Mahāvagga I.54-79 - [Pali]

MV.I.54 - 41. Rāhulavatthu

[105] Dann, nachdem der Erhabene in Rājagaha, so lange es ihm gefiel, geweilt hatte, brach er zu einer Reise nach Kapilavatthu auf. Nach und nach wandernd kam er in Kapilavatthu an. Dort weilte er im Gebiete der Sakka in Kapilavatthu im Nigrodhahain. Dann, nachdem der Erhabene am Vormittag sich angezogen hatte, die Almosenschale und die Robe genommen hatte, ging er zum Anwesen des Suddhodana Sakka. Dort setzte er sich auf einem vorbereiteten Sitz nieder. Da sagte die Königin, die Mutter des Rāhula dem Prinzen Rāhula: "Dieses ist dein Vater, Rāhula, gehe und erbitte das Erbe." (1)

 

 Da ging der Prinz Rāhula zum Erhabenen. Dort stand er vor dem Erhabenen: Angenehm ist deine Nähe (Schatten). Da ging der Erhabene, nachdem er vom Sitz aufgestanden war, fort. Da folgte der Prinz Rāhula dem Erhabenen dicht auf: Gib mir das Erbe, Asket, gib mir das Erbe, Asket. Da sprach der Erhabene den ehrwürdigen Sāriputta an: "Dann, Sāriputta, ordiniere den Prinzen Rāhula." "Wie, Verehrungswürdiger, soll ich den Prinzen Rāhula ordinieren?" (2)

 

 Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Grund, in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: "Ich erlaube, ihr Mönche, durch die dreifache Zufluchtnahme die Ordination als Novize. So soll man die Ordination (als Novize) geben, ihr Mönche: Zuerst veranlaßt, daß die Kopf- und Barthaare geschoren wurden, die gelbbraune Robe angezogen wurde, auf eine Schulter das Obergewand gelegt wurde, zu den Füßen der Mönche sich verbeugt wurde, sich in die Hocke niedergesetzt wurde, die Hände zusammengelegt wurden: "so sprich: 'Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zum Dhamma, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zum Dhamma, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha. Ich nehme meine Zuflucht zum Buddha, ich nehme meine Zuflucht zum Dhamma, ich nehme meine Zuflucht zum Sangha'. Ich erlaube, ihr Mönche, durch diese dreifache Zufluchtnahme die Ordination als Novize." (3)

 

 Da gab der ehrwürdige Sāriputta dem Prinzen Rāhula die Ordination (als Novize). Da kam Suddhodana Sakka zum Erhabenen, dort, nachdem er den Erhabenen begrüßt hatte, setzte er sich beiseite nieder. Beiseite sitzend sagte Suddhodana Sakka dem Erhabenen folgendes: "Einen Wunsch, Verehrungswürdiger, Erhabener, gewähre mir." "Vollendete, oh Gotama, stehen darüber (Wünsche zu gewähren)." "Etwas Angemessenes, etwas Untadeliges (wünsche ich)." "Sprich, Gotama." (4)

 

 "Als der Erhabene in die Hauslosigkeit ging, war für mich, Verehrungswürdiger, großes Leid, ebenso bei Nanda, sehr großes bei Rāhula. Sohnesliebe, Verehrungswürdiger, durchdringt die Oberhaut, nach der Oberhaut durchdringt es die Unterhaut, nach der Unterhaut durchdringt es das Fleisch, nach dem Fleisch durchdringt es die Sehnen, nach den Sehnen durchdringt es die Knochen, nach den Knochen trifft es das Mark. Gut, Verehrungswürdiger, (wäre es,) wenn die Herren (Mönche) nicht Kinder ordinierten ohne die Zustimmung von Vater und Mutter." (5)

 

 Dann veranlaßte der Erhabene den Suddhodana Sakka, durch eine Lehrrede zu verstehen, es aufzunehmen, davon motiviert zu sein, sich daran zu erfreuen. Dann war Suddhodana Sakka durch die Lehrrede des Erhabenen verständig (geworden), hatte sie aufgenommen, war davon motiviert, erfreut. Nachdem er vom Sitz aufgestanden war, den Erhabenen verehrt hatte, ihn rechts umrundet hatte, ging er fort. Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Grund, in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach der die Mönche an: "Nicht, ihr Mönche, gebt die Ordination an Kinder ohne die Zustimmung von Vater und Mutter. Wer so ordiniert, begeht ein dukkata Vergehen." (6) //54//


MV.I.55

 Dann, nachdem der Erhabene in Kapilavatthu, so lange es ihm gefiel, geweilt hatte, brach er zu einer Reise nach Sāvatthi auf. Nach und nach wandernd kam er in Sāvatthi an. Dort weilte der Erhabene in Sāvatthi im Jetavana im Kloster des Anāthapindika. Zu jener Zeit sandte eine den ehrwürdigen Sāriputta unterstützende Familie zum ehrwürdigen Sāriputta ein Kind: (Möge) der Thera dieses Kind ordinieren. Da kam dem ehrwürdigen Sāriputta folgender Gedanke: Der Erhabene erließ folgende Regel: Nicht soll einem von zwei Novizen aufgewartet werden, auch dieser, der Rāhula ist mein Novize. Wie soll ich mich (jetzt) verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, daß einem erfahrenen und fähigen Mönch von zwei Novizen aufgewartet wird. Wieviele (er) fähig ist zu unterweisen und anzuleiten, so viele sollen ihm aufwarten." (1) //55//


MV.I.56 - 42. Sikkhāpadakathā

[106] Dann kam den Novizen folgender Gedanke: Wie viele Übungsregeln sind für uns (da), und in welchen sollen wir uns üben? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Mönche, ich erlasse für die Novizen zehn Regeln. In diesen sollen sie sich üben:

  1. Abstehen vom Töten der Wesen,
  2. vom Nehmen des Nichtgegebenen,
  3. vom Nichtreinheitswandel (Unkeuschheit),
  4. von falscher Rede,
  5. vom Alkohol und Rauschmitteln,
  6. vom Essen zu falscher Zeit,
  7. vom Besuchen von Tanz, Gesang, Musik, Schauspiel,
  8. vom sich verschönern mit Schmuck, Parfüm, Salben,
  9. von hohen und breiten Betten,
  10. vom Annehmen von Gold und Silber.

Ich erlasse, ihr Mönche, Novizen diese zehn Übungsregeln, in diesen sollen sich die Novizen üben." (1) //56//


MV.I.57 - 43. Daṇḍakammavatthu

 

[107] Zu jener Zeit waren die Novizen den Mönchen gegenüber respektlos, nicht fügsam, unhöflich. Die Mönche wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie können sich die Novizen den Mönchen gegenüber respektlos, nicht fügsam, unhöflich verhalten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, einen Novizen zu bestrafen, der mit fünf Eigenschaften versehen ist:

  1. Er betreibt Dinge zum Nachteil der Mönche,
  2. er betreibt Dinge zum Unheil der Mönche,
  3. er betreibt Dinge zum Zwist unter den Mönchen,
  4. er beschimpft und beleidigt die Mönche,
  5. er treibt Mönche auseinander.

Ich erlaube, ihr Mönche, einen mit diesen fünf Eigenschaften versehenen Novizen zu bestrafen." (1)

 

 Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wie ist nun die Strafe auszuführen? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube die Aussperrung." Zu jener Zeit sperrten die Mönche Novizen vom ganzen Klosterbezirk aus. Die Novizen, nachdem sie keinen Zutritt zum Kloster bekamen, gingen fort, verließen den Orden, traten zu Andersgläubigen über. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, sperrt (sie) vom gesamten Klosterbezirk aus. Wer so tun würde, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, wo (er) wohnt, oder wohin er sich zurückzieht, davon soll (er) ausgesperrt werden." (2)

 

 Zu jener Zeit sperrten die Mönche die Novizen vom Essen und Speisen aus. Die Menschen, die Reisschleim und das Sanghaessen machten, sagten den Novizen folgendes: "Kommt, Verehrungswürdige, trinkt Reisschleim, kommt Verehrungswürdige, eßt Essen." Die Novizen sagten folgendes: "Nicht nehmen (dürfen) wir, die Mönche haben uns ausgesperrt." Die Menschen wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Verehrungswürdigen die Novizen vom Essen und Speisen aussperren? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, sperrt die Novizen vom Essen und Speisen aus. Wer so tun würde, begeht ein dukkata Vergehen." (3)

 

Das Kapitel von der Bestrafung ist beendet. //57//


MV.I.58 - 44. Anāpucchāvaraṇavatthu

 

[108] Zu jener Zeit sperrte die Sechser Gruppe Mönche, ohne die Unterweiser zu fragen, die Novizen aus. Die Unterweiser suchten: Wieso sind unsere Novizen nicht zu sehen? Die Mönche sagten folgendes: "Die Sechser Gruppe Mönche, Brüder, hat (sie) ausgesperrt." Die Unterweiser wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann die Sechser Gruppe Mönche, ohne zu fragen unsere Novizen aussperren? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, sperrt, ohne den Unterweiser gefragt zu haben, aus. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen." (1) //58//


MV.I.59 - 45. Apalāḷanavatthu

 

 Zu jener Zeit lockte die Sechser Gruppe Mönche die Novizen von den alten Mönchen fort. Die alten (Mönche) hatten Probleme mit dem Zahnholz und dem Mundspülwasser. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man von anderen Gruppen fortlocken. Wer fortlockt, begeht ein dukkata Vergehen." (1) //59//


MV.I.60 - 46. Kaṇṭakasāmaṇeravatthu

 Zu jener Zeit hatte ein Novize des Upananda Sakyaputta mit Namen Kandaka eine Nonne mit Namen Kandaka verführt. Die Mönche wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann sich ein Novize derart schlecht verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt: "Ich erlaube, ihr Mönche, einen mit zehn Eigenschaften versehenen Novizen zu vertreiben (aus dem Sangha auszuschließen):

  1. Wer Wesen tötet,
  2. Nichtgegebenes nimmt,
  3. unkeusch ist,
  4. falsch redet,
  5. sich berauscht,
  6. den Buddha tadelt,
  7. die Lehre tadelt,
  8. den Sangha tadelt,
  9. falsche Ansichten hat,
  10. Nonnen verführt.

Ich erlaube, ihr Mönche, einen mit diesen zehn Eigenschaften versehenen Novizen zu vertreiben." (1) //60//


MV.I.61 - 47. Paṇḍakavatthu

 

[109] Zu jener Zeit hatte irgendein Eunuch* bei den Mönchen die Ordination genommen. Nachdem er zu den jungen Mönchen gekommen war, sagte er folgendes: "Kommt, verführt mich, ihr Ehrwürdigen." Die Mönche wiesen (ihn) ab: "Geh fort, Eunuch, laß dich nicht mehr sehen, Eunuch, was bezweckst du damit?" Er, nachdem er von den Mönchen abgewiesen wurde, ging zu den großen stattlichen Novizen. Dort sagte er folgendes: "Kommt, verführt mich, Brüder." Die Novizen wiesen (ihn) ab: "Geh fort, Eunuch, laß dich nicht mehr sehen, Eunuch, was bezweckst du damit?" Er, nachdem er von den Novizen abgewiesen worden war, ging er zu den Elefanten- und Pferdeknechten. Dort sagte er folgendes: "Kommt, verführt mich, ihr Herren." Die Elefanten- und Pferdeknechte verführten ihn. (1)


* Anmerkung: eventuell ist mit “Eunuch” (paṇḍaka) die Übersetzung nicht sehr gelungen, es könnte auch ein sehr extrovertierter Homosexueller gemeint sein, da ein Eunuch kaum den Drang hat, Männer zu verführen, obwohl auch heute noch in Indien Männer einer Göttin ihr Geschlecht opfern und danach häufig als Prostituierte arbeiten.


 

 Sie wurden verärgert, unruhig, erregt: Eunuchen sind diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht, welche von diesen nicht Eunuchen sind, die verführen die Eunuchen. So gehen alle diese den Nichtreinheitswandel. Die Mönche hörten die verärgerten, unruhigen, erregten Elefanten- und Pferdeknechte. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Einen Eunuchen, ihr Mönche, der nicht vollordiniert ist, soll man nicht vollordinieren, ein Vollordinierter soll ausgeschlossen werden." (2) //61//


MV.I.62 - 48. Theyyasaṃvāsakavatthu

 

[110] Zu jener Zeit lebte ein gewisser zartgliedriger Sohn aus einer altehrwürdigen, heruntergekommenen Familie. Da kam dem Sohn aus der altehrwürdigen, heruntergekommenen Familie folgender Gedanke: Ich bin zartgliedrig, unfähig nicht erlangten Besitz zu erlangen oder erlangten Besitz zu vermehren. Mit welchem Mittel lebe ich glücklich, ohne mich anzustrengen? Da kam dem Sohn aus der altehrwürdigen, heruntergekommenen Familie folgender Gedanke: Diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht habe leichte Sittenregeln, leichte Lebensführung, nachdem sie gutes Essen aßen, schlafen sie an windgeschützten Orten. So laß mich nun, nachdem ich selber Almosenschale und Robe genommen, Bart und Haare geschoren habe, das gelbbraune Gewand angezogen habe, zum Klosterbezirk gegangen bin, mit den Mönchen zusammen wohnen. (1)

 

 Dann begrüßte jener Sohn aus altehrwürdiger, heruntergekommener Familie, nachdem er selber Almosenschale und die Robe genommen hatte, Bart und Haare geschoren hatte, das gelbbraune Gewand angezogen hatte, zum Klosterbezirk gegangen war, die Mönche. Die Mönche sagten folgendes: "Wie viele Jahre (bist du im Orden) Bruder?" - "Was bedeutet das, Bruder, wie viele Jahre (bist du im Orden)?" - "Wer ist dein Unterweiser, Bruder?" - "Was bedeutet das, Bruder, Unterweiser?" Die Mönche sagten dem ehrwürdigen Upāli folgendes: "Komm, Bruder Upāli, prüfe diesen Ordinierten." (2)

 

 Dann, als der Sohn aus altehrwürdiger, heruntergekommener Familie durch den ehrwürdigen Upāli geprüft wurde, sagte er ihm den Sachverhalt. Der ehrwürdige Upāli sagte den Mönchen den Sachverhalt. Die Mönche sagten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Einem Nichtvollordinierten, ihr Mönche, der vorgibt, Mönch zu sein, soll man nicht die Vollordination geben, einen Vollordinierten soll (man) ausschließen. Ein Nichtvollordinierter, der zu einer andersgläubigen Gruppe gehört, ihr Mönche, soll nicht vollordiniert werden, ein Vollordinierter soll ausgeschlossen werden." (Da die Mönche der Andersgläubigen gleiches Aussehen wie die buddhistischen Mönche hatten und diese sich gegenseitig besuchten, konnten Verwechslungen vorkommen). (3) //62//


MV.I.63 - 49. Tiracchānagatavatthu

[111] Zu jener Zeit war ein gewisser Nāga über seine Existenz als Nāga bekümmert, beschämt, verabscheute sie. Da kam dem Nāga folgender Gedanke: Mit welchem Mittel kann ich von der Nāgaexistenz mich befreien, und wie könnte ich schnell Menschsein erlangen? Da kam dem Nāga folgender Gedanke: Diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht tun Rechtes, tun Mäßiges, tun Reines, sagen Wahres, handeln sittlich, haben gute Eigenschaften. Wenn ich bei den Asketen, den Söhnen aus den Sakyageschlecht, die Ordination nehmen würde, werde ich mich von der Nāgaexistenz befreien und schnell Menschentum erreichen. (1)

 

 Dann, nachdem der Nāga in Gestalt eines (Brahmanen)jünglings zu den Mönchen gekommen war, bat er um die Ordination. Dann ordinierten und vollordinierten die Mönche. Zu jener Zeit wohnte jener Nāga mit einem Mönch zusammen in einer Behausung am Rand (des Klosters). Dann ging jener Mönch, kurz vor Sonnenaufgang, nachdem er aufgestanden war, unter freiem Himmel auf und ab. Als jener Nāga sicher war, daß der Mönch fortgegangen war, fiel er in den Schlaf. Die ganze Behausung war gefüllt von dem Schlangen(leib), die Windungen ragten aus den Fenstern heraus. (2)

 

 Dann (dachte) jener Mönch: Ich werde in die Behausung eintreten. Als er die Tür öffnete, sah er, die ganze Behausung war gefüllt von dem Schlangen(leib), die Windungen ragten aus den Fenstern heraus. Nachdem er das gesehen hatte, tat der Ängstliche einen Schrei der Furcht. Nachdem die Mönche herangekommen waren, sagten sie jenem Mönch folgendes: "Warum, Bruder, tatest du einen Schrei der Furcht?" - "Die ganze Behausung, Brüder, ist gefüllt von dem Schlangen(leib), die Windungen ragen aus den Fenstern heraus." Dann, nachdem jener Nāga durch das Geräusch aufgewacht war, setzte er sich auf seinen Sitz. Die Mönche sagten ihm: "Wer bist du, Bruder?" - "Ich, Verehrungswürdige, bin ein Nāga." "Warum, Bruder, machtest du derartiges?" Dann erzählte der Nāga den Mönchen den Sachverhalt. Die Mönche erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. (3)

 

 Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Grund in diesem Zusammenhang den Mönchssangha zusammengerufen hatte, sagte er dem Nāga folgendes: "Ihr Nāgas, fürwahr, seid nicht fähig, in dieser Lehre und Zucht zu wachsen. Gehe du, Nāga, und beachte die Uposathatage, den vierzehnten und den fünfzehnten Tag und die beiden achten Tage bei Halbmond, dann wirst du von der Nāgaexistenz befreit werden und schnell die Menschenexistenz erreichen." Dann (dachte) jener Nāga: Ich soll nicht fähig sein, in dieser Lehre und Zucht zu wachsen. Traurig, mit betrübtem Geist, Tränen vergießend tat er einen Schrei und ging fort. (4)

 

 Dann sprach der Erhabene die Mönche an: "In zwei Fällen, ihr Mönche, wird die wahre Natur der Nāgaexistenz offensichtlich, wenn er mit (einer Frau) der eigenen Rasse Geschlechtsverkehr ausübt, wenn er vertrauend in den Schlaf fällt. In diesen zwei Fällen, ihr Mönche, wird die wahre Natur der Nāgas offensichtlich. Tiere, ihr Mönche, die nicht vollordiniert sind, sollen nicht vollordiniert werden, vollordinierte sollen ausgeschlossen werden." (5) //63//


MV.I.64 - 50. Mātughātakavatthu

 

[112] Zu jener Zeit hatte ein junger Mann seiner Mutter das Leben geraubt. Wegen dieser schlechten Tat war er bekümmert, beschämt, verabscheute sie. Da kam jenem jungen Mann folgender Gedanke: Durch welches Mittel kann ich diese schlechte Tat tilgen? Da kam dem jungen Mann folgender Gedanke: Diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht, tun Rechtes, tun Mäßiges, tun Reines, sagen Wahres, handeln sittlich, haben gute Eigenschaften. Wenn ich bei den Asketen, den Söhnen aus den Sakyageschlecht, die Ordination nehmen würde, werde ich diese schlechte Tat tilgen. (1)

 

 Dann, nachdem jener junge Mann zu den Mönchen gekommen war, bat er um die Ordination. Die Mönche sagten dem ehrwürdigen Upāli folgendes: "Vorher, ehrwürdiger Upāli, nahm ein Nāga in Menschengestalt bei den Mönchen die Ordination, komm, Bruder Upāli,  prüfe diesen jungen Mann." Dann, als dieser junge Mann vom ehrwürdigen Upāli geprüft wurde, erzählte er ihm diesen Sachverhalt. Der ehrwürdige Upāli erzählte den Mönchen den Sachverhalt. Die Mönche erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Muttermörder, ihr Mönche, sollen nicht vollordiniert werden, vollordinierte sollen ausgeschlossen werden." (2) //64//


MV.I.65 - 51. Pitughātakavatthu

 

[113] Zu jener Zeit hatte ein junger Mann seinem Vater das Leben geraubt. Wegen dieser schlechten Tat war er bekümmert, beschämt, verabscheute sie ... "Vatermörder, ihr Mönche, sollen nicht vollordiniert werden, vollordinierte sollen ausgeschlossen werden." //65//


MV.I.66 - 52. Arahantaghātakavatthu

[114] Zu jener Zeit waren viele Mönche unterwegs auf der Straße von Sāketa nach Sāvatthi. Zu dieser Straße waren Räuber ausgezogen. Einige Mönche raubten sie aus, einige Mönche töteten sie. Nachdem von Sāvatthi Königssoldaten ausgezogen waren, fingen sie einige Räuber, einige Räuber flüchteten. Die, welche flüchteten nahmen bei den Mönchen die Ordination. Die, die gefangen wurden, wurden zur Hinrichtung geführt. (1)

 

 Dann sahen jene Hauslosen jene Räuber, die zum Töten abgeführt wurden. Nachdem sie sie gesehen hatten, sagten sie folgendes: "Gut, daß wir geflüchtet sind. Wenn wir gefangen worden wären, wären auch wir so hingerichtet worden." Die Mönche sagten folgendes: "Was habt ihr getan, Brüder?" Dann erzählten jene Hauslosen den  Mönchen den Sachverhalt. Dann erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. "Heilige waren jene (getöteten) Mönche, ihr Mönche. Töter von Heiligen sollen nicht vollordiniert werden, vollordinierte sollen ausgeschlossen werden." (2) //66//


MV.I.67 - 53. Bhikkhunīdūsakavatthu

 

[115] Zu jener Zeit waren viele Nonnen unterwegs auf der Straße von Sāketa nach Sāvatthi. Zu dieser Straße waren Räuber ausgezogen. Einige Nonnen raubten sie aus, einige Nonnen vergewaltigten sie ... "Nonnenvergewaltiger, Spalter des Sangha, ein das Blut (des Erwachten) Vergießender soll nicht vollordiniert werden, vollordinierte sollen ausgeschlossen werden." (1) //67//


MV.I.68 - 54. Ubhatobyañjanakavatthu

 

[116] Zu jener Zeit nahm ein gewisser Hermaphrodit (Zwitter) bei den Mönchen die Ordination. Jener übte (Geschlechtsverkehr) aus und ließ ihn ausüben. Dem Erhabenen wurde dieser Sachverhalt erzählt. "Ein Hermaphrodit, der nicht vollordiniert ist, soll nicht vollordiniert werden, vollordinierte sollen ausgeschlossen werden." (1) //68//


MV.I.69 - 55. Anupajjhāyakādivatthūni

 

[117] Zu jener Zeit gaben die Mönche (einem) die Vollordination, ohne (daß er einen) Unterweiser (hatte). Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, ohne (einen) Unterweiser vollordinieren. Wer so vollordiniert, begeht ein dukkata Vergehen." (1)

 

 Zu jener Zeit gaben die Mönche (einem) die Vollordination, der den gesamten Sangha als Unterweiser hatte (2)

eine Gruppe von Mönchen als Unterweiser hatte (3)

einen Eunuchen, einen der vorgibt, ein Mönch zu sein, einen der zu einer andersgläubigen Gruppe gehört, einen, der ein Tier ist, einen Muttermörder, einen Vatermörder, einen Heiligentöter, einen Nonnenvergewaltiger, einen Spalter des Sangha, einen das Blut des Erhabenen Vergießenden, einen Hermaphroditen als Unterweiser hatte. "Nicht soll man, ihr Mönche, mit einem Hermaphroditen als Unterweiser vollordinieren. Wer so vollordiniert, begeht ein dukkata Vergehen." (4) //69//


MV.I.70 - 56. Apattakādivatthu

 

[118] Zu jener Zeit vollordinierten die Mönche (welche), die ohne Almosenschale war. Sie gingen (nur) mit den Händen auf Almosengang. Die Menschen wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie die Andersgläubigen (verhalten sich diese Mönche). Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht, ihr Mönche, soll man ohne Almosenschale vollordinieren. Wer so vollordiniert, begeht ein dukkata Vergehen." (1)

 

 Zu jener Zeit vollordinierten die Mönche (welche), die ohne Robe war. Sie gingen nackt auf Almosengang. (2) ... ohne Almosenschale und ohne Robe ... (3)

 Zu jener Zeit vollordinierten die Mönche (welche), die eine geliehene Almosenschale hatte. Nach der Vollordination gab (er) die Schale zurück und ging mit den Händen auf Almosengang ... (4)

... eine geliehene Robe ... (5) ... eine geliehene Almosenschale und eine geliehene Robe ... (6) //70//

 

 Das Kapitel der 20 Fälle in denen nicht ordiniert werden soll ist beendet.


MV.I.71 - 57. Napabbājetabbadvattiṃsavāro

 

[119] Zu jener Zeit vollordinierten die Mönche (einen),

Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. (1)

 

 "Nicht soll man einem,

die Ordination geben.

Wer so ordiniert, begeht ein dukkata Vergehen." (2) //71//

 

Das Kapitel der zweiunddreißig, die nicht ordiniert werden sollen, ist beendet.

Das neunte Kapitel ist erzählt: Das des Erbes.


MV.I.72 - 58. Alajjīnissayavatthūni

 

[120] Zu jener Zeit gab die Sechser Gruppe Mönche Gewissenlosen Anleitung. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, Gewissenlosen Anleitung geben. Wer so gibt, begeht ein dukkata Vergehen." Zu jener Zeit lebten Mönche unter der Anleitung von Gewissenlosen, auch jene wurden nach kurzer Zeit Gewissenlose, schlechte Mönche. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man bei Gewissenlosen in der Anleitung leben. Wer (so) lebt, begeht ein dukkata Vergehen." (1)

 

 Da kam den Mönche folgender Gedanke: Vom Erhabenen ist erlassen worden, Gewissenlosen soll man keine Anleitung geben, bei Gewissenlosen soll man nicht unter Anleitung leben. Wie erkennen wir Gewissenhafte oder Gewissenlose? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, vier oder fünf Tage zu warten, bis man das Wesen des Mönches weiß." (2) //72//


MV.I.73 - 59. Gamikādinissayavatthūni

 

[121] Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch im Kosalaland auf der Straße unterwegs. Da kam jenem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: Nicht soll man ohne Anleitung leben. Ich bin einer, der Anleitung nehmen soll, aber ich bin auf der Straße unterwegs. Wie soll ich mich verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, einem auf der Straße unterwegs seienden Mönch, der Anleitung nicht erhalten kann, ohne Anleitung zu leben." (1)

 

 Zu jener Zeit waren zwei gewisse Mönche im Kosalaland auf der Straße unterwegs. Jene kamen bei einer anderen Mönchsklause an. Dort wurde ein Mönch krank. Da kam jenem kranken Mönch der Gedanke: Der Erhabene erließ: Nicht soll man ohne Anleitung leben, ich bin einer der Anleitung nehmen soll, aber ein Kranker, wie soll ich mich verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, einem kranken Mönch, der Anleitung nicht erhalten kann, ohne Anleitung zu leben." (2)

 

 Da kam dem (den) Kranken Pflegenden folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: Nicht soll man ohne Anleitung leben, ich bin einer, der Anleitung nehmen soll, aber dieser Mönch ist krank, wie soll ich mich verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, einem Mönch, wenn er einen Kranken pflegt und Anleitung nicht erhalten kann, wenn er darum gebeten wird, ohne Anleitung zu leben." (3)

 

 Zu jener Zeit lebte ein gewisser Mönch im Wald. Dieser Aufenthaltsort war ihm genehm. Da kam jenem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: Nicht soll man ohne Anleitung leben. Ich bin einer, der Anleitung nehmen soll, aber ich bin einer, der im Wald lebt, und dieser Aufenthaltsort ist mir genehm. Wie soll ich mich verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, einem im Wald lebenden Mönch, der dieses angenehme Verweilen schätzt, der auch ohne Anleitung lebt, ohne Anleitung zu leben (so denkend): Wenn ein passender Anleitunggebender kommt, dann werde ich unter (seiner) Anleitung leben." (4) //73//


MV.I.74 - 60. Gottena anussāvanānujānanā

 

[122] Zu jener Zeit hatte der ehrwürdige Mahākassapa einen Anwärter für die Vollordination. Da sandte der ehrwürdige Mahākassapa dem ehrwürdigen Ānanda einen Boten: Komme, Ānanda, dieser (Anwärter) (will seine Vollordination) bekannt geben. Der ehrwürdige Ānanda sagte folgendes: "Nicht bin ich fähig, den Namen des Thera (in den Mund) zu nehmen, dieser ist mein Lehrer (es galt als unhöflich den Namen von Höherstehenden auszusprechen), (zu) ehrwürdig ist dieser Thera." Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, die Bekanntgabe auch mit dem Familiennamen." (1)

61. Dveupasampadāpekkhādivatthu

[123] Zu jener Zeit hatte der ehrwürdige Mahākassapa zwei Anwärter für die Vollordination. Jene stritten: Ich will als erster vollordiniert werden, ich will als erster vollordiniert werden. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, für zwei eine Bekanntgabe." (2)

 

 Zu jener Zeit gab es Anwärter für die Vollordination von vielen Theras, jene (Anwärter) stritten: Ich will als erster vollordiniert werden, ich will als erster vollordiniert werden. Die Theras sagten: "Laßt uns, Brüder, alle mit einer Bekanntgabe vollordinieren." Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, zwei oder drei mit einer Bekanntgabe (zu vollordinieren), dies aber durch einen Unterweiser, nicht etwa durch mehrere Unterweiser." (3) //74//


MV.I.75 - 62. Gabbhavīsūpasampadānujānanā

 

[124] Zu jener Zeit war der ehrwürdige Kumārakassapa zwanzig Jahre alt, von der Empfängnis (an gerechnet). Da kam dem ehrwürdigen Kumārakassapa folgender Gedanke: Der Erhabene erließ die Regel: Nicht soll eine Person von weniger als zwanzig Jahren vollordiniert werden, ich bin zwanzig Jahre von der Empfängnis (an gerechnet). Bin ich jetzt ein Vollordinierter (oder) bin ich jetzt kein Vollordinierter? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Wenn, ihr Mönche, im Mutterschoß zum ersten Mal "Gemütsverfassung" entsteht, zum ersten Mal "Bewußtsein" entsteht, aufgrund dessen entsteht seine Geburt. Ich erlaube, ihr Mönche, einen der zwanzig Jahre alt von der Empfängnis (an gerechnet) ist, vollzuordinieren." (1) //75//


MV.I.76 - 63. Upasampadāvidhi

 

[125] Zu jener Zeit erschienen die Vollordinierten mit Lepra, Beulenpest, eitrigem Hautausschlag, TBC, Epilepsie. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, den Vollzuordinierenden über seine Hindernisse (zur Vollordination) zu befragen. So soll (man) ihr Mönche, fragen: Sind an dir derartige Krankheiten: Lepra, Beulenpest, eitriger Hautausschlag, TBC, Epilepsie? Bis du ein Mensch? Bist du ein Mann? Bist du ein freier Mann? Bist du ein Schuldenfreier? Bist du kein Königssoldat? Haben Vater und Mutter zugestimmt? Bist du zwanzig Jahre alt? Hast du Almosenschale und Robe? Wie ist dein Name? Wie ist der Name deines Unterweisers?" (1)

 

 Zu jener Zeit fragten die Mönche uninstruierte Vollordinationsanwärter nach ihren Hindernissen. Die Vollordinationsanwärter waren verwirrt, waren verschämt, nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man zuerst (die Anwärter) instruiert hat, (sie) nachher über die Hindernisse zu befragen." (2)

 

 Sie instruierten (die Anwärter) inmitten des Sangha. Die Vollordinationsanwärter waren genauso verwirrt, verschämt, nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Ich erlaube, ihr Mönche, nachdem man beiseite instruiert hat, inmitten des Sangha nach den Hindernissen zu fragen. So soll man, ihr Mönche, instruieren: Zuerst soll man veranlassen, einen Unterweiser zu nehmen. Nachdem man einen Unterweiser genommen hat soll man auf die Almosenschale und die Robe zeigen: Das ist deine Almosenschale, das ist dein Obergewand, das ist dein Schultertuch, das ist dein Hüfttuch, gehe und stehe dort." (3)

 

 Ungebildete, Unerfahrene instruierten, Instruierte waren verwirrt, verschämt, nicht fähig zu antworten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht sollen Ungebildete, Unerfahrene instruieren, wer so instruiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, gebildeten und erfahrenen Mönchen zu instruieren." (4)

 

 Unbevollmächtigte (Mönche) instruierten (der Sangha besprach vorher, wer die Instruktion ausführen sollte). Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "Nicht soll man, ihr Mönche, unbevollmächtigt instruieren. Wer (so) instruiert, begeht ein dukkata Vergehen. Ich erlaube, ihr Mönche, einem Bevollmächtigten zu instruieren. So, ihr Mönche, soll man bevollmächtigen: Durch sich selbst soll man sich selbst bevollmächtigen, durch einen anderen soll ein anderer bevollmächtigt werden. Wie soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der so und so Genannte (ist) Vollordinationsanwärter des ehrwürdigen so und so Genannten. Wenn es dem Sangha recht ist, werde ich den so und so Genannten instruieren'. So soll man sich selbst durch sich selbst bevollmächtigen. (5)

 

 Wie soll man einen anderen durch einen anderen bevollmächtigen? Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: 'Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der so und so Genannte (ist) Vollordinationsanwärter des ehrwürdigen so und so Genannten (Unterweisers). Wenn es dem Sangha recht ist, wird der so und so Genannte den so und so Genannten instruieren'. So soll man einen anderen durch einen anderen bevollmächtigen. (6)

 

 Jener bevollmächtigte Mönch, nachdem er zum Vollordinationsanwärter gekommen ist, soll (er) ihm sagen: "Höre, so und so Genannter, jetzt ist die Zeit die Wahrheit (zu sagen), die Tatsachen (zu sagen). Wenn inmitten des Sanghas gefragt wird, ob etwas ist, dann sage, wenn es ist "es ist", wenn es nicht ist "es ist nicht." Sei nicht verwirrt, sei nicht verschämt. So werde ich fragen: Sind an dir derartige Krankheiten: Lepra, Beulenpest, eitriger Hautausschlag, TBC, Epilepsie? Bis du ein Mensch? Bist du ein Mann? Bist du ein freier Mann? Bist du ein Schuldenfreier? Bist du kein Königssoldat? Haben Vater und Mutter zugestimmt? Bist du zwanzig Jahre alt? Hast du Almosenschale und Robe? Wie ist dein Name? Wie ist der Name deines Unterweisers?" (7)

 

 Sie kommen zusammen an. Sie sollen nicht zusammen ankommen. Der Instruierende soll, nachdem er zuerst angekommen ist, dem Sangha ankündigen: "Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der so und so Genannte ist Vollordinationsanwärter des ehrwürdigen so und so genannten (Unterweisers). Er ist von mir instruiert worden. Wenn es dem Sangha recht ist, soll der so und so Genannte kommen." Der Sangha soll sagen: "Komme." Nachdem man (den Anwärter) veranlaßt hat, das Obergewand auf eine Schulter zu tun, sich zu den Füßen der Mönche zu verbeugen, sich in die Hocke niederzusetzen, die Hände zusammenzulegen, die Vollordination zu erbitten: "Ich erbitte vom verehrungswürdigen Sangha die Vollordination, möge mich der verehrungswürdige Sangha aufnehmen von Mitleid bewogen." Zum zweiten Male: "Ich erbitte ... von Mitleid bewogen." Zum dritten Male: "Ich erbitte ... von Mitleid bewogen." (8)

 

 Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: "Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, dieser, der so und so Genannte ist Vollordinationsanwärter des ehrwürdigen so und so Genannten. Wenn es dem Sangha recht ist, frage ich den so und so Genannten nach den Hindernissen. Höre, so und so Genannter, jetzt ist die Zeit die Wahrheit zu sagen: Wenn etwas da ist, danach frage ich. Wenn etwas da ist, soll man sagen "es ist", wenn etwas nicht da ist, soll man sagen "es ist nicht." Sind an dir derartige Krankheiten: Lepra, Beulenpest ... Wie ist der Name deines Unterweisers?" (9)

 

 Ein fähiger und erfahrener Mönch soll dem Sangha ankündigen: "Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der so und so Genannte ist Vollordinationsanwärter des ehrwürdigen so und so Genannten (Unterweisers). Er ist völlig frei von Hindernissen, seine Almosenschale und die Robe sind vollständig. Der so und so Genannte bittet den Sangha um die Vollordination durch den so und so genannten Unterweiser. Wenn  es dem Sangha recht ist, möge der Sangha dem so und so Genannten die Vollordination geben durch den so und so genannten Unterweiser." Das ist die Ankündigung. (10)

 

 "Höre mich, verehrungswürdiger Sangha, der so und so Genannte ist Vollordinationsanwärter des ehrwürdigen so und so genannten (Unterweisers). Er ist völlig frei von Hindernissen, seine Almosenschale und die Robe sind vollständig. Der so und so Genannte bittet den Sangha um die Vollordination durch den so und so genannten Unterweiser. Der Sangha gibt dem so und so genannten die Vollordination durch den so und so genannten Unterweiser. Wenn es den Ehrwürdigen recht ist, daß der so und so genannte vollordiniert wird durch den so und so genannten Unterweiser, so möge er schweigen, wenn es nicht recht ist, so möge er sprechen. (11)

 

 Zum zweiten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Höre mich, ... so möge er sprechen. Zum dritten Mal trage ich diese Angelegenheit vor: Höre mich, ... so möge er sprechen. Vollordiniert vom Sangha ist der so und so Genannte durch den so und so genannten Unterweiser.  Dem Sangha ist es recht, daher das Schweigen, so nehme ich es an." (12) //76//

 

Der Abschnitt des Vollordinationsaktes ist beendet.


MV.I.77 - 64. Cattāro nissayā

 

[128] Zuerst soll der Schatten gemessen werden (damit der Anwärter die Uhrzeit kennt), die Länge der Jahreszeiten soll erklärt werden, die Tageszeiten sollen erklärt werden (z.B. ab wann nicht mehr gegessen werden darf), die Rezitationen sollen erklärt werden, die vier Bedarfsgegenstände sollen erklärt werden.

Die Ordination ist nur für Almosenspeise, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Speisen für den (ganzen) Sangha, Speisen für eine bestimmte Person, eine Einladung, wenn Speisen ausgelost werden, Speisen gegeben zum Mondwechsel, Speisen gegeben zum Uposathatag, Speisen gegeben zum Tag nach Uposatha. Die Ordination ist nur für Kleidung aus fortgeworfenen Lumpen, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Leinentuch, Baumwolltuch, Seidentuch, Wolltuch, Hanftuch, Leinwandtuch. Die Ordination ist nur zum Verweilen am Fuße eines Baumes, darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: eine Hütte, ein Haus mit einem Dach, ein großes Haus, ein mehrgeschossiges Haus, eine Höhle. Die Ordination ist nur für verfaulten Rinderurin (als Medizin), darum sei bemüht bis zum Lebensende. Besondere Gaben sind: Butterschmalz, Butter, Öl, Honig, Melasse" (1) //77//

 

Der Abschnitt über die vier Bedarfsgegenstände ist beendet.


MV.I.78 - 65. Cattāri akaraṇīyāni

 

[129] Zu jener Zeit ließen die Mönche, einen gewissen Mönch, nachdem sie ihn vollordiniert hatten, allein zurück. Jener, (jenen) allein nachfolgend begegnete seiner früheren Frau. Sie sagte folgendes: "Was, bist du jetzt ein Hausloser?" - "Ja, ich bin ein Hausloser." "Schwer zu bekommen ist für Hauslose Geschlechtsverkehr, komm, lasse uns Geschlechtsverkehr ausüben." Dieser, nachdem er Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte, kam mit Verspätung an. Die Mönche sagten folgendes: "Was, Bruder, hast du diese lange Zeit gemacht?" (1)

 

 Da erzählte der Mönch den Mönchen den Sachverhalt. Die Mönche erzählten dem Erhabenen den Sachverhalt. "Ich empfehle, ihr Mönche, nachdem man die Vollordination gab, einen (Mönch) als Begleiter und die vier nicht auszuübenden Dinge zu nennen. Ein vollordinierter Mönch soll keinen Geschlechtsverkehr ausüben, nicht mal mit einem Tier. Welcher Mönch Geschlechtsverkehr ausübt, ist kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Wie ein Mensch mit abgeschlagenem Kopf (nur) mit dem Rumpf nicht leben kann, ebenso ist ein Mönch, der Geschlechtsverkehr ausübt, kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Dies soll von euch, so lange ihr lebt nicht getan werden. (2)

 

 Ein vollordinierter Mönch soll Nichtgegebenes, wie ein Dieb, nicht nehmen, nicht einmal einen Grashalm. Welcher Mönch wie ein Dieb nimmt, ist kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Wie ein welkes Blatt, abgelöst vom Stengel nicht wieder grün werden kann, ebenso ist ein Mönch, der Nichtgegebenes, wie ein Dieb, nimmt, ein pada (kleines Geldstück), oder den Wert eines padas, oder mehr als ein pada Nichtgegebenes, kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Dies soll von euch, so lange ihr lebt, nicht getan werden. (3)

 

 Ein vollordinierter Mönch soll mit Absicht keinem Lebewesen das Leben rauben, nicht einmal einer Ameise. Welcher Mönch auch immer einem Menschen mit Absicht das Leben raubt, bis hin zu einer Abtreibung, ist kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Wie ein großer Stein, in zwei Teile zerbrochen nicht wieder ganz werden kann, so ist ein Mönch, der einem Menschen mit Absicht das Leben raubt, kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Dies soll von euch, so lange ihr lebt, nicht getan werden. (4)

 

 Von einem vollordinierten Mönch soll nicht behauptet werden, daß überweltliche Zustände (von ihm erreicht wurden), nicht einmal "ich finde Gefallen an der Einsamkeit." Welcher Mönch mit unheilsamen Wünschen (und) erfüllt von Begehren überweltliche Zustände behauptet, die nicht existieren, die nicht der Tatsache entsprechen, (nämlich) Vertiefungen oder Erlösung oder Sammlung oder Versenkung oder der Weg oder das Resultat, der ist kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Genauso, wie eine Palme mit abgeschlagener Spitze nicht mehr geeignet ist zu wachsen, ebenso ist ein Mönch mit unheilsamen Wünschen und erfüllt von Begehren, der überweltliche Zustände behauptet, die nicht existieren, die nicht der Tatsache entsprechen, kein Asket, kein Sohn aus dem Sakyageschlecht. Dies soll von euch, so lange ihr lebt, nicht getan werden. (5)

 

Die vier nicht zu begehenden Dinge sind beendet. //78//


MV.I.79 - 66. Āpattiyā adassane ukkhittakavatthūni

 

[130] Zu jener Zeit war ein gewisser Mönch, (weil) er ein Vergehen nicht eingesehen hatte, zeitweilig ausgeschlossen und hatte den Orden verlassen. Nachdem er später zurückgekommen war, bat er die Mönche um die Vollordination. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. "In diesem Fall, ihr Mönche, war ein gewisser Mönch, (weil) er ein Vergehen nicht eingesehen hatte, zeitweilig ausgeschlossen und hatte den Orden verlassen. Nachdem er später zurückgekommen war, bat er die Mönche um die Vollordination. So soll man zu ihm sagen: Siehst du dein Vergehen ein? Wenn (er) sagt: 'Ich sehe ein', so soll man ordinieren, wenn (er) sagt 'Ich sehe nicht ein', soll man nicht ordinieren. (1)

 

 Nachdem (er) ordiniert ist, soll gesagt werden: 'Siehst du dein Vergehen ein?' Wenn (er) sagt 'Ich sehe ein', soll man vollordinieren, wenn er sagt 'Ich sehe nicht ein', soll man nicht vollordinieren. Nachdem (er) vollordiniert ist, soll gesagt werden: 'Siehst du dein Vergehen ein?' Wenn (er) sagt, 'Ich sehe ein', soll man wiedereinsetzen (osarana), wenn er sagt 'Ich sehe nicht ein', soll man nicht wiedereinsetzen. Nachdem er wiedereingesetzt ist, soll gesagt werden: 'Siehst du dein Vergehen ein?' Wenn (er) es einsieht, so ist es gut, wenn (er) es nicht einsieht und die Einstimmigkeit (des Sangha) erhalten wird, soll er wieder zeitweilig ausgeschlossen werden, wenn die Einstimmigkeit nicht erhalten wird, (ist es) kein Vergehen (mit ihm) zusammen zu essen und zu leben. (2)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch die Wiedergutmachung für ein Vergehen nicht geleistet und wurde zeitweilig ausgeschlossen und hatte den Orden verlassen. Nachdem er später zurückgekommen war, bat er die Mönche um die Vollordination ... 'Machst du dein Vergehen wieder gut?' wenn er sagt 'Ich werde wiedergutmachen' ... (3)

 

 In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch unheilsame Ansichten nicht aufgegeben und wurde zeitweilig ausgeschlossen und hatte den Orden verlassen. Nachdem er später zurückgekommen war, bat er die Mönche um die Vollordination ... (4) //79//


 

DER GROSSE ABSCHNITT, DER ERSTE - 67. Tassuddānaṃ

[131]

Dies betrifft die wichtigen Angelegenheiten des Vinaya:

um den sich gut Verhaltenden Freude zu bringen,

um die böses Wünschenden (davon) abzuhalten,

und die Gewissenhaften zu ermutigen,

um für den Orden das Gebiet des allwissenden Siegers festzulegen,

das Feld nicht für die anderen,

das Friedliche, das gut erlassen ist, das ohne Zweifel ist.

Der Vinaya mit den beiden Khandakas (Mahā- und Cullavagga)

ebenso wie das Parivāra und die Merksprüche,

deren Sinn ausführend macht sich der Gute auf den Weg.

Wer Rinder nicht kennt, kann eine Rinderherde nicht schützen;

ebenso, wer die Sīlas nicht weiß, kann sich nicht zügeln.

Selbst wenn die Suttas und der Abhidhamma vergessen würden,

wenn der Vinaya nicht verloren geht, besteht der Orden.

Daher sage ich (es), um die Stichworte zusammenzufassen

nach meinem Wissen, der Reihe nach. Hört wie ich spreche.

Der Sachverhalt, der Grund, die Verfehlung, die Methode, die Formeln, schwer ist es, nichts wegzulassen.

Nach dieser Methode sollt ihr lernen:

 

Die Erleuchtung, die Königstätte, Ziegenhüter, Brahma Sahampati, Alāro, Uddaka, die Mönche, Upaka der Seher, Kondañña, Vappa, Bhaddiya, Mahānāma, Assaji, Yasa, die vier, die fünfzig, alle (zusammen), er schickte sie fort, Richtungen, Sachverhalt, mit den Māras, die dreißig, Uruvelā, 3 Flechtenasketen, das Feuerhaus, der Großkönig, Sakka, Brahma, das ganze, fortgeworfene Lumpen, Teich, Stein, Kakudhabaum, der Stein, Jambubaum, Mangobaum, Amalakabaum, eine Paricchittablume holte (er), hacke Holz, mache Feuer, lösche das Feuer Kassapa, ins Wasser tauchen, Kohlebecken, die Wolke, Gayā, Latthihain, Magadha, Upatissa, Kolita, die wohlbekannten Söhne, die Ordination, falsch bekleidet, Entlassung, dünner und elender Brahmane, er verhält sich schlecht, der Bauch, der Brahmanenjüngling, die Gruppe, eine Regenzeit, von Leichtsinnigen, weggehend, zehn Jahre, Anleitung, sie halten sich nicht daran, um zu entlassen, die Ungebildeten, die Aufhebung, die fünf, die sechs, wer auch immer, der Nackte, nicht Haare geschnitten, der Flechtenasket, der Sakya, die fünf Krankheiten in Magadha, der Eine, der Dieb, die Finger, die (Königs)erlasse von Magadha, das Gefängnis, beschriebener (Dieb), ein Ausgepeitschter, ein Gebrandmarkter, ein Schuldner, ein Sklave, ein Kahlköpfiger, Upāli, die Schlangenkrankeit, eine zugetane Familie, Kandaka, bevölkert, über das Wohnen, das Kind, Schulungen, sie wohnen, wie jetzt?, alles, Mund, die Unterweiser, fortgelockt, Kandaka, Eunuch, in diebischer Weise (zusammenleben), die Schlange, in Bezug auf die Mutter, der Vater, Heiliger, Nonnen, Spaltung, in Bezug auf Blut, Hermaphroditen, ohne Unterweiser, durch den Sangha, die Gruppe, Eunuch, ohne Almosenschale, ohne Robe, (ohne) alle beide, die ausgeliehenen drei, Hände, Füße, Hände und Füße, Ohren, Nasen, alle beide, Finger, Nägel, Fußsehnen, Finger zusammengewachsen, der Bucklige, der Zwergwüchsige, der Kropf, der Gebrandmarkte, der Ausgepeitschte, der per Anschlag gesuchte, mit Elefantiasis, Geschlechtskranker, ein eine Gruppe Irreführender, der Halbblinde, der mit verkrüppelten Gliedern, und dann der Lahme, der Halblahme, der Krüppel, der Altersschwache, der Blinde, der Stumme, der Taube, der Blindstumme, bis dort, der Taubblinde, wie gesagt, der Taubstumme, der Taubstummblinde, Anleitung für die Gewissenlosen, wie man (nicht) leben soll, was auf der Straße getan wurde, von einem, der gebeten wurde, wenn jemand erwartet wird, laß ihn kommen, sie stritten, von einem Unterweiser, Kassapa, da schienen Vollordinierte mit Krankheiten befallen, die Uninstruierten waren verwirrt, dort ist Instruktion, auch im Sangha, dann der Ungebildete, der nicht Bevollmächtigte, zusammen, das Aufnehmen in der Vollordination, die Bedarfsgegenstände, allein, drei.

 

In diesem Abschnitt sind 172 Sachverhalte

 

Die erste Aufzählung, des großen Abschnittes, ist beendet.


  Oben