sikkhāpada

'Übungsregeln, Sittenregeln'.

Die für jeden buddhistischen Anhänger bindenden 5 Sittenregeln, auch 5 Sīla genannt, sind:  

      1. Abstehen vom Töten (irgendwelcher Lebewesen) (pāṇātipāta)
      2. Stehlen (adinnādāna)
      3. ungesetzlichem Verkehr mit Frauen (kāmesu-micchācāra),
      4. Lügen (musāvāda)
      5. Genusse berauschender Getränke und anderer Rauschmittel, die Unachtsamkeit verursachen. (surā-meraya).

 

Die für alle Novizen bindenden 10 Sittenregeln (sikkhāpada oder sīla) sind:

      1. Abstehen vom Töten;
      2. vom Stehlen; (vom Nehmen Nichtgegebenem)
      3. von jederart Geschlechtsverkehr;
      4. von Lüge;
      5. vom Genusse berauschender Getränke (und jeglichem Mittel das die Konzentration beeinflusst)
      6. vom Essen nach 12 Uhr Mittag;
      7. Sichfernhalten von Tanz, Gesang, Musik und Schaustellungen;
      8. Vermeidung von Blumenschmuck, Wohlgerüchen, Schminke, Schmuck, Zierrat;
      9. Vermeidung von hohen, üppigen Betten (und prunkvollen Lagern)
      10. Abstehen vom Annehmen von Gold und Silber (Geld).

 

Für die Mönche (bhikkhu) und Nonnen (bhikkhunī) sind die im Mönchs- bzw. Nonnen- Pātimokkha niedergelegten Ordensregeln bindend.

Bei den 8 Sittenregeln, die an Vollmonds- und Neumondstagen (uposatha), sowie beim ersten und letzten Mondviertel von vielen Laienanhängern befolgt werden, bilden die 7. und 8. der obigen 10 Regeln, zusammengefaßt, die 7. Sittenregel; und dort die 9. bildet hier die achte.


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