Die 9 'Leichenfeldbetrachtungen',
wie sie in D. 22. u. M. 10. beschrieben werden, betreffen: eine bis 3 Tage alte aufgedunsene, blauverfärbte, eiterbedeckte Leiche; eine von wilden Tieren gefressen werdend Leiche; ein noch mit Fleisch und Blut bedecktes und durch die Sehnen zusammengehaltenes Knochenskelett; ein von Fleisch und Blut befreites, aber noch durch die Sehnen zusammengehaltenes Knochenskelett; unverbundene und in alle Richtungen verstreute Knochen; gebleichte Knochen; aufgeschichtete Knochen; zu Staub zerfallene Knochen. Nach jeder dieser Betrachtungen heißt es dann:
'Auch dieser Körper ist so beschaffen, wird so werden kann dem nicht entgehen.'
Ähnlich sind die 10 Ekelbetrachtungen (siehe asubha).