'Neigung', ist das dem Geiste An-liegende (anusaya), ihm An-haftende, mit ihm Entlang(anu)-gehende. ,Neigung' ist also diejenige geistige Befleckung (kilesa), die auf einem ,zu Grund liegenden' Hang basiert, d.h. auf Grund einer durch lange Gewohnheit erstarkten Disposition auftritt. Es ist die tatsächlich auftretende Befleckung selber, nicht etwa bloß ihre latente Beschaffenheit.
Anusay ist auch die ,hanghafte Geistestrübung'.
Sn-K: "Als nicht aufgegeben liegen sie (die Neigungen) der (Persönlichkeits- oder Daseins-) Kontinuität zugrunde" (appahīnatthena santāne anusenti).
Atthasālini: "Im Sinne von etwas stark Gewordenem liegt sie zugrunde" (thāmagatatthena anuseti).
Im Sn-K und A.VII.11-12 nennt als solche 7 Neigungen:
(D.33, A.VII.11-12 u.a.). Diese Dinge gelten als Neigungen, weil sie infolge ihrer Hartnäckigkeit immer wieder dazu neigen, die Bedingungen zu werden zur Entstehung von neuer Sinnengier usw.« (Vis. XII. C).
Yam. VII stellt fest, in welchem Wesen die und die Neigungen bestehen, und welche Neigungen, und mit Hinsicht worauf, und in welchen Daseinssphären. Dann folgt eine Erklärung mit Hinsicht auf ihre Überwindung, Durchdringung usw. (s. Führ. VII, VII). Nach Kath. hielten verschiedene buddhistische Schulen fälschlich dafür, daß die anusayas als solche bloß latente, daher karmisch neutrale Eigenschaften seien, was nach dem thera-vāda nicht der Fall ist (siehe Führ. VI. 86,105,136).