenen, umschritt ihn rechts und ging fort. Als die Nacht vergangen war veranlasste der Laienanhänger Suppiya, dass Getränke und Speisen vorbereitet wurden und ließ dem Erhabenen ankündigen: „Erhabener, es ist Zeit, das Essen ist zubereitet.“ Nachdem sich der Erhabene am Morgen angezogen hatte, nahm er Almosenschale und Robe und ging zum Anwesen des Laienanhängers Suppiya. Dort angekom­men setzte er sich auf den vorbereiteten Sitz nieder und ebenso der Mönchsorden. Dann trat der Laienanhänger Suppiya an den Erhabenen heran und nachdem er ihn verehrt hatte, stellte er sich seitwärts hin. Den beiseite stehenden Laienanhänger Suppiya fragte der Erhabene: „Wo ist Suppiyā?“ – „Sie ist krank, Erhabener.“ – „Dann möge sie herkommen.“ – „Sie kann nicht, Erhabener.“ – „Dann, nehmt sie und bringt sie her.“ Da nahm der Laienanhänger Suppiya Suppiyā auf und brachte sie her. Beim Anblick des Erhabenen schloss sich ihre große Wunde mit guter Haut samt Behaarung. Da dachten die Laienanhänger Suppiya und Suppiyā: ‘Ach wie wunderbar! Ach wie erstaunlich! Der Vollendete besitzt große übernatürliche Fähigkeiten und große Wunderkraft. Nur durch das Erblicken des Erhabenen hat sich die große Wunde mit guter Haut samt Behaarung geschlossen.’ Freudig erregt und begeistert versorgten sie eigenhändig den Mönchsorden mit dem Erwachten an der Spitze und stellten sie zufrieden. Und nachdem der Erhabene gegessen [687] und die Hand von der Almosenschale zurückgezogen hatte, setzten sie sich bei­seite nieder. Nun veranlasste der Erhabene die Laienanhänger Suppiya und Suppiyā durch eine Lehrrede zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Dann stand er vom Sitz auf und ging fort.

Nachdem der Erhabene aus diesem Anlass, in diesem Zusammenhang den Mönchsorden zusammengerufen hatte, fragte er die Mönche: „Ihr Mönche, wer hat von der Laienanhängerin Suppiyā Fleisch erbeten?“ Als das gefragt wurde, sprach der [betreffende] Mönch: „Ich, o Ehrwürdiger, erbat Fleisch von der Laien­anhängerin Suppiyā.“ – „Wurde es hergebracht, Mönch?“ – „Es wurde her­gebracht, Erhabener.“ – „Hast du es verzehrt, Mönch?“ – „Ich habe es verzehrt, Erhabener.“ – „Hast du nachgefragt [welches Fleisch das ist], Mönch?“ – „Nein, Erhabener, ich fragte nicht nach.“ Da tadelte der Buddha, der Erhabene heftig: „Wie kannst du nur, du törichter Mensch, ohne nachgefragt zu haben, das Fleisch verzehren? Du hast Menschenfleisch verzehrt, du törichter Mensch! Du törichter Mensch, das ist unpassend, ungeeignet, nicht angemessen, nicht asketenwürdig, unerlaubt und nicht zu tun. Ihr Mönche, wie kann bloß dieser törichte Mensch ohne nachgefragt zu haben, das Fleisch verzehren?“ Nachdem er heftig getadelt hatte hielt er eine Lehrrede und sprach zu den Mönchen: „Ihr Mönche, es gibt Menschen mit so viel Vertrauen und Zuversicht, die würden sogar ihr eigenes Fleisch hergeben. Ihr Mönche, man soll kein Menschenfleisch verzehren. Wer es verzehrt, begeht ein Thullaccaya-Vergehen. Ihr Mönche, ohne nachgefragt zu haben, soll man kein Fleisch verzehren. Wird es verzehrt, ist dieses schlechte Benehmen ein Dukkaṭa-Vergehen.“

169. Elefantenfleisch ablehnen

281. Zu einer Zeit starben Elefanten des Fürsten. Während der Lebensmittelknapp­heit aßen die Menschen Elefantenfleisch und auch den Mönchen, die auf Almosen­gang gingen, gaben sie Elefantenfleisch. Die Mönche aßen Elefantenfleisch. Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Asketen, die Sakyasöhne, Elefantenfleisch essen? Elefanten gehören dem Fürsten. Wenn der Fürst das erfährt, wird ihn das nicht erfreuen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Elefantenfleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit starben Pferde des Fürsten. Während der Lebensmittelknapp­heit aßen die Menschen Pferdefleisch und auch den Mönchen, die auf Almosen­gang gingen, gaben sie Pferdefleisch. Die Mönche aßen Pferdefleisch. Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen, die Sakyasöhne, Pferdefleisch essen? Pferde gehören dem Fürsten. Wenn der Fürst das erfährt, wird ihn das nicht erfreuen.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Pferdefleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit aßen die Menschen in der Hungersnot Hundefleisch und auch den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Hundefleisch. Die Mönche aßen Hundefleisch. Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß die Asketen, die Sakyasöhne, Hundefleisch essen? Hunde sind eklig und widerwärtig.“ Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Hundefleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit aßen die Menschen während der Lebensmittelknappheit Schlangenfleisch und auch den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Schlangenfleisch. Die Mönche aßen Schlangenfleisch. Die Menschen wurden ärgerlich, unruhig und regten sich auf: „Wie können bloß diese Asketen, die Sakyasöhne, Schlangenfleisch essen? Schlangen sind eklig und widerwärtig.“ Auch der Nāgafürst Supassa ging zum Erhabenen. Bei ihm angekommen verehrte er den Erhabenen und stellte sich zur Seite hin. Beiseite stehend sagte der Nāga­fürst Supassa zum Erhabenen: „Ehrwürdiger, es gibt Nāgas ohne Glauben, ohne Vertrauen. Die würden auch wegen Kleinigkeiten Mönche verletzen. Ehrwür­diger, gut wäre es, würden die Herren kein Schlangenfleisch essen.“ Nachdem der Erhabene den beiseite stehenden Nāgafürsten durch ein Lehrgespräch veranlasst hatte, zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreu­en, verehrte dieser den Erhabenen, umschritt ihn rechts herum und ging fort. Nach­dem der Erhabene aus diesem Anlass und in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er zu den Mönchen: „Ihr Mönche, man soll kein Schlangen­fleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit hatten Jäger einen Löwen getötet und aßen das Fleisch. Den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Löwenfleisch. Die Mönche verweilten im Wald, nachdem sie Löwenfleisch gegessen hatten. Die Löwen griffen die Mönche aufgrund des Löwenfleischgeruchs an. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Löwenfleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu einer Zeit hatten Jäger einen Tiger getötet und aßen das Fleisch. Den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Tigerfleisch. Die Mönche verweilten im Wald, nachdem sie Tigerfleisch gegessen hatten. Die Tiger griffen die Mönche aufgrund des Tigerfleischgeruchs an. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Tigerfleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit hatten Jäger einen Leoparden getötet und aßen das Fleisch. Den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Leopardenfleisch. Die Mönche verweilten im Wald, nachdem sie Leopardenfleisch gegessen hatten. Die Leoparden griffen die Mönche aufgrund des Leopardenfleischgeruchs an. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Leopardenfleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit hatten Jäger einen Bären getötet und aßen das Fleisch. Den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Bärenfleisch. Die Mönche verweilten im Wald, nachdem sie Bärenfleisch gegessen hatten. Die Bären griffen die Mönche aufgrund des Bärenfleischgeruchs an. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Bärenfleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Zu jener Zeit hatten Jäger eine Hyäne getötet und aßen das Fleisch. Den Mönchen, die auf Almosengang gingen, gaben sie Hyänenfleisch. Die Mönche verweilten im Wald, nachdem sie Hyänenfleisch gegessen hatten. Die Hyänen griffen die Mönche aufgrund des Hyänenfleischgeruchs an. Dem Erhabenen erzählten sie diese Sache. „Ihr Mönche, man soll kein Hyänenfleisch essen. Wer es isst, begeht ein Dukkaṭa-Vergehen.“

Das zweite Kapitel zum Auswendiglernen,

das mit Suppiyā, ist beendet.


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[639] Der Buddha reiste nicht allein. In der Gruppe war ein Mönch, der den Namen „Zweifel-Revata“ aufgrund dieser Begebenheit erhielt.

[640] chārikaṃ  D/O: „cane-dust“ (Zuckerrohr-staub); IBH: „kann hier nicht Asche sein, was die meistgebräuchliche Bedeutung ist. Aber vgl Skr kṣāra, Sirup, Melasse. Vielleicht ein verwechselter Bezug auf die ‘Vier außergewöhnlichen Dinge’ in Mvg 268 beabsichtigt. ... Hier übersetzt mit Sirup, weil die Leute nicht Asche in den Zucker tun würden, um ihn zu verfestigen, noch würde Asche ‘Nahrung’ āmisa genannt werden.“ Es gibt Arten von Asche, die sehr wohl sogar in der Medizin Anwendung findet, z.B. Reisasche. Deshalb ist hier auch mit „Asche“ übersetzt worden und auch, weil es keinen Sinn ergibt, Rohzucker, was ja bereits „Melasse“ ist, mit „Sirup“, also wiederum Melasse zu mischen.

[641] sāmiso  1. „mit Fleisch vermengt“; 2. „fleischlich“. Hier wohl eher im Sinne von kaubarer Nahrung.

[642] Nach Mittag, wenn die Sonne im Zenit stand bis zum Sonnenaufgang am nächsten Morgen (= Pāc 38 bzw. 39 oder/und 40).

[643] kukkuccāyati  „gewissenhaft seiend“. Kommentar: „zweifeln bedeutet Skrupel haben“, daher eben kukkuccā als Synonym für kaṅkhā.

[644] vacca  Kot, Exkremente, Mist.

[645] pakkā pi muggā jāyanti  Diese Passage erscheint unverständlich, denn wie kann jemand annehmen, dass gegessene und ausgeschiedene, also zuvor gekochte Bohnen auf dem Misthaufen wachsen? Der Kommentar sagt: „Wenn reife Kidney-Bohnen auch so wachsen, mag man soviel verbrauchen, wie man möchte, sie sind erlaubbar, weil sie reif sind.“ D/O: „Vielleicht stieg der Zweifel auf, weil vermutet wurde, dass die Bohnen nicht gekocht zu werden brauchten, aber da wuchsen und von sich aus essbar waren.“ M/T: „Er nahm an, die Mungbohnen waren gekocht worden, ausgeschieden worden und wuch­sen trotzdem.“

[646] udara-vāta-ābādha  Bauch-Wind-Krankheit, muss nicht zwangsläufig Blähung sein. Störungen des Wind-Elementes im Bauchraum sind bei Menschen, die nur ein Mal am Tag essen, nicht ungewöhnlich.

[647] loṇa-sovīrakaṃ  Hier: „gesalzenes Starkbier“. D/O: „gesalzener saurer Hafer­schleim“; Buddhaghosa: „Medizin aus allen Geschmäckern gemacht“. Detail­liert beschreibt er diese: „drei Myrobalanarten (triphala), allerlei Korn und gekochte Getreidearten, Haferschleim, allerlei Früchte, allerlei Keimlinge, darunter (ketaka) und Wilde Dattel (khajjūtī), zahlreiche Stückchen Fisch, Honig, Rohzucker, Steinsalz und Arzneien. Das soll zusammen in einem Topf, dessen Deckel mit Fett verschmiert ist, für ein, zwei oder drei Jahre gelagert werden. Wenn das reif ist, hat es die Farbe von Schwarzem Johannisbeersaft (jambura).“

[648] te-kaṭula-yāgu  „Drei[fach]-scharf-Reisschleim“. Eine Reisbrühe mit Ingwer und zwei Sorten Pfeffer. Bemerkenswert, dass Ānanda die im vorigen § er­laubte Medizin ignoriert.

[649] tila, taṇḍula, mugga  Sesamkörner, enthülster Reis, Mungbohnen (Phaseolus mungo). Also kein „einfacher“ Reisschleim. Die „Dreierlei Schärfe“ ausma­chenden Ingredienzien hatte er wahrscheinlich als „Medizin“ vorrätig.

[650] anto  Das, was er erbeten hatte, war früher vorbereitet bzw. gereinigt worden, und er kochte es in der Hütte. [Zysk]

[651] Aber er nennt ihn nicht (wie andere, die sich vergangen haben) einen Mogha­purisa (törichter Mensch, wtl: „Blödmann“).

[652] du-bbhikkhā  wtl: „schlecht-(Er)Betteltes“. M/T: „es gab eine Hungersnot“; IBH: „die Lebensmittel wurden knapp“; D/O: „Lebensmittelknappheit“.

[653] bahi  außerhalb der Hütten bzw. des Klosters.

[654] ukka-piṇḍa-ka  literarisch: „(im) Haus-Essenbrocken-Finder“. Cone: „viel­leicht eine Haus-Eidechse oder ein allgemeiner Schädling“; Buddhaghosa: „eine von vier Tierarten, die Höhlen bewohnen, Mäuse, Eidechsen, Mungos“.

[655] damaka  WPD: „sich selbst beherrschend“; D/O: „Asketenpraxis, nur davon zu leben, was von anderen übriggelassen wird“; Buddhaghosa: = vighāsādā  Speiserestenehmer.

[656] a-vissaṭṭhā  1. „verjagt“; 2. „gewährt, gespendet“. Die Mönche verjagten und aßen dann, oder sie gaben davon und aßen dann. PTS hat a-visatthā. M/T: „mit einem gewissen Unwohlsein – weil Hungernde anwesend waren“; D/O: „aßen mit Furcht“; IBH: „die Mönche trauten denen nicht und aßen“.

[657] Erstaunlich, dass noch im selben § eine ausführlich dargelegte Vorschrift widerrufen wird – obwohl anfangs noch gesagt wurde „Wissend fragen die Vollendeten...“ – zumal es in Mvg 295 erneut widerrufen wird.

[658] Kāsi  ist einer der Namen für Varāṇāsī (Benares). Siehe auch Anmerkung 30 in Mvg 10.

[659] kappiya-kāraka  bezüglich der Früchte muss angemerkt werden, dass Pflanzen als Lebewesen gelten, wenn auch mit nur einer Sinnesfunktion (→ Schmidt­hausen). „Samen und Kerne, die sich in der Nahrung befinden und die von solcher Art sind, dass sie keimen wenn man sie in die Erde legt, solche soll man von einer nicht hochordinierten Person zulässig machen. ... Da Früchte durch fünf Zulassungen für Asketen nutzbar sind, sollen sie ‘überwältigt’ (parijitā) werden: a) durch Feuer, b) mit einem scharfen Instrument und c) mit dem Fingernagel. Deswegen nimmt der K. gewöhnlicherweise ein Messer, macht eine schneidende Bewegung durch die entsprechenden Samen oder Kerne der Frucht und sagt dabei ‘kappiyaṃ’. Wenn die Früchte samenlos sind oder die Samen entfernt wurden, kann man sie einfach so verzehren.“ ‘Überwältigen’ ist ein animistisches Ritual zur ‘Austreibung’ des Geistes, der in einer Pflanze wohnt. ... um nicht des Tötens bezichtigt zu werden.“ [Nyd]

[660] harati  1. „holen, transportieren“; 2. „(auf-)sammeln“; 3. „bringen“; 4. „weg­nehmen“; 5. „darbringen“; 6. „beseitigen“.

[661] Es ist kein Vergehen, „kleine“ Früchte, die herrenloses (!) Fallobst sind, auf­zulesen und jederzeit zu verzehren, siehe Mvg 278 (Ende).

[662] Sie meinten, Pāc 32 zu begehen.

[663] Das ist die Ausnahmeregel zu Pāc 35. Um diese komplizierte Vorschrift zu erklären, hier ein ausführliches Zitat der Anmerkung dazu vom Ehrw. Ñāṇa­dassana Thera, der hier die folgenden Fachausdrücke gemäß Pāc. 82f und Sp 604ff erläutert:

I.) „Speise genossen hat“ (bhutt-āvī: substantiviertes Partizip der Vergan­genheit von √bhuja, Speise genießen), bedeutet hier:

    i) Der Mönch <A> hat eine der folgenden genießbaren Speisen (bhojana od. bhojanīya) <in seiner Schale> entgegen genommen:

    gekochte Getreidekörner (odana), wie z.B. Reis, Gebäck aus Gerstenkör­nern (kummāsa), zubereitetes Getreidemehl (sattu), Fisch (maccha) und/ oder Fleisch (maṃsa).

    Alle diese fünf bhojana sollen sich in fester Form befinden und nicht in der Form von Reissuppe, Brei usw. essbare Speise (khādanīya: Hülsenfrüchte, Gemüse, Kartoffel, Früchte usw., die damit vermischt sind, gelten auch als bhojana).

    ii) <A> hat eine von diesen fünf bhojana genossen (d.i. hinuntergeschluckt) und sei es auch die Menge, die man mit einem Grashalm nehmen kann. [Pāc. 82] Bis jetzt heißt er bhuttāvī.

II.) Weitere Speise (bhojana) abgelehnt hat (pavārito).

    i) Eine bhojana <a> kann hier als abgelehnt betrachtet werden, wenn die folgenden fünf Faktoren vollständig erfüllt sind:

    <A> hat, wie oben, eine bhojana <a> entgegen genommen, schon etwas davon genossen und möchte sie weiter genießen – (asanaṃ paññāyati).

    Ein Spender <X> – ob ordiniert oder nicht ist gleichgültig – nimmt, mitt­lerweile eine andere (weitere) bhojana <b> in die Hände, um sie <A> anzu­bieten – (bhojanaṃ paññāyati).

    <X> kommt nah an <A> heran und steht innerhalb der Reichweite – (hatthapāse ṭhito).

    <X> versucht <A> diese bhojana <b> darzureichen – (abhiharati).

    <A> lehnt bhojana <b> mit dem Körper und/oder der Rede ab – (paṭi­kkhipati).

    ii) Dieser ganze Vorgang heißt paṭikkhepa-pavāraṇā. Bis jetzt begeht <A> kein Vergehen. Er kann, solange er auf dem selben Sitz sitzt, seine vorherige bhojana <a> weiter genießen oder auch eine andere bhojana <c> entgegen­nehmen und sie genießen. Von nun an aber heißt er Pavārito, da er die bhojana <b> abgelehnt hat. Wenn er sich von seinem Sitz erhebt, dann darf er an diesem Tag keine andere bhojana <d> genießen, selbst seine vorherige bhojana <a/c> nicht, falls etwas übrig geblieben ist – es sei denn, er lässt die unten erwähnten sieben Vinayahandlungen durchführen, sodass bhojana <a/c> oder <d> (= von nun an bhojana <O> geschrieben) als „übriggelassen“ bezeichnet werden kann (atirittaṃ kataṃ). Hier kataṃ (wtl gemacht werden) – da es sich aber eigentlich um eine symbolische Förmlichkeit handelt, wird das Wort „bezeichnen“ verwendet.

III.) Übriggelassene Speise (atirittaṃ)

Zunächst wird hier dieser Ausdruck erklärt.

    i) Während <A> ‛Bhuttāvī’ & ‛Pavārito’ ist,

    ii) sich von seinem Sitz erhebt,

    iii) am selben Tag vor Mittag, eine bhojana <O> genießen möchte, dann soll er:

    bhojana <O> von einer nichthochordinierten Person <Y> in der Absicht diese bhojana <O> einem anderen Mönch <B> auszuhändigen entgegen­nehmen, so dass <B> diese bhojana <O> als ‛übriggelassen’ bezeichnen kann.

    Die folgenden sieben Faktoren müssen durch sieben Vinayahandlungen vollständig erfüllt werden, um diese bhojana <O> als ‛übriggelassen’ zu bezeichnen:

    1) Die bhojana <O> soll zulässig sein (kappiyakataṃ).

    a) Wenn bhojana <O> keimfähigen Samen usw. enthält, dann soll <A> diese bhojana <O> von einer Person <Y>, z.B. mit einem Messer, zulässig machen lassen [s. kappiyaṃ].

    b) Wenn bhojana <O> unzulässiges Fleisch enthält, soll dieses oder die ganze bhojana <O> beseitigt werden.

    c) Wenn bhojana <O> auf unrechte Weise beschafft wurde, <z.B. durch Verderben von Familien, [Saṅghādisesa 13], durch das Geld eines Ordinier­ten oder durch Lüge über übermenschliche Umstände>, dann ist <O> unzulässig.

    2) <A> soll die zulässige bhojana <O> von Person <Y> entgegen nehmen – (paṭiggahitakataṃ).

    3) <A> soll dann zu einem Mönch <B> gehen und sie ihm anbieten, d.i. überreichen – (uccārikataṃ). Er kann auch dabei sagen: „Ehrwürdiger Herr! Bezeichnen Sie diese Speise als ‛übriggelassen’.“

    4) <A> soll während dessen innerhalb der Reichweite von <B> bleiben, sodass dieser die bhojana <O> als ‛übriggelassen’ bezeichnen kann – (hatthapāse kataṃ).

    5) <B> soll die bhojana <O> in die Hände nehmen und etwas davon genie­ßen – (bhuttāvinā kataṃ).

    6) Falls auch <B> ‛bhuttāvī’ & ‛pavārito’ ist, sich jedoch von seinem Sitz nicht erhoben hat, dann soll er weiter dort sitzen bleiben, um bhojana <O> als ‛übriggelassen’ zu bezeichnen – (bhuttāvina pavāritena, āsanā avuṭṭhi­tena kataṃ).

    7) Nachdem <B> etwas von der bhojana <O> genossen hat, soll er auf diese Weise zu <A> sprechen: „Diese < bhojana <O> > ist genug für Sie.“ (Alam’etaṃ sabban’ti vuttaṃ), und die bhojana <O> wieder <A> zurück­geben. Nun kann <A> sie genießen, ohne ein Vergehen zu begehen, denn sie ist dadurch als ‛übriggelassen’ (atiritta) bezeichnet worden.

    8) Eine andere Möglichkeit, eine bhojana als ‛übriggelassen’ zu betrach­ten, ist eine bhojana <P>, die von kranken, ordinierten Personen übrig gelassen oder ihnen neu angeboten wurde (gilān-atirittaṃ).

    Wenn die oben erwähnten sieben Faktoren oder Faktor 8 nicht vollständig erfüllt sind, dann wird bhojana <O> oder <P> als ‛nichtübriggelassen’ (an-atiritta) betrachtet. Genießt <A> etwas davon, so begeht er ein Pācittiya­vergehen.

    Es ist ein Dukkaṭavergehen, wenn er ‛pavārito’ ist und Medizin wie Butter, Honig/Fruchtsäfte usw. als Nahrung (āhāra) einnimmt, ohne diese, wie oben, als ‛übriggelassen’ bezeichnen zu lassen.

[664] Sakyaputta  hier nicht im allgemeinen Sinn für die buddhistischen Mönche als „Sakyasöhne“ gebraucht – deshalb in diesem Fall unübersetzt belassen. Upa­nanda stammte aus der Familie der Sakya (Sākya). Wegen ihm wurde so manche Vorschrift aufgestellt. Er wird beschrieben als ein wohlbekanntes Beispiel für einen der nicht praktiziert was er predigt, und deshalb keinerlei Gewinn aus seiner Gelehrtheit ziehen konnte. [DPPN]

[665] divā  also tagüber. Aber es wird nicht genau gesagt, ob vor dem Mittag oder nach dem Mittag (bis zum nächsten Tagesanbruch).

[666] kāya-ḍāha-ābādha  wtl: „Körper-Glut-Krankheit“, also Fieber.

[667] kena phāsu hoti  „Wodurch angenehm seiend?“

[668] bhisa  Lotus-Stängel, Lotus-Spross.

[669] mūḷālikā  Lotus-Wurzelschoß, Lotus-Strunk. Zysk zitiert aus Suśruta saṃhita: „Der Patient liegt auf dem Bett, bedeckt mit den kühlenden Sprossen (dala) einer Art Lotuspflanze (puṣkara, padma, utpala), Blättern von Wegerich und anderen kühlenden Dingen. Er soll gekühlt werden durch Fächeln mit Lotus-Arten und durch Besprenkeln mit Wasser, in dem Sandelholz eingeweicht wurde. Außerdem soll er gebadet werden in Flüssen, Teichen und Seen mit klarem Wasser, in dem Lotus wächst.“

[670] Einer der Sieben Großen Seen im Himālaya, der mit weißem Lotos (Puṇḍarika, Nelumbo nucifera) bedeckt ist, darunter auch roter Lotos (Kamala, Nymphaea rubra). [DPPN]

[671] Hier kann es sich nur um den Göttersohn Nāgadatta handeln.

[672] Dieser Nāga war tatsächlich ein Elefant und hieß Chaddanta („Sechs-Zahn“). Die beiden haben der Legende nach 12 Jahre lang Aññasi Koṇḍañña aufge­wartet, der an diesem See lebte.

[673] pari-bhuttassa  „1. verspeist, genossen; 2. gebraucht, genutzt, verwendet“. Das lässt zu, dass der Lotus innerlich als auch äußerlich angewendet wurde.

[674] phala-khādanīyaṃ  also Früchte, die essbar sind.

[675] akata-kappaṃ  siehe Anmerkung 659 in Mvg 275.

[676] bhagandala-ābādha  Geschwür, eitrige Anal-Fistel.

[677] sattha-kamma  „Messer-(Be-)Handlung“, Operation. Den Mönchen wurde das in Mvg 267 erlaubt.

[678] godhā-mukha  „großes Leguan-“ oder „Waran-Maul“. Dass Chirurgen zuwei­len recht derbe „Scherze“ über die Krankheiten der Patienten machen, ist schon damals vorgekommen.

[679] sambādha  „1. Enge, Gedränge; 2. Bedrängnis; 3. Geschlechtsteil“.

[680] vatthi-kamma  Klistier-(Be)Handlung, einen Einlauf machen.

[681] dva-aṅgulā  zwei Zoll, also 5 cm.

[682] Laut Kommentar sind eine Art Suppositorium (Zäpfchen), das mit Arznei ein­geschmiert ist oder ein kleiner Bambuspflock erlaubt.

[683] virecana  Mittel zur Reinigung.

[684] ante-vāsin  Damals wohnten die zu Unterrichtenden mit im Haus des Lehrers. Daher wtl: „Unter-[ihm]-Wohnender“.

[685] māghāta  Kommentar: „An diesem Tag ist es nicht möglich für irgendjeman­dem, irgendetwas des Lebens zu berauben.“ Auch ein Säulenedikt des Aśoka (Nr. 5) berichtet: „An 65 Tagen im Jahr ist das Fangen und Verkaufen von Fisch verboten, und an den selben Tagen sollen sogar in Jagdrevieren Tiere nicht getötet werden.“

[686] handa je!  Anrede an Frauen der niedrigeren Kaste(-n).

[687] Ob auch von dem Fleisch gegessen wurde, bleibt offen.


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