sikkhāpada
'Übungsregeln, Sittenregeln'.
Die für jeden buddhistischen Anhänger bindenden 5 Sittenregeln, auch 5
Sīla genannt, sind:
- Abstehen vom Töten (irgendwelcher Lebewesen) (pāṇātipāta)
- Stehlen (adinnādāna)
- ungesetzlichem Verkehr mit Frauen (kāmesu-micchācāra),
- Lügen (musāvāda)
- Genusse berauschender Getränke und anderer Rauschmittel, die
Unachtsamkeit verursachen. (surā-meraya).
Die für alle Novizen bindenden 10 Sittenregeln (sikkhāpada oder
sīla) sind:
- Abstehen vom Töten;
- vom Stehlen; (vom Nehmen Nichtgegebenem)
- von jederart Geschlechtsverkehr;
- von Lüge;
- vom Genusse berauschender Getränke (und jeglichem Mittel das die Konzentration beeinflusst)
- vom Essen nach 12 Uhr Mittag;
- Sichfernhalten von Tanz, Gesang, Musik und Schaustellungen;
- Vermeidung von Blumenschmuck, Wohlgerüchen, Schminke, Schmuck,
Zierrat;
- Vermeidung von hohen, üppigen Betten (und prunkvollen Lagern)
- Abstehen vom Annehmen von Gold und Silber (Geld).
Für die Mönche (bhikkhu) und Nonnen (bhikkhunī) sind die im
Mönchs- bzw. Nonnen- Pātimokkha
niedergelegten Ordensregeln bindend.
Bei den 8 Sittenregeln, die an Vollmonds- und Neumondstagen (uposatha),
sowie beim ersten und letzten Mondviertel von vielen Laienanhängern befolgt
werden, bilden die 7. und 8. der obigen 10 Regeln, zusammengefaßt, die 7.
Sittenregel; und dort die 9. bildet hier die achte.