'Kräfte', nennt man die folgenden 5 geistigen Fähigkeiten (siehe
indriya 15-19), nämlich:
In A.V.14 wird erklärt:
- als unerschütterliches Vertrauen zum Vollendeten,
- als das unerschütterliche Streben, das Unheilsame zu überwinden und das
Heilsame zu erwecken,
- als unerschütterliche Achtsamkeit und Gedächtniskraft,
- als die durch die Vertiefungen gewonnene Sammlung,
- als durchdringende Einsicht in das Entstehen und Hinschwinden aller
Daseinserscheinungen.
Nach A.V.15 erkennt man:
- an den Gliedern des Stromeintritts (hier siehe sotāpannassa
angāni)
- an den 4 rechten Anstrengungen (siehe
padhāna)
- an den 4 Grundlagen der Achtsamkeit (siehe
satipatthāna)
- an den Vertiefungen (siehe jhāna)
- an den 4 edlen Wahrheiten (siehe sacca)
Eine weitere, häufig genannte Gruppe von 5 Kräften ist:
- Vertrauen,
- Schamgefühl,
- Gewissensscheu,
- Willenskraft und
- Einsicht.
Vgl. A.V.1.
Noch viele weitere Gruppen von 2, 4, 5 und mehr Kräften sind in den Texten
anzutreffen, siehe pārisuddhi
padhāniyanga, etc..(M. 85,
M.90)
Über die 10 Kräfte eines Buddha siehe dasabala.