So habe ich gehört.
Einst weilte der Erhabene im Jetahaine bei Sāvatthī, im Kloster des Anāthapindika. Dort wandte sich der Erhabene an die Mönche: »Mönche!« sprach er »Herr!« erwiderten die Mönche dem Erhabenen. Und der Erhabene sprach:
»Zwei Arten der Schuld gibt es, ihr Mönche. Welche zwei? Die Schuld mit diesseitiger Folge und die Schuld mit jenseitiger Folge (*1).«
»Was aber ist die Schuld mit diesseitiger Folge? Da sieht einer, wie die Fürsten einen Räuber, einen Übeltäter verhaften lassen und mancherlei Strafen verhängen: Peitschen-, Stock- und Rutenhiebe, das Abhacken der Hände, der Füße oder der Hände und Füße, das Abschneiden der Ohren, der Nase oder der Ohren und Nase, den Breitopf, die Muscheltonsur, den Teufelsrachen, den Lichtkranz, die Fackelhand, die Grashalme, das Rindenkleid, die Antilope, den Fleischhaken, das Geldstück, die Laugenätze, den Drehbalken, das Strohpolster, die Beträufelung mit siedendem Öl, das Zerreißen durch Hunde, das lebendige Aufspießen, die Enthauptung (*2).
Da wird ihm also zumute: 'Wegen solcher böser Taten lassen die Fürsten einen Räuber, einen Übeltäter verhaften und verhängen über ihn mancherlei Strafen. Sollte ich also solche bösen Taten begehen, so würden auch mich die Fürsten verhaften lassen und derartige Strafen verhängen.' Und aus Furcht vor der diesseitigen Folge der Schuld, geht er nicht darauf aus, die Güter anderer zu rauben. Dies nennt man die Schuld mit diesseitiger Folge.«
»Was aber, ihr Mönche, ist die Schuld mit jenseitiger Folge? Da überlegt einer also: 'Für einen schlechten Wandel in Werken, Worten und Gedanken steht ein schlechtes Los in künftigem Dasein zu erwarten. Sollte ich also einen schlechten Wandel in Werken, Worten und Gedanken führen, so würde ich dadurch bei der Auflösung des Körpers, nach dem Tode, in niedere Welt geraten, auf eine Leidensfährte, in die Daseinsabgründe, in eine Hölle.' Und aus Furcht vor der jenseitigen Folge der Schuld entsagt er dem schlechten Wandel in Werken, Worten und Gedanken, führt einen guten Wandel in Werken, Worten und Gedanken und bewahrt sein Herz in Reinheit. Dies nennt man die Schuld mit jenseitiger Folge.«
Diese beiden Arten der Schuld gibt es, ihr Mönche.
Darum, ihr Mönche, sei euer Streben: 'Scheuen wollen wir die Schuld mit
diesseitiger Folge, scheuen wollen wir die Schuld mit jenseitiger Folge! Die
Schuld scheuend, wollen wir leben, die Schrecken der Schuld sehend!' Das, ihr
Mönche, sei euer Streben! Die Schuld aber scheuend, die Schrecken der Schuld
sehend, steht zu erwarten, daß man von aller Schuld frei wird.
(*1) Wtl.: das diesseitige Tadelhafte und das jenseitige Tadelhafte (ditthadhammikañca vajjam samparāyikañca vajjam). K: Die in eben dieser gegenwärtigen Existenz und die in einer zukünftigen Existenz auftretende Frucht des Wirkens (kamma-vipāka).
(*2) Diese Foltern werden auch erwähnt in IV, 121; M. 13. Buddhaghoso liefert eine ins einzelne gehende Beschreibung obiger Folterstrafen, die ich hier gekürzt wiedergebe:
"Breitopf": dem Verbrecher wird die Schädeldecke geöffnet, und durch die entstandene Öffnung wird eine glühende Eisenkugel eingelassen, wodurch die Gehirnmasse zum Kochen gebracht wird und schließlich wie der Brei in einem Topfe überläuft.
"Muscheltonsur": der skalpierte Schädel wird solange mit Kiessand gerieben, bis er schließlich wie eine Muschel glänzt.
"Teufelsrachen": der Mund wird vermittels eines Pflockes offen gehalten und darin ein Öllicht gebrannt.
"Lichtkranz": der ganze Körper wird mit ölgetränkten Tüchern umwickelt und in Brand gesetzt.
"Fackelhand": beide Arme werden mit ölgetränkten Tüchern umwickelt und gleichsam wie zwei Fackeln angezündet.
"Grashalme": die Haut wird vom Halse bis zu den Hüften herab in grashalmförmigen Streifen losgeschnitten, sodass der Verbrecher, während er an einem Seile fortgezogen wird, über seine eigene, in Streifen herunterhängende Haut stolpert.
"Rindenkleid': diese Folterstrafe wird ähnlich erklärt wie die vorhergehende.
"Antilope": der Verbrecher wird vermittels vier Eisenstangen, die ihm durch beide Ellbogen und Kniee getrieben werden, auf dem Boden befestigt und von einem Feuer umgeben.
"Fleischhaken" dem Verbrecher werden vermittels eines Fleischhakens Haut, Fleisch und Sehnen aufgerissen.
"Geldstück": dem Verbrecher werden vermittels eines scharfen Rasiermessers aus dem Körper kreisrunde Fleischstücke in der Größe von Kahāpanas (eine Geldmünze) herausgeschnitten.
"Laugenätze": der Körper wird über und über mit zahllosen Schnitten versehen und alsdann mit ätzenden Substanzen eingerieben, sodass infolgedessen Haut, Fleisch und Sehnen aufgezehrt werden und schließlich das bloße Skelett übrig bleibt.
"Drehbalken": der Verbrecher wird vermittels einer ihm durch beide Ohren getriebenen Eisenstange auf dem Boden befestigt, dann an den Füssen gepackt und im Kreise herumgewirbelt.
"Strohpolster": vermittels kleiner Steine werden dem Verbrecher die Knochen im Leibe zerschlagen, bis sein Körper schließlich einem Fleischklumpen ähnlich sieht. Darauf wird der ganze Körper mit den lang herabhängenden Haaren des Verbrechers überdeckt.
Zwei Arten der Anstrengung, ihr Mönche, gibt es in der Welt, zu denen man sich nur schwer durchringen kann. Welche zwei?
Zu diesen beiden Arten der Anstrengung kann man sich nur schwer durchringen.
Die beste dieser beiden Anstrengungen aber ist die, sich von allem Irdischen abzulösen. Darum, ihr Mönche, sei euer Streben: 'Anstrengen wollen wir uns, um uns von allem Irdischen abzulösen!' Das, ihr Mönche, sei euer Streben!
(*1) Dies sind die vier Haupt-Bedarfsstücke des Mönchs. -
K: Auch bloß davon zu sprechen, daß man ein Weniges von diesen mönchischen Bedarfsstücken spenden will oder gar sie tatsächlich herbeizuschaffen und zu geben, das ist für manche so schwierig, als hätten sie im Krieg eine doppelte Schlachtordnung zu durchbrechen. Subk: Seinen Besitz schonen wollen und freigebig sein, dies beides ist ebenso wenig vereinbar wie sein Leben schonen und im Kampfe siegen.
(*2) 'Irdisches' (upadhi); wtl.: Unterlage, Substrat; im Sinne 1) von Lebensbedürfnissen, wie Besitz usw., 2) von Daseinsstützen oder Existenzbedingungen allgemeiner Art, für die K die folgende Aufzählung gibt: die 5 Daseinsgruppen (khandha), die 5 Sinnenobjekte (kāma), die Geistesbefleckungen (kilesa), Wiedergeburt erzeugendes Wirken (abhisankhāra = kamma).
Zwei helle Eigenschaften, ihr Mönche, beschirmen die Welt. Welche zwei?
Wenn nämlich, ihr Mönche, diese beiden hellen Eigenschaften nicht die Welt beschirmten, so würde man da weder seine Mutter anerkennen, noch der Mutter Schwester, noch des Onkels und des Lehrers Weib, noch die Ehefrauen ehrenwerter Männer; so würden die Menschen sich vermengen wie Schafe, Ziegen, Hühner, Schweine, Hunde und Schakale.
Weil nun aber, ihr Mönche, diese beiden hellen Eigenschaften die Welt beschirmen, darum eben erkennt man seine Mutter an, der Mutter Schwester, des Onkels und des Lehrers Weib und die Ehefrauen ehrenwerter Männer.
Die Regenzeit in Indien dauert etwa vier Monate, und zwar ungefähr von Juli bis Ende Oktober. Während dieser Zeit ist es nach den Regeln des Vinaya (der Ordenssatzung) den Mönchen untersagt, den bei Eintritt der Regenzeit gewählten Aufenthaltsort für länger als sieben Tage zu verlassen, und auch dies nur aus wichtigen Gründen. Die offizielle Regenzeit der Mönche (vassa oder vassāna) dauert drei Monate und wird entweder im Juli oder im August angetreten. Insofern spricht man von einem früheren oder späteren Antritt der Regenzeit. -
Trotz veränderter Lebensbedingungen und unterschiedlicher klimatischer Verhältnisse in den einzelnen Ländern wird diese Regenzeit-Klausur auch heute noch vom Theravada- Mönchsorden strikt eingehalten.